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Allgemeine Informationen zur Wärmeplanung und zum Gebäudeenergiegesetz bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Ein großer Teil der CO₂-Emissionen entsteht beim Heizen von Gebäuden. Die Wärmeversorgung in Deutschland ist stark lokal geprägt und jede Kommune hat andere Voraussetzungen.

Mit Hilfe der kommunale Wärmeplanung sollen systematisch und einheitlich Daten erhoben werden, die den aktuellen Zustand in der jeweiligen Kommune abbilden. Daraus kann dann ein individueller Fahrplan erstellt werden, wie die Kommune eine Transformation im Wärmesektor hin zur Klimaneutralität erreichen will. Klimafreundlich heizen könnte z. B. durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Nahwärmenetze realisiert werden. Auch der Energiesektor ist hier ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von klimafreundlichem Strom. Daher soll in der Stadt Haan eine integrierte Energie- und Wärmeplanung erstellt werden.

Die kommunale Energie- und Wärmeplanung mündet in einer langfristigen und strategischen Entscheidung dazu, wie die Energie- und Wärmeversorgung organisiert und in Richtung der Treibhausgasneutralität transformiert werden soll. Das zentrale Ziel der kommunalen Energie- und Wärmeplanung ist es, die Versorgung klimafreundlich, effizient und bezahlbar zu organisieren.

Dazu werden notwendige Infrastrukturen identifiziert und in Zusammenarbeit mit den wichtigen Akteuren vor Ort Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der vereinbarten Zeile erarbeitet.

Langfristig gesehen dient die kommunale Wärmeplanung und in Verbindung damit die integrierte Energieplanung dazu, Versorgungssicherheit, Planungssicherheit und lokale Wertschöpfung zu gewährleisten.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bzw. als Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen aus der kommunalen Wärmeplanung selbst zunächst keine direkten Pflichten. Die Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das aufzeigt, welche Versorgungsoptionen in den einzelnen Gebieten künftig sinnvoll und wahrscheinlich sind.

Verpflichtungen können sich erst aus anderen gesetzlichen Regelungen entstehen, zum Beispiel beim Austausch oder der Neuinstallation von Heizungsanlagen, welche sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ergeben. Die Wärmeplanung dient hier vor allem als Orientierung, damit Sie frühzeitig wissen, welche Lösungen in Ihrem Gebiet langfristig vorgesehen sind und Ihre Investitionsentscheidungen darauf abstimmen können.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die kommunale Wärmeplanung greifen inhaltlich ineinander, verfolgen aber unterschiedliche Aufgaben. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen haben wir unter der Rubrik „FAQs“ für Sie zusammengestellt.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune. Sie zeigt, wie die Wärmeversorgung in einem Gebiet künftig klimaneutral gestaltet werden soll und welche Lösungen – etwa Wärmenetze oder dezentrale Heizsysteme – perspektivisch vorgesehen sind.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt dagegen bundesweit verbindliche Regeln für Heizungen in Gebäuden fest. Es bestimmt unter anderem, welche Anforderungen neue Heizungsanlagen erfüllen müssen und wie der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt.

Die Verbindung beider Instrumente besteht darin, dass das GEG bzw. GModG die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgibt, während die kommunale Wärmeplanung die örtliche Orientierung liefert. In bestimmten Fällen können sich aus der Wärmeplanung auch zeitlich abgestimmte Vorgaben im GEG bzw. GModG ergeben, etwa wenn ein Wärmenetz in einem Gebiet konkret geplant oder bereits umgesetzt wird.

Hilfreiche Informationen finden Sie unter anderem im GEG-Infoportal, auf der Internetseite der Bundesregierung (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung) oder in der Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG auf der Seite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Bezüglich Neubauten finden sich beispielsweise Informationen unter www.neubaukompass.de

Aktuell steht eine Änderung des GEG aus. Das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 24. Februar 2026 veröffentlicht, der Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Er wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten. Das neue Gesetz soll später als ursprünglich angekündigt nun voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen: Abschaffung der 65%-EE-Pflicht, wachsende Bio-Treppe zur Regelung CO2-neutraler Brennstoffe ab 2029. Bis zur Veröffentlichung des neuen Gesetzes bleibt die aktuelle Rechtslage gültig.

