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Gestaltungsfibel Gruiten Bahnstraße

Die Installation von Solaranlagen und die energetische Sanierung sind zwei Beispiele maßgeblicher baulicher Herausforderungen, für welche die für die Bahnstraße seit 1980 rechtsverbindliche Erhaltungssatzung keine unmittelbaren Antworten liefert. Die Anwendung der Satzung führt in der Praxis deshalb zu erhöhten Abstimmungsbedarfen zwischen Stadtverwaltung und Antragstellenden.

Die Stadt Haan hat deshalb in einem ersten Schritt das Architekturbüro Ritter aus Bochum mit der Erarbeitung einer Gestaltungsfibel für die Bahnstraße in Gruiten beauftragt. Ziel der Gestaltungsfibel ist die Analyse des – zweifelsfrei erhaltenswerten – charakteristischen Ortsbilds der baulichen Gestaltung sowie die Formulierung von konkreten Hinweisen für die Ermöglichung zeitgemäßer Entwicklungen.

  • © Planungsbüro Ritter, Bochum
  • © Planungsbüro Ritter, Bochum

Am 30. Oktober 2025 wurde in diesem Kontext zu einer ersten Öffentlichkeitsinformation eingeladen, bei der das Büro Ritter seine bisherigen Ergebnisse in der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten vorstellte.

Der Einladung folgten rund 65 interessierte Bürgerinnen und Bürger, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbetreibende. Ihnen wurden durch das beauftragte Büro die markanten architektonischen Gestaltungselemente an den Gebäuden sowie deren Einwirkung auf den öffentlichen Straßenraum erläutert, und es wurden erste mögliche Empfehlungen – beispielsweise für den zukünftigen Umgang mit Werbeanlagen, Fassadendämmung oder auch mit Photovoltaikmodulen – präsentiert.

Im Anschluss äußerten anwesende Interessierte Anregungen und Bedenken, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden, und hatten die Gelegenheit Fragen zu stellen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Bahnstraße in Gruiten etwas ganz Besonderes ist, nicht nur in Bezug auf gestalterische Aspekte, sondern auch in Bezug auf Funktionalität, Zusammenhalt und Engagement. Baudezernent Joachim Horst betonte, dass sich für bestehende genehmigte Werbeanlagen oder Fassadengestaltungen zukünftig keinerlei Tätigkeitserfordernis ergibt.

Weiterhin wurde durch die Verwaltung betont, dass die Gestaltungsfibel sich primär auf architektonischen und stadtbildprägenden Elementen bezieht. Öffentlicher Straßenraum (z. B. Aufenthaltsflächen, Verkehrsführung) gehört nicht zum Gegenstand der Gestaltungsfibel. Ferner wurde der Zusammenhang zwischen Leitlinien, Satzung und politischer Entscheidung erläutert, denn die letzendliche Entscheidung über eine mögliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzung obliegt dem Rat der Stadt Haan.

Abschließend gab die Stadtverwaltung einen Ausblick auf die weiteren Schritte. So werden auch die Träger öffentlicher Belange, wie zum Beispiel das Landesdenkmalamt, die Industrie- und Handelskammer, der Handelsverband NRW sowie die örtliche Werbegemeinschaft und auch der Gestaltungsbeirat in die weitere Erarbeitung der Gestaltungsfibel einbezogen und um fachliche Anregungen gebeten.

01.12.2025