Beistandschaft (Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsansprüchen)
Das kostenlose Beratungs- und Unterstützungsangebot des Jugendamtes richtet sich an alle Mütter, die ein Kind zur Welt bringen und mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind. Es werden folgende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten:
- Vaterschaftsfeststellung
- Unterhaltsansprüche von Mutter und Kind
- Beurkundung oder gerichtliche Durchsetzung von o.g. Ansprüchen
- Gemeinsame elterlichen Sorge
Die Ansprüche der Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung der o.g. Unterhaltsansprüche haben außerdem Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen.
Sofern sich die Vaterschaftsfeststellung und die Unterhaltsregelung für das Kind nicht außergerichtlich regeln lassen, besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft beim Jugendamt einzurichten. Das Jugendamt wird dann Beistand und ist befugt, die beiden Punkte auch gerichtlich durchsetzen zu lassen. Voraussetzung für die Beantragung einer Beistandschaft ist, dass der Elternteil die elterliche Sorge für das Kind hat und sich das Kind in dessen Obhut befindet.
Junge Volljährige haben ebenfalls Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche. Es darf jedoch keine Beistandschaft eingerichtet werden.
Die Mitarbeiterinnen der Beistandschaft stehen für ausführliche Beratungsgespräche rund um die Themen Vaterschaft, Unterhalt und Beistandschaft gerne zur Verfügung. Qualifizierte Beratung benötigt jedoch Zeit. Deshalb bitten wir um Verständnis, dass eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Kontaktdaten:
Buchstaben A - H
Frau Breig
Tel.: +49 (2129) 911 - 511
ingrid.breig@stadt-haan.de
Raum: 46
Alleestraße 8
42781 Haan
Buchstaben I - Z
Frau Konietzko
Tel.: 02129/911-510
jennifer.konietzko@stadt-haan.de
Raum: 47
Alleestraße 8
42781 Haan
Weitere Informationen zur Beistandschaft: