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Obdach- & Wohnungslosenhilfe


Es gibt die verschiedensten Gründe, warum Menschen Ihre Wohnung verlieren, sei es durch Krankheit, Veränderungen der Familien- und Lebensverhältnisse, Verlust des Arbeitsplatzes und einer entsprechenden Unkenntnis über die sozialen Sicherungsmöglichkeiten im Sinne von Darlehen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Bei Wohnungsnotfällen, Obdachlosigkeit, ungesicherten Wohnverhältnissen oder bei drohendem Wohnungsverlust durch Kündigung, Räumungsklagen und Zwangsräumungen, bietet das Amt für Soziales und Integration der Stadt Haan Beratungsgespräche an. Ziel ist es, die Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Sollte es dennoch zum Wohnungsverlust kommen, sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür, dass die betroffenen Personen und Familien nicht auf der Straße landen. Es wird den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Haan eine Notunterkunft zum Schutz von Gesundheit, Leib und Leben zur Verfügung gestellt. Der Aufenthalt in der Notunterkunft soll nur von kurzer Dauer sein, solange, bis entsprechender Wohnraum auf dem sogenannten freien Wohnungsmarkt gefunden werden kann.

Ansprechpartnerin für die Unterbringung in einer Notunterkunft:

Die Aufgabenstellung des Sozial -und Integrationsmanagements (SIM Haan) zur sozialen Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen der Stadt Haan wird ab dem 01.01.2022 durch folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Haan wahrgenommen:

Das Beratungsangebot für die oben genannte Zielgruppe findet zu nachfolgenden Sprechzeiten statt:

  • Kaiserstraße 10, 42781 Haan
    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
  • Düsselberger Straße 15, 42781 Haan-Gruiten
    Dienstag: 14:00 - 16:30 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr
  • Deller Straße 90, 42781 Haan
    Mittwoch: 12:30 Uhr
  • Düsseldorfer Straße 141a, 42781 Haan
    Freitag: 14:30 Uhr
  • Landstraße 45, 42781 Haan
    Freitag: 13:00 Uhr

In Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern des Kreises Mettmann besteht die Möglichkeit, vorübergehend zum Schutz vor häuslicher Gewalt, eine Wohnmöglichkeit zu erhalten.