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Schulen


Die Stadt Haan ist Träger von 4 Gemeinschaftsgrundschulen, einer katholischen Grundschule, einer Gesamtschule und eines Gymnasiums.

Die Schulen mit den entsprechenden Kontaktdaten sind nachfolgend aufgeführt. Informationen über die Konzeptionen sind über die jeweilige Homepage oder auch per direkter Kontaktaufnahme zu erhalten.

Grundschulen

Gemeinschaftsgrundschule Bollenberg

Gemeinschaftsgrundschule Bollenberg (Offene Ganztagsschule)
Robert-Koch-Straße 27
42781 Haan
Telefon: +49 (2129) 56546 - 0
Fax: +49 (2129) 56546 - 29

Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan

Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan (Offene Ganztagsschule)
Dieker Straße 69
42781 Haan
Telefon: +49 (2129) 565263 - 0
Internet: http://www.grundschule-mittelhaan.de
E-Mail: 106446@schule.nrw.de

Gemeinschaftsgrundschule Unterhaan

Gemeinschaftgrundschule Unterhaan (Offene Ganztagsschule)
Schulgebäude Steinkulle 24
42781 Haan
Telefon: +49 (2129) 31937
Internet: http://www.grundschule-unterhaan.de
E-Mail: 106458@schule.nrw.de

Gemeinschaftsgrundschule Gruiten

Gemeinschaftsgrundschule Gruiten (Offene Ganztagsschule)
Prälat-Marschall-Straße 65
42781 Haan
Telefon: +49 (2104) 14193 - 0
Fax: +49 (2104) 14193 - 99
OGS: +49 (2104) 14193 - 50
Internet: http://www.ggsgruiten.de
E-Mail: 107153@schule.nrw.de

Don-Bosco-Schule

Don-Bosco-Schule (Offene Ganztagsschule)
Thienhausener Straße 24
42781 Haan
Telefon Schule: +49 (2129) 34759 - 0
Telefon OGS: +49 (2129) 34759 - 50
Internet: http://www.don-bosco-haan.de
E-Mail: 106434@schule.nrw.de

Weiterführende Schulen

Gesamtschule

Städtische Gesamtschule Haan
Schulzentrum Walder Straße
Walder Straße 15
42781 Haan
Telefon: +49 (2129) 375495 - 0
Internet: http://www.gesamtschule-haan.de
E-Mail: sekretariat@gesamtschule-haan.de

Zur Information: Die Hauptschule "Zum Diek" und die Emil-Barth-Realschule sind zum Schuljahr 2021/22 ausgelaufen. 

Gymnasium

Städtisches Gymnasium Haan
Adlerstraße 3
42781 Haan
Telefon: +49 (2129) 3742 - 0
Internet:http://www.gymhaan.de
E-Mail: schulbuero@gymhaan.de

Freie Schulen

Waldorfschule

Freie Waldorfschule Haan (Offene Ganztagsschule)
Prälat-Marschall-Straße 34
42781 Haan
Telefon: +49 (2104) 800 22 - 0
Fax: +49 (2104) 800 22 - 99
Internet: http://www.fwshaan.de
E-Mail: mail@fwshaan.de

Berufskolleg der Freien Waldorfschule

Berufskolleg FWS Haan-Gruiten
Technik und Naturwissenschaft
Prälat-Marschall-Straße 34
42781 Haan
Telefon: +49 (2104) 6466
Internet: http://www.fwshaan.de/berufskolleg
E-Mail: berufskolleg@fwshaan.de

Einschulung und Schulpflicht

Nach dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. geltenden Fassung beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Die Anmeldungen hierzu finden im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November des Vorjahres statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden ca. vier Wochen vorher mit Angabe der genauen Termine schriftlich zur Anmeldung aufgefordert. Darüber hinaus werden die Termine auch im Amtsblatt, in der örtlichen Presse sowie in allen Kitas frühzeitig veröffentlicht.

Kinder, die nach dem o.g. Stichtag das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; sie werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Diese Kinder werden umgangssprachlich als „Kann-Kinder“ bezeichnet.

Hinweis: Wenn nach vorheriger Beratung in der Kita ein Kind vorzeitig angemeldet werden soll, ist der hierfür notwendige Antrag im „normalen“ Anmeldeverfahren zu stellen d.h., das Kind wird analog der schulpflichtig werdenden Kinder an der gewünschten Schule an einem der festgelegten Termine angemeldet. Danach erfolgt die schulärztliche Untersuchung, wobei diese Kinder im Hinblick auf das Alter mit dem Ziel einer bestmöglichen Beurteilung, so spät wie möglich untersucht werden. Da hier im Vorfeld keine persönliche Einladung erfolgt, sind die Anmeldetermine über die Kita oder das Amt für Schule- und Sport (Tel.: 02129/911-411, 412 oder 413) zu erfragen oder den Meldungen der örtlichen Presse zu entnehmen.

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören. Die Prüfung kann auch auf Antrag der Eltern erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Die Zeit der Zurückstellung wird in der Regel auf die Dauer der Schulpflicht nicht angerechnet. Das Schulamt kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern die Zeit der Zurückstellung auf die Dauer der Schulpflicht anrechnen.

Seit mehreren Jahren gibt es keine Schulbezirke mehr, so dass die Eltern im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten die Schule frei wählen können. Schülerfahrkosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen jedoch nur zur wohnortnächsten Schule gewährt.

Schulsozialarbeit

Die Stadt Haan bietet an allen Städtischen Schulen Schulsozialarbeit an mit Sozialpädagogischen Angeboten für die Schüler/innen, Beratungsangebote für Schüler/innen und Eltern sowie umfassende Unterstützung bei der Beantragung von Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Für die Gesamtschule und das Gymnasium

Für die Grundschule Mittelhaan und die Grundschule Gruiten

Für die Grundschule Don-Bosco und die Grundschule Bollenberg

Schülerbeförderung

Die Stadt Haan übernimmt die Kosten für die Fahrt zur Schule, wenn der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule weiter ist als

2 Kilometer in der Primarstufe
3,5 Kilometer in der Sekundarstufe I (inkl. EF am Gymnasium)
5 Kilometer in der 11. - 13. Klasse

Unabhängig von der Länge des Schulwegs entsteht ein Anspruch, wenn der Schüler dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Hierzu ist ein ärztliches Attest und ggf. eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich. Außerdem entsteht ein Anspruch, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schüler ungeeignet ist. Nach Einreichung einer ausführlichen Begründung wird hierzu die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde eingeholt.

Die Stadt Haan bietet im Rahmen der Übernahme der Schülerfahrkosten ein besonderes Tarifangebot des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr das sogenannte Schokoticket an. Das Schokoticket berechtigt über den Schulweg hinaus auch zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrsangebotes des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr rund um die Uhr und gilt auch in den Ferienzeiten. Die Eltern oder der volljährige Schüler bzw. die volljährige Schülerin haben einen monatlichen Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt

12 € für das erste Kind einer Familie und jede/n volljährigen Schüler/in
6 € für das zweite Kind einer Familie
0 € für dritte und jedes weitere Kind einer Familie

Wichtig
Bei den Schülerfahrkosten gilt das Schulträgerprinzip d.h., die Stadt Haan übernimmt bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen nur die Schülerfahrkosten für Schüler/innen an Haaner Schulen. Das gilt auch für auswärtige Haaner Schüler/innen allerdings da nur dann, wenn die o.g. Entfernungsgrenzen zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform erfüllt sind. Dies ist von der Heimatgemeinde entsprechend zu bestätigen. Die Anträge auf Schülerfahrkosten sind im jeweiligen Schulsekretariat zu erstellen.