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Erzieherische Hilfen / Kindeswohl

Familien- und Erziehungshilfen

Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Bezirkssozialdienstes beraten Kinder, Jugendliche und Eltern in allen Fragen rund um die Erziehung, sie begleiten Familien in schwierigen Situationen und unterstützen mit einer Vielzahl an Hilfen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • die allgemeine Beratung zur Erziehung in der Familie,
  • die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie
  • die Beratung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes.

Anträge auf:

  • gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder (etwa ein Mutter-Kind-Heim),
  • Hilfen zur Erziehung von der therapeutischen Begleitung über die Sozialpädagogische Familienhilfe bis zur Heimunterbringung oder
  • Hilfen für junge Volljährige zur Verselbständigung

werden beim Bezirkssozialdienst gestellt. Gemeinsam mit allen Beteiligten erstellen die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen einen Hilfeplan, damit die Hilfe genau zu den Familien, Kindern oder Jugendlichen passt.

In Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist der Bezirkssozialdienst ein eigenständiger Beteiligter, der neutral und unabhängig Aspekte der Erziehung und des Kindeswohls in das Verfahren einbringt.

Wer sich Sorgen um das Wohl von Kindern macht oder gar Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung hat, sollte sich mit den Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen des Bezirkssozialdienstes in Verbindung setzen. Sie gehen allen Hinweisen nach und bieten Hilfen an oder ergreifen weitere Maßnahmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Alle Beratungsangebote sind selbstverständlich freiwillig und vertraulich. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. 

Kontakt

  1. Frau Müller

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

  2. Frau Masbender

    Kaiserstraße 10-14
    42781 Haan

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung

Eingliederungshilfen richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Störung nicht altersentsprechend am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Das kann bedeuten, dass sie deshalb ganz normale Dinge wie zur Schule gehen, einen Beruf ausüben, Einkaufen, ein Hobby ausüben, Sport machen, oder mit anderen Menschen in Kontakt treten, nicht können.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die Selbständigkeit des jungen Menschen zu fördern und ihm notwendige Unterstützung zukommen zu lassen, bestehende oder drohende Benachteiligungen in diesen Bereichen abzumildern, oder gar zu beseitigen.

Als Hilfen stehen ambulante und stationäre Maßnahmen zur Verfügung.

Das Jugendamt ist der für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zuständige Rehabilitationsträger, der umfassend berät, Bedarfe mit dem jungen Menschen und seiner Familie feststellt und notwendige Leistungen gewährt.

Kontakt

  1. Frau Mewes

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

  2. Frau Wolter

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

Kindeswohl

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Ihr Schutz ist eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Bei Hinweisen, dass dieser Schutz gefährdet sein könnte, in Fällen körperlicher oder seelischer Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauchs, ist es die Aufgabe des Jugendamtes, die Gefährdungen abzuwenden.

Oft kann das Wohl von Kindern gefährdet sein, weil Eltern unverschuldet in Notlagen oder eine Überforderung geraten. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Bezirkssozialdienstes erörtern gemeinsam mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen und den Eltern, ob eine Gefährdung besteht und wie diese abzuwenden ist. Im Vordergrund steht dabei immer die Hilfe. So kann es auch sein, dass zwar keine Gefährdung vorliegt, eine Hilfe aber dennoch die Situation der Familien verbessern kann.

In keinem Fall wird es darum gehen, Eltern zu bestrafen. Selbst in Fällen, in denen Eltern nicht mit dem Jugendamt zusammenarbeiten wollen, geht es immer noch darum, den Schutz von Kindern und Jugendlichen durch geeignete Hilfen unverzüglich sicherzustellen.

Wichtig!

Deshalb handelt es sich auch nicht um eine „Anzeige“, wenn Sie dem Jugendamt mitteilen, dass Sie sich Sorgen um ein Kind machen. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen nehmen jede Meldung ernst und gehen ihr unverzüglich nach.

Sie selbst haben das Recht anonym zu bleiben, Ihre Daten werden auf keinen Fall Preis gegeben.

Kinder und Jugendliche haben in Notlagen das Recht, sich selbst an das Jugendamt zu wenden, ohne dass ihre Eltern davon erfahren müssen.

Kontakt

  1. Herr Pantel

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

  2. Frau Müller

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

  3. Frau Mewes

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

  4. Frau Masbender

    Kaiserstraße 10-14
    42781 Haan

  5. Frau Wolter

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan

  6. Frau Fischer

    Kaiserstraße 10–14
    42781 Haan