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Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Seit dem Beginn des Angriffes durch Russland auf die Ukraine sind immer mehr Menschen auf der Flucht. Deshalb hat die Stadt Haan sofort Vorkehrungen zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine getroffen und hat die Haanerinnen und Haaner gebeten zu helfen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur aktuellen Lage, sowie zum städtischen Beratungsangebot und zum Onlineformular, um Wohnraum anzumelden.

Onlineformular

Wenn Sie für eine Übergangszeit Wohnraum oder Zimmer zur Verfügung stellen können, bittet die Stadtverwaltung um Nutzung des Online-Formulars.

Beratung

Zur Beratung der Kriegsvertriebenen bittet die Stadtverwaltung um Nutzung der Rufnummern 0171 / 3506567 (innerhalb der üblichen Geschäftszeiten) sowie der Mailadresse fluechtlingshilfe@stadt-haan.de.


Nachfolgend finden Sie weitergehende Informationen zur Unterbringung von vertriebenen ukrainischen Personen und Hinweise zu verschiedenen Spendenmöglichkeiten.

Aktuelles

Die Verwaltung informiert

Haan steht zusammen und die Haanerinnen und Haaner sind bereit, einen großartigen humanitären Beitrag zu leisten, um das Leid der Bevölkerung in der Ukraine abzumildern. Bürgermeisterin Bettina Warnecke ist überwältigt von der Resonanz: „Erneut schaffen Menschen aus Haan gemeinsam mit der Stadtverwaltung einen beeindruckenden Schulterschluss in Sachen Mitmenschlichkeit. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement!“

Angesichts der großen Zahl der Geflüchteten wird es jedoch zunehmend schwieriger werden, die Menschen adäquat unterzubringen. Aktuell verfügt die Stadt Haan noch über einige Plätze in bestehenden Unterkünften und kann diese zur Verfügung stellen. Es wird unter Hochdruck daran gearbeitet, weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu aktivieren.

Die Herrichtung weiterer Objekte zu Unterkünften für Kriegsvertriebene wird unter Hochdruck verfolgt und geprüft, allerdings ist absehbar, dass dies eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Daher erfolgt an dieser Stelle der dringende Hinweis auf die

Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA),
Gersteinring 50, 44791 Bochum, Tel: 02931 826600

für die Kriegsvertriebenen, die nicht bei Freunden und Verwandten unterkommen.

In der Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum werden die Geflüchteten registriert, dann in einer Landesaufnahmeeinrichtung untergebracht und schließlich entsprechend den vorhandenen Kapazitäten auf die Kommunen verteilt. Denn die Situation in den NRW-Kommunen ist sehr unterschiedlich. Besonders stark beansprucht sind Städte in der einwohnerstarken Rhein-Ruhr-Schiene mit größeren Gemeinschaften von Einwohnern, die aus der Ukraine stammen und daher erste Anlaufadresse für geflüchtete Verwandte und Bekannte sind.

Geldspenden

Wer den Menschen in der Ukraine helfen möchte, tut dies am besten mit einer Geldspende

Einen guten Überblick darüber, wie man aktuell am besten helfen kann, liefert auch dieser Beitrag des WDR-Fernsehen.

Unterbringung von Vertriebenen

Zur Unterbringung für aus der Ukraine vertriebene Menschen sucht die Stadt Haan weiterhin kurzfristig freie Wohnungen. Wenn Sie für eine Übergangszeit Wohnraum oder Zimmer zur Verfügung stellen können, bittet die Stadtverwaltung um Nutzung des Online-Formulars.

Alle Angebote werden nach einer Überprüfung durch städtische Beschäftigte an geeignete Wohnungssuchende weitervermittelt, damit diese einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen können.

Die täglich eingehenden Unterkunftsangebote werden koordiniert und abhängig von den Möglichkeiten und Bedarfen sowohl der Flüchtlinge als auch der Unterkunftsgeber vermittelt. Aufgrund der Vielzahl der Angebote ist es zurzeit nicht möglich, Kontakt zu den einzelnen Unterkunftsgebern Kontakt aufzunehmen. Seien Sie gewiss, dass wir alle Angebote sorgfältig bearbeiten und im Bedarfsfall, eventuell auch sehr kurzfristig, auf Sie zukommen.

