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Bundestagswahl 2025


Wahlergebnis der Bundestagswahl 

Wahlergebnis Stadt Haan

Die Wahlergebnisse für die Stadt Haan können Sie unter folgendem Link einsehen: 

https://wahlen.regioit.de/3/bt2025/05158008/praesentation/index.html

  • Wahlberechtigt waren 23.085 Personen
  • Gewählt haben 19.579 Personen 
  • Wahlbeteiligung: 84,81%
  • Briefwahl hatten rund 7.500 Personen beantragt

Wahlergebnis für den Kreis Mettmann

Die Wahlergebnisse für die Wahlkreise des Kreises Mettmann können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://wahlen.regioit.de/3/bt2025/05158000/praesentation/index.html



Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Wer wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – dem Parlament der Bundesrepublik Deutschland- in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. 

Die nächsten Bundestagswahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Dann werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages gewählt. Mit der Wahlrechtsreform 2023 ist die Anzahl der Sitze des 21. Deutschen Bundestages auf 630 Abgeordnete gesetzlich festgelegt. Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt.

Was ist die Aufgabe der Abgeordneten?

Der Deutsche Bundestag übt u. a. folgende Aufgaben aus:

  • Gesetzgebung,
  • Parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit,
  • Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers,
  • Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter,
  • Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt.

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Wahlperiode

Die Wahl des Deutschen Bundestags erfolgt für die Dauer von vier Jahren.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, welches in 299 Wahlkreise eingeteilt ist. Das Stadtgebiet Haan gehört zum Wahlkreis 104 (Mettmann I).

Wahltermin

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag hätte im September 2025 stattfinden sollen.

Am 11. Dezember 2024 stellte der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage. Am 16. Dezember 2024 wurde das erforderliche Vertrauen nicht ausgesprochen. In der Folge löste der Bundespräsident auf Empfehlung des Bundeskanzlers den Bundestag auf und legte den 23. Februar 2025 als Termin für die Neuwahl fest.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Bundestags sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mettmann haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch im Ausland lebende Deutsche können an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Wahlsystem

Die folgenden Wahlrechtsgrundsätzen gelten für die Wahl der Abgeordneten:

  • Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Bundestagswahl teilnehmen.
  • Unmittelbar: Von den Wahlberechtigten werden die Abgeordneten direkt gewählt
  • Frei: Alle Wahlberechtigten entscheiden selbst, für wen sie ihre Stimme abgeben
  • Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht
  • Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat

Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den jeweiligen Landeslisten.

Deshalb hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen.

  • Die „Erststimme“ für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und
  • die „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste.

Rechtsgrundlagen

Aus den folgenden Vorschriften ergibt sich im Wesentlichen das für die Bundestagswahl maßgebliche Recht:

  • Grundgesetz
  • Bundeswahlgesetz
  • Bundeswahlordnung

Wie und wo kann ich Briefwahl beantragen?

Sie können entscheiden, ob Sie für die Kommunalwahl per Briefwahl wählen möchten. Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versandt oder können persönlich abgeholt werden.

Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

  • Per Post: Wahlamt Stadt Haan, Kaiserstraße 85, 42781 Haan
  • Per E-Mail: Wahlamt@stadt-haan.de 
  • Online: QR-Code auf Wahlbenachrichtigung scannen
  • Persönlich im Briefwahlbüro: Sitzungssaal im Rathaus (Kaiserstraße 85, 1. OG, Fahrstuhl im Hof).
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Briefwahlbüro: 

  • Das Briefwahlbüro öffnet am Montag, 11. August 2025
  • Ort: Sitzungssaal des Rathauses, 1. Obergeschoss, Kaiserstraße 85. Barrierefreier Zugang: Es befindet sich ein Aufzug im Innenhof des Rathauses.
  • Öffnungszeiten:
    • Montags: 8:00 – 16:00 Uhr
    • Dienstags: 8:00 – 18:00 Uhr
    • Mittwochs: 8:00 – 16:00 Uhr
    • Donnerstags: 8:00 – 16:00 Uhr
    • Freitags: 8:00 – 12:00 Uhr (Ausnahme: Freitag vor der Wahl bis 15:00 Uhr)

Bis wann können Sie Briefwahl beantragen?

  • Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis zum Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr möglich!
  • Aufgrund der langen Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlamt dringend, dass die Bean-tragung der Briefwahl via E-Mail, QR-Code oder Post spätestens bis Dienstag, 09. September 2025, erfolgen sollte. Danach sollte die Briefwahl nur noch im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt werden.

Das Wahlamt der Stadt Haan weist darauf hin, dass es aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl an Briefwahlanträgen und der langen Postlaufzeiten zu Verzögerungen kommen kann. Das Wahlamt empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig eingeht.

Bis wann muss der Wahlbrief abgegeben sein?

  • Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahltag (14. September 2025) um 16 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingeworfen sein.
  • Alternativ können Sie ihn per Post rechtzeitig verschicken. Bitte beachten Sie hierbei die rechtzeitige Versendung!
  • Es besteht aber auch die Möglichkeit, trotz beantragter Briefwahl, am Wahlsonntag im Wahllokal direkt zu wählen. Hierzu dann bitte die vollständigen Briefwahlunterlagen mitbringen.

Informationen zur Bundestagswahl beim Innenministerium NRW & Bundeswahlleiter

Unter folgenden Links können Sie die Informationen des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen und des Bundeswahlleiters abrufen:


Ergebnisse der vergangenen Bundestagswahlen

Bundestagswahl am 26.09.2021

Die Haaner Wahlergebnisse zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021 können Sie unter folgendem Link einsehen:

Haaner Wahlergebnisse der Wahl des Deutschen Bundestages am 26.09.2021

 

Die Wahlergebnisse für die Wahlkreise des Kreises Mettmann können Sie unter folgendem Link einsehen:

Wahlergebnisse für die Wahlkreise des Kreises Mettmann

 

Die Wahlergebnisse des gesamten Bundesgebietes können Sie unter folgendem Link einsehen:

Gesamtwahlergebnisse des gesamten Bundesgebietes der Wahl des Deutschen Bundestages am 26.09.2021

Bundestagswahl am 24.09.2017

Bundestagswahl am 22.09.2013

Bundestagswahl am 27.09.2009