Fischereischeine
Jugendfischereischein
Jugendliche von 10 bis 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen. Hierzu ist keine Prüfung erforderlich. Es darf jedoch nur gemeinsam mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, gefischt werden
Benötigte Unterlagen:
- Antrag
- 1 Lichtbild
Gebühren:
8,00 €
Jahresfischereischein
Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Fischereiprüfung bei der Kreisverwaltung Mettmann abgelegt werden. Nach der Prüfung wird ein Jahres- bzw. Fünfjahresjahresfischereischein auf Antrag ausgestellt, der zum alleinigen Fischen berechtigt.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag
- 1 Lichtbild
- Prüfungsnachweis
Gebühren:
16,00 €
Fünfjahresfischereischein
Benötigte Unterlagen:
- Antrag
- 1 Lichtbild
- Prüfungsnachweis
Gebühren:
48,00 €
Auch bei Verlängerung der Fischereischeine ist das entsprechend Fischerprüfungszeugnis vorzulegen.