Info-Hotline des Landes NRW

Auch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW stellt auf einer Sonderseite Informationen für Geflüchtete ebenso wie für Unterstützerinnen und Unterstützer: www.mkffi.nrw/ukraine 

Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Ukraine finden Sie auf deren Internetseite unter www.integrationsbeauftragte.de/ukraine.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an an die Hotline unter 0211-837-4041 wenden.

Registrierung von geflüchteten Menschen

Das Ausländeramt des Kreis Mettmann bittet geflüchtete Personen, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auszufüllen und an das Ausländeramt zu senden. Nähere Informationen finden Sie dazu unter diesem Link.

Das Sozial- und Integrationsmanagement (SIM) der Stadt Haan unterstützt die Vertriebenen und deren Gastfamilien bei der Ausfüllung des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Gleichzeitig kann mit der Abgabe des Antrages zu Händen des Bürgerservices unter Verwendung einer Kopie des ukrainischen Ausweises die Anmeldung im Bürgerservice erfolgen. Das SIM stellt ihnen hierfür auch eine Wohnungsgeberbescheinigung zur Verfügung, die dann beim Bürgerservice abzugeben ist. Weitere Informationen und Formulare finden Sie hier: Antrag auf Aufenthalt und Niederlassung.

Bankkonten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat kurzfristig auf die großen Fluchtbewegungen aus der Ukraine reagiert. Sie hat die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute darüber informiert, dass bei der Eröffnung eines Basiskontos keine aufsichtsrechtlichen Konsequenzen bei der Nutzung eines gültigen ukrainischen Personalausweises zur Überprüfung der nach § 11 Abs. 4 Nr. 1 Geldwäschegesetz erhobenen Daten bestehen. So können ukrainische Kriegsflüchtende unbürokratisch bei Vorlage eines ukrainischen Personalausweises ein Konto in Deutschland eröffnen. Geklärt wird noch, ob Sparkassen und Banken die ukrainische Währung gegen Euro eintauschen dürfen, was bisher nicht zulässig ist, da diese Währung bislang nicht zu den frei transformierbaren Währungen gehört.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Leistungen nach dem AsylbLG vorläufig noch nicht auf ein Konto überwiesen werden können. Die ist einerseits durch technische Erfordernisse begründet, andererseits aber insbesondere noch durch die zu erwartenden Umzüge innerhalb von Haan, aber auch in andere Städte

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

Warning! Please be very careful and look for help!

Die Stadt Haan warnt geflüchtete Frauen aus der Ukraine vor der Gefahr des Menschenhandels und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit.
Unter den Flüchtenden aus der Ukraine sind vorwiegend Frauen und Kinder. Die Gefahr, dass Kriminelle die Not der Schutzsuchenden ausnutzen könnten, wächst.

Neben der großartigen Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, eine seriöse und sichere Unterkunft anzubieten, muss verhindert werden, dass die Notsituation dieser Menschen von Kriminellen mit falschen oder günstigen Wohnungsangeboten ausgenutzt wird, dass geflüchteten Ukrainerinnen ausgebeutet und womöglich zur Zwangsprostitution gezwungen werden.

Die Polizei ist für dieses Thema bereits sensibilisiert und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Haan sowie die Anlauf- und Beratungsstellen.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, wachsam zu sein und sich unter Verwendung des Online-Formulars mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, wenn sie Unterbringungsmöglichkeiten in Aussicht stellen können. So wird gewährleistet, dass die geflüchteten Frauen und ihre Kinder sicher und gut untergebracht werden und dass die Gastgeberinnen und Gastgeber registriert sind.

Wohnungssuchende Ukrainerinnen sollten auf keinen Fall unbekannten Privatpersonen ihren Pass aushändigen oder ohne Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung fremden Wohnungsanbietern folgen.

