Betreuungsangebote
Alle Haaner Grundschulen sind Offene Ganztagsschulen (OGS) und bieten ein bedarfsgerechtes ganztägiges und ganzheitliches Bildungs- und Betreuungsangebot vorwiegend in rhythmisierter ergänzend jedoch auch in additiver Form an.
Die Offene Ganztagsschule bietet mehr Zeit für Bildung, umfassende Angebote zur individuellen Förderung in den unterschiedlichen Bereichen und vor allem eine bessere Rhythmisierung des Schulalltags.
Der Zeitrahmen erstreckt sich an allen Schulen auf die Zeit von 08.00 – 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. Mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien sowie der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr ist die OGS auch in den Schulferien geöffnet.
Eine Teilnahme an Ferienangeboten ist freiwillig.
Informationen über jeweilige pädagogische Konzeption sowie weitere Inhalte sind der Homepage der Grundschulen zu entnehmen. Eine Übersicht über die verschiedenen OGS-Träger sowie Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:
Schule |
Schulleitung Kontaktdaten Homepage | Träger |
OGS-Leitung Kontaktdaten |
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GGS Bollenberg |
Herr Slusarczik T. 02129/565460 www.grundschule-bollenberg.de |
AWO Kreisverband Mettmann |
Frau Graf T. 02129/58294 |
GGS Mittelhaan |
Herr Jans T. 02129/5652630 www.grundschule-mittelhaan.de |
AWO Kreisverband Mettmann |
Frau Graf T. 02129/3797990 |
GGS Unterhaan |
Frau von Kuenheim T. 02129/31937 www.grundschule-unterhaan.de |
Interaktiv Ratingen gGmbH |
Frau Iannoni T. 02129/343237 |
GGS Gruiten |
Herr Weikämper T. 02104/62206 www.ggsgruiten.de |
Evangelische Kirchengemeinde Gruiten |
Frau Döring T. 02104/1439636 |
KGS Don-Bosco |
Frau Buchart T. 02129/959583 www.don-bosco-haan.de |
Stadt Haan, Frau Digwa |
Frau Digwa T. 02129/3489904 |
Die Teilnahme an der OGS ist freiwillig. Bei Anmeldung bindet sie jedoch jeweils für ein Schuljahr d.h. für den Zeitraum vom 01.08. – 31.07. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge richten sich nach der „Satzung der Stadt Haan vom 11.07.2017 für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich“ in der aktuell geltenden Fassung. Daneben ist ein Verpflegungsentgelt zu entrichten, das durch den jeweiligen Träger festgelegt wird und auch an diesen zu zahlen ist.
Mit Ausnahme der GGS Bollenberg wird ebenfalls in o.g. Trägerschaft an allen Grundschulen das Angebot der Verlässlichen Grundschule angeboten. Dieses bietet bei Anmeldung mit Ausnahme der Schulferien unabhängig vom Stundenplan eine verlässliche Betreuung der Schüler/innen von der 1.- 6. Schulstunde.