Bundestagswahl am 23. Februar 2025
FAQ zur Bundestagswahl 2025
Wann findet die Bundestagswahl statt?
Die vorgezogene Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025 statt.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/
Was ist bei dieser Wahl zu beachten?
Bei der vorgezogenen Neuwahl bleiben die grundlegenden Abläufe der Wahl unverändert. Wählerinnen und Wähler können wie gewohnt ihre Stimmen im Wahllokal oder per Briefwahl abgeben.
Bei der Briefwahl sind die verkürzten Fristen und die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Daher wird empfohlen, die Stimme am Wahlsonntag im Wahllokal abzugeben.
Als Alternative zur Briefwahl besteht auch die Möglichkeit der Direktwahl im Briefwahlbüro der Stadt Haan (Sitzungssaal im Rathaus, 1. OG, Kaiserstraße 85, 42781 Haan, Aufzug im Innenhof). Öffnungszeiten des Briefwahlbüros werden noch bekannt gegeben.
Wann ist mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung zu rechnen?
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der zweiten Januarhälfte zugestellt.
Start ist voraussichtlich ab 18. Januar.
Kann ich die Briefwahlunterlagen schon jetzt beantragen?
Ja, ein Antrag auf Briefwahl ist bereits möglich, auch formlos.
Die Anträge werden gesammelt, bis die Unterlagen versandbereit sind.
Wichtig ist, dass der Antrag den vollständigen Namen und das Geburtsdatum enthält, um Verwechslungen zu vermeiden.
Wie kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
- Per Post: Wahlamt Stadt Haan, Kaiserstraße 85, 42781 Haan
- Per E-Mail: Wahlamt@stadt-haan.de
- Online: QR-Code auf Wahlbenachrichtigung scannen
- Persönlich im Briefwahlbüro: Sitzungssaal im Rathaus (Kaiserstraße 85, 1. OG, Fahrstuhl im Hof). Die Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Wann werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich zugestellt?
Die Zustellung der Briefwahlunterlagen beginnt frühestens in der ersten Februarwoche.
Aufgrund der erwarteten hohen Zahl an Anträgen und der langen Postlaufzeiten kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Aus diesem Grund hat das Wahlamt der Stadt Haan bereits einen Kurierdienst beauftragt, der die Briefwahlunterlagen täglich ohne Umwege direkt ins Briefverteilzentrum nach Langenfeld liefert.
Warum können die Briefwahlunterlagen erst ab Februar verschickt werden?
Die Briefwahlunterlagen können erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen.
Das Zulassungsverfahren für Wahlvorschläge endet am 30. Januar, danach beginnt der Druck der Stimmzettel. Dies wird zentral von der Kreisverwaltung Mettmann für alle kreisangehörigen Städte durchgeführt.
Es wird erwartet, dass die Stimmzettel in der ersten Februarwoche in den Wahlämtern der Kreisstädte eintreffen. Dann beginnt umgehend der Versand der Briefwahlunterlagen.
Was sollte ich tun, sobald ich die Briefwahlunterlagen erhalten habe?
Das Wahlamt empfiehlt dringend, die Briefwahlunterlagen unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig eingeht.
Möglich ist auch die Abgabe der Unterlagen direkt im Rathaus, während der Öffnungszeiten oder per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang.
Es besteht auch die Möglichkeit, trotz beantragter Briefwahl, am Wahlsonntag im Wahllokal direkt zu wählen. Hierzu dann bitte die Briefwahlunterlagen mitbringen.
Kann ich auch direkt im Rathaus meine Stimme abgeben?
Ja, sobald das Briefwahlbüro geöffnet ist, können Sie dort persönlich Ihre Stimme abgeben.
Die Zeit für die Briefwahl ist bei dieser Bundestagswahl kürzer als üblich. Sollten Sie am Wahlsonntag verhindert sein, ist die Direktwahl im Briefwahlbüro daher besonders empfehlenswert.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros werden noch bekannt gegeben.
Bis wann muss der Wahlbrief abgegeben sein?
Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahltag (23. Februar) um 18 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingeworfen sein.
Alternativ können Sie ihn per Post rechtzeitig verschicken. Bitte beachten Sie hierbei die rechtzeitige Versendung!
Es besteht aber auch die Möglichkeit, trotz beantragter Briefwahl, am Wahlsonntag im Wahllokal direkt zu wählen. Hierzu dann bitte die Briefwahlunterlagen mitbringen.
Gibt es Änderungen bei den Wahlbezirken oder Wahlbüros?
Haan ist dem Wahlkreis 103 Mettmann I zugeteilt.
Die Stimmbezirke haben sich im Vergleich zur Europawahl 2024 nicht verändert.
