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Gleichstellung der stadt haan

Nach der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalens vom 17. Oktober 1994 sind alle Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und Einwohnerinnen verpflichtet, hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Die Stadt Haan kommt diesem Auftrag seit dem 01. September 1995 nach. Seitdem arbeitet die Gleichstellungsstelle mit der Verwaltung zusammen auf der Grundlage des Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetztes: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", sowie den entsprechenden gesetzlichen Regelungen des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Tätigkeitsfelder

Die Gleichstellungsstelle setzt sich u.a. ein

  • für die gleichberechtigte Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz;
  • für ein geschlechtergerechtes Miteinander im gesellschaftlichen Leben, im Beruf, in Partnerschaft und in der Familie;
  • für ein freies und selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen.

Gleichstellungsarbeit innerhalb der Stadtverwaltung

Das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, die Hauptsatzung der Stadt Haan und auch der Gleichstellungsplan sind rechtliche Grundlage für die Gleichstellungsarbeit innerhalb der Stadtverwaltung. Die Gleichstellungsstelle wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit. Als Ziele sind insbesondere die Chancengleichheit bei der Besetzung von Führungspositionen und Stellenbesetzungen in den oberen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen zu nennen. Auch ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch mittlerweile Pflege und Beruf ein Tätigkeitsfeld in dem aktiv gearbeitet wird. Diese und noch weitere Aufgabenbereiche sind auf der internen Ebene zu bewerkstelligen.

Gleichstellungsarbeit innerhalb der Kommune

Dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetztes soll auch in der Gartenstadt Haan Rechnung getragen werden. Das Frauen und Männer gleichberechtigt sind, ist in vielen Bereichen nur graue Theorie, die Realität sieht anders aus. Insbesondere Theme, wie z.B. Alterarmut, das Thema Gewalt, sowohl Opfer- als auch Täterarbeit, Mädchen in Männerberufen, Jungen in Frauenberufen, Netzwerkarbeit, gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit und noch so viele Themen mehr sind zu bedienen. Eine aktive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist unverzichtbar, um den Abbau struktureller Benachteiligungen und die Chancengleichheit zu erreichen.

Meine wichtigste Aufgabe als Gleichstellungsbeauftragte sehe ich darin, an der Umsetzung des in der Verfassung verankerten Gleichstellungsgebotes im Alltag mitzuwirken und auf die Bedürfnisse und Themenfelder der Gartenstadt Haan anzupassen.

Netzwerkarbeit

Als Einzelkämpferin kann ich für die Aufgabe allein nicht viel erreichen. Aus diesem Grunde ist eine gute Netzwerkarbeit unerlässlich. Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Mettmann treffen sich einmal im Monat für eine gemeinsame Kreiskonferenz. Hier werden alle wichtigen, regionalen und politischen Themen besprochen. Auch sind wir in den unterschiedlichen Arbeitskreisen, wie z.B. Runder Tisch gegen häusliche Gewalt, NetzwerkW und weiteren zahlreichen Institutionen und Gremien vertreten. Die interkommunale Zusammenarbeit hilft dabei, geschlossen die Ungleichheiten und Diskriminierungen zu bekämpfen.

Publikationen

  • Flyer Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Mettmann
  • Gewaltschutzkonzept des Kreises Mettmann


Veranstaltungen

Jahresprogramm Kino

Frauenfilmreihe in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Hilden und dem Lux-Lichtspiele Hilden.

08. März - Weltfrauentag

08. März - Weltfrauentag

Equal Pay Day

Equal Pay Day

Girls- & Boys Day

25. November - internationaler Gewaltschutztag