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Pflegekinder- und Adoptionsdienst

Nicht immer können Kinder bei ihren leiblichen Eltern bis zu ihrer Verselbständigung aufwachsen. Die Aufnahme in eine Pflegefamilie kann dann eine geeignete erzieherische Hilfeform darstellen.

Der Pflegekinder-und Adoptionsdienst vermittelt Pflegestellen, begleitet Pflegefamilien und berät rund um Fragen zur Adoption. Bei Stiefeltern- und Verwandtenadoptionen erstellt der Pflegekinder-und Adoptionsdienst Stellungnahmen für die Vormundschaftsgerichte.

Vollzeitpflege kann eine zeitlich befristete Hilfe zur Erziehung bedeuten oder eine auf Dauer angelegte Lebensform, bei der das Pflegekind bis zu seiner Verselbständigung in der Pflegfamilie verbleibt.

Der Pflegekinderdienst überprüft und berät Pflegeelternbewerber und Verwandte, die Kinder in ihre Familie aufnehmen möchten. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen an der Hilfeplanung beteiligten Institutionen, sowie der Herkunftsfamilie, stellt eine Voraussetzung dar.

Pflegefamilien werden vor der Aufnahme eines Kindes und während der gesamten Zeit des Zusammenlebens mit dem Pflegekind vom Pflegekinderdienst beraten und unterstützt. Ebenso erfolgt eine Beratung der Herkunftsfamilie.

Kontakte zwischen dem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie werden untestützt und können die biographischen Zusammenhänge für das Kind zwischen zwei Familien erfahrbar und begreifbar machen.

Pflegeeltern erhalten ein Pflegegeld, welches sich am Alter des Kindes orientiert. Zusätzlich gegebenenfalls Anteile des Kindergeldes, sowie Beihilfen für besondere Anlässe.