Bei allen Fragen oder dem Verdacht auf sexuelle Gewalt können sich Betroffene, aber auch Angehörige oder ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, rund um die Uhr an das bundesweite Hilfetelefon gegen Gewalt an Frauen unter der Telefonnummer 08000 116016 wenden. Dort wird vertraulich, anonym und in mehreren Sprachen – auch ukrainisch – beraten.

Persönliche, anonyme und kostenlose Beratung und Information gegen sexualisierte Gewalt vor Ort bietet der Sozialdienst katholischer Frauen und Männer im Kreis Mettmann e.V. (SKFM Mettmann e.V.) unter der Telefonnummer 02104 1419-226 an. Die qualifizierte Beratung und Hilfe bei sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexueller Belästigung und Nötigung, - auch im Verdachtsfall - findet unabhängig von der Nationalität in mehreren Sprachen, auch in ukrainisch, statt.

Schwangere Frauen in Not können sich an das bundesweite Hilfetelefon 0800 4040 020 wenden; es ist kostenlos, anonym, in mehreren Sprachen, 24 Stunden erreichbar und dort gibt es auch Informationen über finanzielle Hilfen für Schwangere in Not.

Informationen des Schulministerium

Das Schulministerium NRW hat eine Mitteilung mit Informationen zum Umgang mit schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflohen sind, veröffentlicht. Die zur Verfügung gestellten Infos und hilfreichen Links thematisieren zum Beispiel die Deutschförderung oder den Umgang im Unterricht mit dem Russland-Ukraine-Krieg.

Die Sonderseite richtet sich an alle für die Beschulung Verantwortlichen und beinhaltet folgende Themenschwerpunkte: 

  • Ankommen in Nordrhein-​Westfalen
  • Ankommen in der Schule
  • Deutschförderung und weitere Unterstützung
  • Umgang mit dem Russland-​Unkraine-Krieg im Unterricht (Schulpsychologische Betreuung, etc.)

Das Schulministerium bietet mit ihrer Seite eine Anlaufstelle für Links und Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen des Russland-Ukraine Krieges an den NRW-Schulen.

Hier kommen Sie zu der Sonderseite des Schulministeriums.

Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) hat eine TaskCard zum Thema "Beschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine" erstellt, in der Sie eine Sammlung von Materialien, Apps und Handreichungen zur aktuellen Situation finden.

Impfungen für Geflüchtete | Вакцинація для біженців

Coronaschutzimpfung

Geflüchtete Personen können sich sofort gegen das Corona-Virus impfen lassen.
Für die Impfung stehen niedergelassene Ärzte zur Verfügung.
Alle Informationen finden Sie auch auf dieser Seite.

Masernschutzgesetz

Allgemeines zum Masernschutzgesetz:

Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerpersonal, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber wie auch Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.

Kinderärzte in Haan

  1. Dr. med. Rolf-Peter Zaß

    Breidenhofer Straße 16
    42781 Haan

  2. Dr. med. Gabriela Warbanow

    Bahnhofstraße 82
    42781 Haan

Privater Transport von Kriegsvertriebenen 

Es wird dringend davon abgeraten, privat organisierte Fahrten an die ukrainische Grenze zur Überführung von vertriebenen Menschen durchzuführen. Vertriebene Menschen sind zur Landeserstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Bochum zu bringen.

Kostenlose Bus- und Bahnfahrten für ukrainische Vertriebene 

Ukrainerinnen und Ukrainer, die aufgrund des Krieges aus ihrer Heimat vertrieben wurden, können in ganz Deutschland kostenlos alle Bus- und Bahnverbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs kostenlos nutzen.

Diese Regelung gilt für alle Nahverkehrszüge wie Regional- und S-Bahnen, U- Bahnen, Straßen- und Stadtbahnen sowie Busse. Als Fahrausweis genügt ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument.

Weitergehende Informationen

Grundsätzliche Informationen zur Einreise ukrainischer Menschen gibt es auch in ukrainischer Sprache auf dieser Sonderseite der Bundesintegrationsbeauftragten und auf einer Sonderseite des Bundesinnenministeriums.