Jedoch können sich die Wahllokale geändert haben! Bitte beachten Sie daher die Informationen zum Wahllokal in Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Informationen für interessierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Gartenstadt Haan sucht Sie als hilfsbereite Bürgerin und hilfsbereiten Bürger. Stellen Sie sich in den Dienst der Demokratie und seien Sie ehrenamtliche_r Wahlhelfer_in. So können Sie eine echte Wahl hautnah miterleben und lernen deren ordnungsgemäßen Ablauf kennen.
Wie wird man Wahlhelfer_in?
Wenn Sie Interesse an einem Einsatz als Wahlhelfer_in haben und sich gerne ehrenamtlich bei den Wahlen engagieren möchten, melden Sie sich einfach bei uns:
- Telefonisch bei Frau Kronauer unter Telefon: 02129 911 – 171 oder
- per E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de.
Was sind Ihre Aufgaben?
Am Wahltag werden Sie als Mitglied des Wahlvorstands bei der Durchführung der Wahl im Wahllokal eingesetzt. Zu Ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Was müssen Sie als Wahlhelfer oder Wahlhelferin beachten?
Die Wahrnehmung des Amtes muss unparteiisch erfolgen, d.h. während Ihrer Tätigkeit dürfen Sie kein Zeichen sichtbar tragen, das auf Ihre politische Überzeugung hinweist und Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. Sie müssen über die Ihnen im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.
Welcher Ablauf erwartet Sie, wenn Sie als Wahlhelfer_in eingesetzt werden?
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin bei uns melden. Für Ihren Einsatz können Sie einen Wunschwahlbezirk (Urne- oder Briefwahl) angeben. Ob und in welchem Wahlbezirk Sie eingesetzt werden, muss letztlich vom Wahlamt entscheiden werden, da die Einteilung und Verteilung der Wahlhelfer und Wahlhelferinnen optimal planen müssen. Dabei werden die von Ihnen geäußerten Wünsche versucht zu berücksichtigen. Ihr Einsatz muss nicht im eigenen Wahlbezirk erfolgen.
Hinweis: Aufgrund eines Gesetzes oder Tarifvertrages kann ein Recht auf Arbeitsfreistellung oder Sonderurlaub bestehen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Wahl bei Ihrem Arbeitgeber.
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?
Für die Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Form des sogenanntes Erfrischungsgeldes. Die Höhe der Entschädigung ist je nach Gemeinde und je nach Wahl unterschiedlich.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Als Mitglied des Wahlvorstands müssen Sie selbst bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein. Die Voraussetzungen sind je nach Wahl unterschiedlich. Sie sind in der Regel wahlberechtigt, wenn:
- Sie das 18. Lebensjahr (16. Lebensjahr bei Kommunal- und Europawahlen) vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in Haan haben,
- Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- und im Wählerverzeichnis der der Stadt Haan geführt werden.
Wie ist der typische Ablauf der ehrenamtlichen Tätigkeit?
Sie treffen sich vor der Öffnung der Wahllokale mit den anderen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern (zumeist um 7:30 Uhr). Die Dienstzeit wird immer in 2 Schichten aufgeteilt, d.h. die Hälfte der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bleibt bis mittags im Wahllokal, die andere Hälfte kann zunächst das Wohllokal wieder verlassen und kommt dann mittags zur Ablösung. Erst abends, etwa 30 Minuten vor Ende der Wahlzeit (diese um 18:00 Uhr) tritt wieder der gesamte Wahlvorstand zusammen.
Während der Öffnungszeiten der Wahllokale kümmern Sie sich um die oben genannten Aufgaben, wie z.B. die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl oder sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Sie überprüfen außerdem die Wahlberechtigungen und gegebenenfalls Wahlscheine der Bürgerinnen und Bürger und geben die Stimmzettel aus. Weiter vermerken Sie bspw. die Teilnahme eines Bürgers/einer Bürgerin im Wählerverzeichnis, geben die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei und helfen Wählerinnen und Wählern mit Behinderung.
Ab 18 Uhr steht die Stimmauszählung an.
Welche Rechtsgrundlagen gelten?
