Kommunale Wärmeplanung
Auf dieser Unterseite können Sie sich zu häufig gestellten Fragen zum Thema kommunale Wärmeplanung informieren. Wir geben Ihnen außerdem hilfreiche Ressourcen an die Hand, damit Sie bereits jetzt Teil der Energiewende in Haan werden können.
Interessant und hilfreich aufbereitet werden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie das Thema Wärmewende im WWF Podcast #Überleben, in der aktuellen Folge mit dem Titel “Verheizter Klimaschutz - kommt jetzt die Wärmewende?“. WWF-Klimaexperte Sebastian Breer erklärt, was die Gesetze nach dem Ende der langen politischen Streitigkeiten nun eigentlich beinhalten, welchen Beitrag sie zum Klimaschutz leisten können und welche Verantwortung nun bei den Verbraucher_innen und ihren Entscheidungen liegt.
Zentral können bei der kommunalen Wärmeplanung die Nutzung industrieller Abwärme sowie Biogas- und Geothermiekraftwerke, aber auch individuelle Lösungen wie Wärmepumpen sein. Wenn Sie sich selbst ein Bild über die geothermischen Möglichkeiten in Haan informieren wollen, bietet der Geologische Dienst NRW unter www.geothermie.nrw.de einen digitalen Standortcheck an, welcher Auskunft über die Untergrundverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zur Planung geothermischer Anlagen erteilt. Kostenfrei erhalten Sie dort Informationen zu geothermischen Potenzialen des oberflächennahen, mitteltiefen und tiefen Untergrundes sowie weitere relevante Daten für die Vorplanung. Das Portal befindet sich im Aufbau und deckt im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie derzeit noch nicht die gesamte Landesfläche von NRW ab.
Warum beschließt der Bund eine kommunale Wärmeplanung?
In vielen Kommunalverwaltungen fehlen personelle und finanzielle Kapazitäten sowie geeignete Verfahren und Methoden. Um den Kommunen bundesweit einen einheitlichen Handlungsauftrag und die dafür notwendigen Ressourcen zu erteilen, soll es nun die kommunale Wärmeplanung geben.
Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung mündet in einer langfristigen und strategischen Entscheidung dazu, wie die Wärmeversorgung organisiert und in Richtung der Treibhausgasneutralität transformiert werden soll. Auch werden dazu notwendige Infrastrukturen identifiziert. Die einzelnen Bestandteile der Wärmeplanung werden hier zukünftig näher aufgeschlüsselt.
Welchen übergeordneten Vorgaben ordnet sich die kommunale Wärmeplanung unter?
Bis zum 1. Januar 2030 müssen 50% der leitungsgebundenen Wärmeversorgung über Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme gedeckt sein, bis zum Jahr 2045 vollständig daraus. Als Erneuerbare Energien gelten: Geothermie und Umweltwärme nach GEG, Abwasser, Solarthermie, Biomasse (gemäß Nachhaltigkeitskriterien) und Strom.
Wie lange wird es dauern, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt?
Die Wärmeplanung ist als langfristiger, strategischer Prozess zu betrachten. Für alle Gebietskörperschaften, in denen mehr als 10.000 und weniger als 100.000 Einwohner_innen gemeldet sind, ist die Wärmeplanung bis zum 31. September 2028 umzusetzen. Nach der Erstellung der Wärmeplanung erfolgt die Umsetzung der darin aufgezeigten Maßnahmen.
Was wird die kommunale Wärmeplanung kosten?
Im Zuge der Einführung neuer rechtlicher Regelungen ist die Bundesregierung verpflichtet, den veränderten Erfüllungsaufwand (= der Zeitaufwand und die Kosten, die den Normadressaten durch die Befolgung einer gesetzlichen Vorgabe entstehten) zu ermitteln. Während sich die einmaligen und laufenden Personal- und Sachkosten für die Wirtschaft und die Verwaltung bundesweit summiert im dreistelligen Milliardenbereich bewegen, fallen für Bürger_innen durch das Gesetz an sich keine Kosten an.
Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für mich und wo kann ich mich dazu beraten lassen?
Empfehlenswert ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Neben den üblichen Terminen, die Sie vor Ort, digital oder telefonisch vereinbaren und wahrnehmen können, bietet die Stadt Haan einmal monatlich (immer am 2. Mittwoch im Monat von 10-13 Uhr) einen Exklusiv-Termin für Haaner Bürger_innen an. Energieberaterin Frau Uebach berät Sie nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos zu Ihren Anliegen. An die Termine wird über die Lokalpresse und die Online-Kanäle der Stadtverwaltung erinnert. Einen Termin reservieren können Sie über klimaschutz@stadt-haan.de oder telefonisch über 02129 911-305.
Wie werden das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die kommunale Wärmeplanung miteinander verzahnt?
Das GEG regelt die Anforderungen an die energetische Qualität und Heizungsanlagen von Gebäuden und liefert damit die konkreten Maßgaben für den Einbau und Austausch von solchen Anlagen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Länder und diese wiederum die Gemeinden mit der Erstellung von Wärmeplänen als strategische Grundlage zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Energie- und Gebäudesektor.
Die Koalitioneinigung vom 13. Juni 2023 stärkte die Verzahnung zwischen dem GEG und dem Wärmeplanungsgesetz. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG (inkl. 65%-Regel) noch nicht. Zugleich dürfen, solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ab dem 01.01.2024 Gasheizungen verbaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. In Neubaugebieten gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab dem 01.01.2024.
Hilfreiche Informationen finden Sie unter anderem im GEG-Infoportal, auf der Internetseite der Bundesregierung (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung) oder in der Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG auf der Seite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Bezüglich Neubauten finden sich beispielsweise Informationen unter www.neubaukompass.de.