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Korruptionsprävention - Compliance-Organisation & Risikomanagement

Information für Hinweisgeber

Mit der Einsetzung von zwei externen Rechtsanwälten (Ombudsleute) als externes Hinweisgebersystem geht die Stadt Haan weiter aktiv gegen Korruption vor und erweitert ihr Compliance-Management-System. Durch diese Maßnahme senken wir die Hemmschwelle für die Anzeige und Meldung von Beobachtungen.

Die von der Stadt Haan bestellten, externen Ombudsleute, Frau Rechtsanwältin Inken Hansen und Herr Rechtsanwalt Kai Michael Hoß, nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Verletzungen von Gesetzen (Korruptionsstraftaten, Vergabe- und Beihilferechtsverstöße, Umweltschutzverstöße) entgegen und prüfen, ob die Hinweise plausibel und stichhaltig sind.

Bei Bedarf und Kenntnis der Identität des Hinweisgebers halten sie Rücksprache mit diesem. Schließlich leiten sie sämtliche Informationen in dem mit dem Hinweisgeber besprochenen Umfang, an die Stadt Haan zur weiteren Bearbeitung weiter. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und der Hinweisgeber entscheidet selbst, ob er den Ombusleuten oder der Stadt Haan gegenüber seine Identität offenbaren will oder nicht.

Die bestellten Ombudsleute stellen sicher, dass Hinweise von Hinweisgebern, die nicht durch das Unternehmen identifiziert werden möchten, anonymisiert an die Stadt Haan weitergeleitet werden.

Sie als Hinweisgeberin/Hinweisgeber sollten dabei folgendes beachten:

Wie gebe ich einen Hinweis ab?

Sie können die Ombudsleute je nach Wahl

  • mündlich (per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung),
  • schriftlich (per E-Mail, Fax, Brief) oder
  • im Wege der physischen Zusammenkunft erreichen.

Eine telefonische Erreichbarkeit ist wochentags (Montag – Freitag) in der Zeit zwischen 9.00 und 18.00 Uhr gewährleistet. Die Kontaktdaten der Ombudsleute lauten:

Inken Hansen
Rechtsanwältin
AULINGER
RECHTSANWÄLTE | NOTARE
Josef-Neuberger-Straße 4, 44787 Bochum
Telefon +49 (234) 68 77 9-351
Telefax +49 (234) 68 77 9-994
E-Mail: Ombudsfrau.Haan@aulinger.eu 

Kai Michael Hoß
Rechtsanwalt
AULINGER
RECHTSANWÄLTE | NOTARE
Josef-Neuberger-Straße 4, 44787 Bochum
Telefon +49 (234) 68 77 9-411
Telefax +49 (234) 68 77 9-994
E-Mail: Ombudsmann.Haan@aulinger.eu 

Welchen Inhalt sollte mein Hinweis haben?

Damit Ihr Hinweis angemessen bearbeitet und untersucht werden kann ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

In Ihrem Hinweis sollten Sie Angaben zu den Fragen machen. Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Der Hinweis sollte nach Möglichkeit auch für fachfremde Personen verständlich sein.

Ist meine Anonymität gewährleistet?

Sollten Sie eine Kontaktaufnahme der Ombudsleute mit Ihnen ermöglichen wollen, was zur Klärung von Rückfragen zum Sachverhalt sehr sinnvoll sein kann, müssten Sie ihre Kontaktdaten angeben.

Ihre Anonymität gegenüber der Stadt Haan und allen Dritten ist gewährleistet, soweit Gegenstand des Hinweises nicht geplante Straftaten i.S.d. § 138 StGB sind oder es sich bei dem Hinweis um üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 186 ff. StGB) handelt.

Korruptionsprävention Wie läuft das externe Hinweisgeberverfahren ab?

Das Hinweisgeberverfahren läuft wie folgt ab:




Detaillierte Informationen zum Hinweisgeberkonzept finden Sie unter folgendem Link: Compliance-Organisation & Risikomanagement