Pflege- und Wohnberatung
Die meisten Menschen möchten verständlicherweise so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung und der vertrauten Umgebung selbstständig leben.
Mit zunehmendem Alter wächst in der Regel allerdings der Hilfebedarf und einige beschäftigen sich mit einem Umzug in ein Pflegeheim. Das ist aber in vielen Fällen nicht nötig. In ihrer Nähe gibt es Begegnungs- und Beratungszentren, die Informationen, Beratung, Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten bieten.
Die Pflege- Wohnberatung der Stadt Haan hat das Ziel, das selbstständige Wohnen bzw. die selbständige Haushaltsführung älterer Menschen in ihren Wohnungen und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern, zu erleichtern oder wiederherzustellen.
Alter, Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit zwingen manchmal zu Veränderungen im häuslichen Bereich. So kann zum Beispiel die Beseitigung von Stolperfallen, der rollstuhlgerechte Zugang, der Bau eines barrierefreien Bades, das Anbringen eines Handlaufs oder Treppenliftes dafür sorgen, dass man trotz körperlicher Einschränkungen, weiter zuhause wohnen bleiben kann.
Wir geben Ihnen einen Überblick über die in Haan ansässigen Service- und Pflegedienste, Hausnotrufsysteme, Mahlzeitendienste und Profile von Senioreneinrichtungen.
Wir unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme zu Pflege- und Hilfsdiensten.
Antragsstellung: Hilfen zur Pflege in Einrichtungen (ungedeckte Heimkosten)
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Haan, die einen Antrag auf Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen (ungedeckte Heimkosten) stellen möchten, wenden sich bitte ebenfalls zunächst an die Pflege- und Wohnberatung. Dies kann gerne auch telefonisch oder via Email vorgenommen werden. Die Bedarfsanzeige wird dann aufgenommen und der Antrag kann, wenn gewünscht, entsprechend bei uns vor Ort ausgehändigt oder unter folgendem Link heruntergeladen werden:
Antrag auf Hilfen bei Pflegebedürftigkeit in Einrichtungen (Sammlung aller benötigten Dokumente)
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Haan nur für die Ausgabe und Annahme des Antrags zuständig ist. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch den Kreis Mettmann.
Ihren Antrag können Sie selbstverständlich auch direkt beim Kreis Mettmann stellen und einreichen.