Die Stadt selbst bietet bereits eine Vielzahl an Angeboten rund um das Thema Erneuerbare Energien und Gebäudesanierung. Diese finden Sie unter der Rubrik „Klimaschutz in der Gartenstadt, Aktuelle Aktionen und Projekte“.

Auf den Seiten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) finden sich Informationen und kurze Videos, die einen guten Einblick in den Prozess der Wärmeplanung bieten.



Information zu erneuerbarem Strom und Wärme

Im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) ist u.a. festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2030 der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen 50 % betragen soll, bis zum Jahr 2045 vollständig daraus.

Als erneuerbare Energien gelten: Solarenergie (Solarthermie, Strom aus Photovoltaik (z.B. für Wärmepumpen), Geothermie und Umweltwärme (Wärme aus Luft, Wasser, Erdreich), Abwasser, Biomasse (gemäß Nachhaltigkeitskriterien), Wasserenergie und Windenergie.

Als unvermeidbare Abwärme gilt Wärme, die zwangsläufig entsteht (z.B. in Industrieprozessen oder Rechenzentren), die vermeidbar ist und nicht selbst genutzt, sondern ungenutzt an die Umwelt abgegeben würde. Abwärme ist keine erneuerbare Energie aber eine gleichwertige zu berücksichtigende Wärmequelle, sofern sie unvermeidbar ist.

Wenn Sie sich Allgemein über erneuerbaren Strom und Wärme informieren möchten, finden Sie gut verständliche Grundlagen auf den offiziellen Seiten des Bundesminsteriums für Wirtschaft und Energie.

Vertiefende und praxisnahe Informationen bietet die Deutsche Energie-Agentur insbesondere zu Gebäuden, Wärmewende und Effizienz. Ergänzend stellt das Umweltbundesamt wissenschaftlich fundierte Informationen zu Klimaschutz und erneuerbaren Energien bereit.

Blick in die Zukunft:

Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Wie ihr ideales Haus aussehen könnte, zeigt die Graphik der Agentur für Erneuerbare Energien e.V.

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Informationen zu PV-Anlagen

Wenn Sie sich grundsätzlich darüber informieren wollen, wie eine Solaranlagen auf ihrem Dach dimensioniert werden könnte und welche Kosten auf Sie zukommen würden, nutzen Sie das Solarkataster des LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen). Hier können Sie nach Eingabe einer Adresse individuelle für sich eine mögliche PV-Anlage konfigurieren. Dies ersetzt nicht ein konkretes Angebot durch ein Fachunternehmen.

Wenn Sie verschiedene Angebote für PV-Anlagen einholen, lassen Sie sich im Anschluss von der Verbraucherzentrale zu Ihrem Vorhaben beraten. Die Verbraucherzentale biete zudem eine Checkliste zum einfacheren Vergleich der eingegangenen Angebote.

Benefits:

Eine Photovoltaikanlage senkt Ihre Stromkosten dauerhaft, indem sie sauberen Eigenstrom direkt auf dem eigenen Dach erzeugt und Sie unabhängiger von steigenden Energiepreisen macht. Gleichzeitig leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und steigern den Wert Ihrer Immobilie durch eine moderne, zukunftsfähige Energieversorgung.

Informationen zu Wärmepumpen und Gebäudesanierung

In Kürze wird auch der Gebäuderechner des LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen) online gehen, wo Sie sich in ähnlicher Form wie im Solarkataster über die Sanierung und technische Umrüstung ihres Gebäudes informieren können. Sobald verfügbar, werden wir das auch hier verlinken.