- Bundestagswahl
- § 8 Bundeswahlgesetz (BWG) (Gliederung der Wahlorgane)
- § 9 Bundeswahlgesetz (BWG) (Bildung der Wahlorgane)
- § 10 Bundeswahlgesetz (BWG) (Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände)
- § 11 Bundeswahlgesetz (BWG) (Ehrenämter)
- § 6 Bundeswahlordnung (BWO) (Wahlvorsteher und Wahlvorstand)
- § 9 Bundeswahlordnung (BWO) (Ehrenämter)
- § 10 Bundeswahlordnung (BWO) (Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld)
- Europawahl
- § 5 Europawahlgesetz (EuWG) (Wahlorgane)
- § 6 Europawahlordnung (EuWO) (Wahlvorsteher und Wahlvorstand)
- § 9 Europawahlordnung (EuWO) (Ehrenämter)
- § 10 Europawahlordnung (EuWO) (Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld)
- Landtagswahl
- § 8 Landeswahlgesetz (LWahlG) (Wahlorgane)
- § 11 Landeswahlgesetz (LWahlG) (Wahlvorstand)
- § 12 Landeswahlgesetz (LWahlG) (Ehrenamtliche Tätigkeit)
- § 4 Landeswahlordnung (LWahlO) (Bildung des Kreiswahlausschusses in zusammengesetzten Wahlkreisen)
- § 5 Landeswahlordnung (LWahlO) (Wahlvorsteher und Wahlvorstand)
- § 6 Landeswahlordnung (LWahlO) (Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand)
- § 7 Landeswahlordnung (LWahlO) (Beweglicher Wahlvorstand)
- Kommunalwahl
- § 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) (Wahlorgane)
- § 6 Kommunalwahlordnung (KWahlO) (Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse)
- § 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO) (Wahlvorsteher und Wahlvorstand)
- § 8 Kommunalwahlordnung (KWahlO) (Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand)
- § 9 Kommunalwahlordnung (KWahlO) (Beweglicher Wahlvorstand)
- § 47 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) (Wahlkampfkostenträger)
- weitere Grundlagen
- § 21 Gemeindeordnung (GO NRW) (Einwohner und Bürger)
- § 29 Gemeindeordnung (GO NRW) (Ablehnungsgründe)
- Artikel 28 Grundgesetz (GG) (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
- Artikel 116 Grundgesetz (GG) (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Wer wird gewählt?
Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – dem Parlament der Bundesrepublik Deutschland- in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt.
Die nächsten Bundestagswahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Dann werden in der Bundesrepublik Deutschland die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages gewählt. Mit der Wahlrechtsreform 2023 ist die Anzahl der Sitze des 21. Deutschen Bundestages auf 630 Abgeordnete gesetzlich festgelegt. Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt.
Was ist die Aufgabe der Abgeordneten?
Der Deutsche Bundestag übt u. a. folgende Aufgaben aus:
- Gesetzgebung,
- Parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit,
- Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers,
- Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten und der Bundesrichter,
- Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt.
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Wahlperiode
Die Wahl des Deutschen Bundestags erfolgt für die Dauer von vier Jahren.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, welches in 299 Wahlkreise eingeteilt ist. Das Stadtgebiet Haan gehört zum Wahlkreis 104 (Mettmann I).
Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz). Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag hätte im September 2025 stattfinden sollen.
Am 11. Dezember 2024 stellte der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage. Am 16. Dezember 2024 wurde das erforderliche Vertrauen nicht ausgesprochen. In der Folge löste der Bundespräsident auf Empfehlung des Bundeskanzlers den Bundestag auf und legte den 23. Februar 2025 als Termin für die Neuwahl fest.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt für die Bundestags sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Mettmann haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Auch im Ausland lebende Deutsche können an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.
Wahlsystem
Die folgenden Wahlrechtsgrundsätzen gelten für die Wahl der Abgeordneten:
- Allgemein: Jede Person, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt, kann an der Bundestagswahl teilnehmen.
- Unmittelbar: Von den Wahlberechtigten werden die Abgeordneten direkt gewählt
- Frei: Alle Wahlberechtigten entscheiden selbst, für wen sie ihre Stimme abgeben
- Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht
- Geheim: Es darf nicht nachvollziehbar sein, wie jemand gewählt hat
Das Wahlsystem ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten zur Hälfte in den Bundestagswahlkreisen mit einfacher Mehrheit direkt gewählt, zur anderen Hälfte nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den jeweiligen Landeslisten.
Deshalb hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen.
- Die „Erststimme“ für die Wahl des Direktkandidaten aus dem Wahlkreis und
- die „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste.
Rechtsgrundlagen
Aus den folgenden Vorschriften ergibt sich im Wesentlichen das für die Bundestagswahl maßgebliche Recht:
- Grundgesetz
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
Informationen zur Bundestagswahl beim Innenministerium NRW & Bundeswahlleiter
Unter folgenden Links können Sie die Informationen des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen und des Bundeswahlleiters abrufen:
Ergebnisse der vergangenen Bundestagswahlen
Bundestagswahl am 26.09.2021
Die Haaner Wahlergebnisse zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26.09.2021 können Sie unter folgendem Link einsehen:
Haaner Wahlergebnisse der Wahl des Deutschen Bundestages am 26.09.2021
Die Wahlergebnisse für die Wahlkreise des Kreises Mettmann können Sie unter folgendem Link einsehen:
Wahlergebnisse für die Wahlkreise des Kreises Mettmann
Die Wahlergebnisse des gesamten Bundesgebietes können Sie unter folgendem Link einsehen:
Gesamtwahlergebnisse des gesamten Bundesgebietes der Wahl des Deutschen Bundestages am 26.09.2021