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Allgemeine Informationen zur Wärmeplanung und zum Gebäudeenergiegesetz bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Ein großer Teil der CO₂-Emissionen entsteht beim Heizen von Gebäuden. Die Wärmeversorgung in Deutschland ist stark lokal geprägt und jede Kommune hat andere Voraussetzungen.

Mit Hilfe der kommunale Wärmeplanung sollen systematisch und einheitlich Daten erhoben werden, die den aktuellen Zustand in der jeweiligen Kommune abbilden. Daraus kann dann ein individueller Fahrplan erstellt werden, wie die Kommune eine Transformation im Wärmesektor hin zur Klimaneutralität erreichen will. Klimafreundlich heizen könnte z. B. durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Nahwärmenetze realisiert werden. Auch der Energiesektor ist hier ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von klimafreundlichem Strom. Daher soll in der Stadt Haan eine integrierte Energie- und Wärmeplanung erstellt werden.

Die kommunale Energie- und Wärmeplanung mündet in einer langfristigen und strategischen Entscheidung dazu, wie die Energie- und Wärmeversorgung organisiert und in Richtung der Treibhausgasneutralität transformiert werden soll. Das zentrale Ziel der kommunalen Energie- und Wärmeplanung ist es, die Versorgung klimafreundlich, effizient und bezahlbar zu organisieren.

Dazu werden notwendige Infrastrukturen identifiziert und in Zusammenarbeit mit den wichtigen Akteuren vor Ort Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der vereinbarten Zeile erarbeitet.

Langfristig gesehen dient die kommunale Wärmeplanung und in Verbindung damit die integrierte Energieplanung dazu, Versorgungssicherheit, Planungssicherheit und lokale Wertschöpfung zu gewährleisten.

Für Sie als Bürgerinnen und Bürger bzw. als Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen aus der kommunalen Wärmeplanung selbst zunächst keine direkten Pflichten. Die Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das aufzeigt, welche Versorgungsoptionen in den einzelnen Gebieten künftig sinnvoll und wahrscheinlich sind.

Verpflichtungen können sich erst aus anderen gesetzlichen Regelungen entstehen, zum Beispiel beim Austausch oder der Neuinstallation von Heizungsanlagen, welche sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zukünftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ergeben. Die Wärmeplanung dient hier vor allem als Orientierung, damit Sie frühzeitig wissen, welche Lösungen in Ihrem Gebiet langfristig vorgesehen sind und Ihre Investitionsentscheidungen darauf abstimmen können.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die kommunale Wärmeplanung greifen inhaltlich ineinander, verfolgen aber unterschiedliche Aufgaben. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen haben wir unter der Rubrik „FAQs“ für Sie zusammengestellt.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune. Sie zeigt, wie die Wärmeversorgung in einem Gebiet künftig klimaneutral gestaltet werden soll und welche Lösungen – etwa Wärmenetze oder dezentrale Heizsysteme – perspektivisch vorgesehen sind.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt dagegen bundesweit verbindliche Regeln für Heizungen in Gebäuden fest. Es bestimmt unter anderem, welche Anforderungen neue Heizungsanlagen erfüllen müssen und wie der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt.

Die Verbindung beider Instrumente besteht darin, dass das GEG bzw. GModG die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgibt, während die kommunale Wärmeplanung die örtliche Orientierung liefert. In bestimmten Fällen können sich aus der Wärmeplanung auch zeitlich abgestimmte Vorgaben im GEG bzw. GModG ergeben, etwa wenn ein Wärmenetz in einem Gebiet konkret geplant oder bereits umgesetzt wird.

Hilfreiche Informationen finden Sie unter anderem im GEG-Infoportal, auf der Internetseite der Bundesregierung (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung) oder in der Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG auf der Seite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Bezüglich Neubauten finden sich beispielsweise Informationen unter www.neubaukompass.de

Aktuell steht eine Änderung des GEG aus. Das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 24. Februar 2026 veröffentlicht, der Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Er wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten. Das neue Gesetz soll später als ursprünglich angekündigt nun voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen: Abschaffung der 65%-EE-Pflicht, wachsende Bio-Treppe zur Regelung CO2-neutraler Brennstoffe ab 2029. Bis zur Veröffentlichung des neuen Gesetzes bleibt die aktuelle Rechtslage gültig.

Die Stadt selbst bietet bereits eine Vielzahl an Angeboten rund um das Thema Erneuerbare Energien und Gebäudesanierung. Diese finden Sie unter der Rubrik „Klimaschutz in der Gartenstadt, Aktuelle Aktionen und Projekte“.

Auf den Seiten des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) finden sich Informationen und kurze Videos, die einen guten Einblick in den Prozess der Wärmeplanung bieten.