Ein neues Online-Tool Gebäudecheck Wärmepumpe, das im Auftrag des Umweltbundesamtes erstellt wurde, kann aufzeigen, ob sich ein Haus mit einer Wärmepumpe beheizen lässt. Hier kann man schnell und kostenlos prüfen, ob das eigene Gebäude bereits tauglich ist für den Einbau einer Wärmepumpe und welche einfachen Maßnahmen eventuell noch erforderlich sind.

Weitere Informationen finden sie auf den Seiten „Heizkeller der Zukunft“ vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Programms werden Aktionstage in ganz NRW veranstaltet. Die Termine finden sie auf der genannten Seite.

Sollten Sie schon Angebote über Wärmepumpen von Fachunternehmen eingeholt haben, bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Wärmepumpen-Angebotsvergleich. Nutzer können hier bis zu drei Angebote hochladen. Die Verbraucherzentrale prüft die Angebote und bietet im Anschluss eine Beratung an.

Vorteile:

Eine energetische Gebäudesanierung in Kombination mit einer Wärmepumpe senkt dauerhaft die Energiekosten, reduziert den CO₂-Ausstoß und macht unabhängiger von fossilen Brennstoffen und steigenden Energiepreisen. Durch die Umrüstung profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von höherem Wohnkomfort, einer zukunftssicheren Wärmeversorgung und einer nachhaltigen Wertsteigerung ihrer Immobilie.

Informationen zu Geothermie

Neben der Nutzung klassischer Wärmepumpen kann im Privathaushalt auch eine Lösung mit Geothermie in Frage kommen. Wenn Sie sich selbst ein Bild über die geothermischen Möglichkeiten in Haan machen wollen, bietet der Geologische Dienst NRW unter www.geothermie.nrw.de einen digitalen Standortcheck an, welcher Auskunft über die Untergrundverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zur Planung geothermischer Anlagen erteilt. Kostenfrei erhalten Sie dort Informationen zu geothermischen Potenzialen des oberflächennahen, mitteltiefen und tiefen Untergrundes sowie weitere relevante Daten für die Vorplanung. Das Portal befindet sich im Aufbau und deckt im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie derzeit noch nicht die gesamte Landesfläche von NRW ab. Hintergrund ist, dass derzeit noch immer Daten für die Geothermische Nutzung erhoben werden. In Haan ist eine gute Wärmeleitfähigkeit für oberflächennahe Erdwärmesonden verzeichnet.

Schon gewusst?

Eine Wärmeversorgung mit Geothermie mag in der Anschaffung im Vergleich zur Luftwärmepumpe zunächst teurer sein. Sie bietet aber auch Vorteile und kann vor allem dann eine gute Entscheidung sein, wenn Sie ihre Immobilie lange selbst nutzen oder in der Familie weitergeben wollen. Wenn Sie das interessiert, lassen Sie sich dazu an den oben genannten Anlaufstellen nochmal eingehend beraten.

Geothermie nutzt die konstante Wärme aus dem Erdreich und arbeitet dadurch besonders effizient, leise und stabil – unabhängig von Außentemperaturen und saisonalen Schwankungen. Im Vergleich zur Luftwärmepumpe bietet sie eine gleichmäßig hohe Jahresarbeitszahl und damit langfristig geringere Betriebskosten sowie maximale Versorgungssicherheit.

Informationen zu Bürgerenergiegenossenschaften

Eine Bürgerenergiegesellschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam in Energieprojekte investieren – zum Beispiel in Solar-, Wind- oder auch Wärmeprojekte – und so die Energieversorgung vor Ort mitgestalten.
Im Wärmesektor bedeutet das, dass solche Gesellschaften etwa Nahwärmenetze, Wärmepumpen oder erneuerbare Heizsysteme gemeinschaftlich planen, finanzieren und betreiben können, sodass viele Haushalte von klimafreundlicher Wärme profitieren.
Sollten Sie daran interessiert sein, finden Sie Informationen dazu bei der Verbraucherzentrale, die oft Beratung und Beispiele aus der Praxis anbieten, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder bei Organisationen wie der Bürgerenergie Deutschland.

Aktuelle Meldungen aus dem Bereich Energie- und Wärmeplanung

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