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FAQs

Auf dieser Unterseite geben wir Ihnen kurze Antworten auf häufig gestellten Fragen zum Thema kommunalen Energie- und Wärmeplanung und was die Energie- und Wärmewende für Sie konkret bedeutet. In den jeweiligen Abschnitten finden Sie zudem hilfreiche Links, damit Sie sich über das wichtige Thema Energie- und Wärmewende weiter informieren können.

Warum beschließt der Bund eine kommunale Wärmeplanung?

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Ein großer Teil der CO₂-Emissionen entsteht beim Heizen von Gebäuden. Die Wärmeversorgung in Deutschland ist stark lokal geprägt und jede Kommune hat andere Voraussetzungen.

Mit Hilfe der kommunale Wärmeplanung sollen systematisch und einheitlich Daten erhoben werden, die den aktuellen Zustand in der jeweiligen Kommune abbilden. Daraus kann dann ein individueller Fahrplan erstellt werden, wie die Kommune eine Transformation im Wärmesektor hin zur Klimaneutralität erreichen will. Klimafreundlich heizen könnte z. B. durch Wärmepumpen, Fernwärme oder Nahwärmenetze realisiert werden. Auch der Energiesektor ist hier ein wichtiger Faktor zur Bereitstellung von klimafreundlichem Strom.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen - LWPG) vom 19. Dezember 2024 schaffen einen einheitlichen Rahmen zur systematischen und verbindlichen Erarbeitung einer Wärmeplanung.

Die Daten werden anschließend zentral auf Landes- und Bundesebene gesammelt und verwaltet. Für die kommunale Wärmeplanung gibt es eine Pflicht zur Fortschreibung alle 5 Jahre. Die kommunale Wärmeplanung gibt den Kommunen einen bundesweit einheitlichen Handlungsauftrag und damit verbunden auch die notwendigen Ressourcen an die Hand.

Was ist das Ziel der kommunalen Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung mündet in einer langfristigen und strategischen Entscheidung dazu, wie die Wärmeversorgung organisiert und in Richtung der Treibhausgasneutralität transformiert werden soll. Das zentrale Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Wärmeversorgung klimafreundlich, effizient und bezahlbar zu organisieren.

Dazu werden notwendige Infrastrukturen identifiziert und in Zusammenarbeit mit den wichtigen Akteuren vor Ort Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der vereinbarten Zeile erarbeitet.

Langfristig gesehen dient die kommunale Wärmeplanung und in Verbindung damit die integrierte Energieplanung dazu, Versorgungssicherheit, Planungssicherheit und lokale Wertschöpfung zu gewährleisten.

Welchen übergeordneten Vorgaben ordnet sich die kommunale Wärmeplanung unter?

Die kommunale Wärmeplanung ist kein eigenständiges Ziel, sondern ordnet sich mehreren übergeordneten politischen und rechtlichen Vorgaben unter – vor allem auf Bundes- und EU-Ebene.

Auf EU-Ebene gilt u. a. das Europäische Klimagesetz (European Climate Law). Dies ist eine zentrale Verordnung, die das Ziel Klimaneutralität in der EU bis 2050 rechtlich verankert. Es trat 2021 in Kraft und bildet den Kern des European Green Deal, indem es die Emissionsminderungsziele der Europäischen Union verbindlich festlegt und in nationales wie europäisches Recht integriert.

Auf Bundesebene kommen die wichtigsten Vorgaben aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz.
Darin ist u.a. festgelegt, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll und der Gebäudesektor seine Emissionen stark reduzieren muss.

Im Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) werden diese Zeile konkretisiert. Darin ist u.a. festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2030 der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen 50 % betragen soll, bis zum Jahr 2045 vollständig daraus.

Als erneuerbare Energien gelten: Solarenergie (Solarthermie, Strom aus Photovoltaik (z.B. für Wärmepumpen), Geothermie und Umweltwärme (Wärme aus Luft, Wasser, Erdreich), Abwasser, Biomasse (gemäß Nachhaltigkeitskriterien), Wasserenergie und Windenergie.

Als unvermeidbare Abwärme gilt Wärme, die zwangsläufig entsteht (z.B. in Industrieprozessen oder Rechenzentren), die vermeidbar ist und nicht selbst genutzt, sondern ungenutzt an die Umwelt abgegeben würde. Abwärme ist keine erneuerbare Energie aber eine gleichwertige zu berücksichtigende Wärmequelle, sofern sie unvermeidbar ist.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale deutsche Gesetz zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es regelt, wie Gebäude geplant, errichtet und betrieben werden müssen, um Energieverbrauch und CO₂-Emissionen zu senken. Das GEG setzt die Energieeffizienzrichtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht um. Es verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Aktuell steht eine Änderung des GEG aus. Das Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 24. Februar 2026 veröffentlicht, der Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Er wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten. Das neue Gesetz soll später als ursprünglich angekündigt nun voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten. Wesentliche Änderungen: Abschaffung der 65%-EE-Pflicht, wachsende Bio-Treppe zur Regelung CO2-neutraler Brennstoffe ab 2029.

Was kostet die Wärmeplanung für die Stadt Haan und wer macht das?

Die Kosten für eine kommunale Wärmeplanung hängen stark von der Größe der Kommune, der Datenlage und dem gewählten Detailgrad der Planung ab. Eine pauschale Summe gibt es daher nicht.

Für eine Kommune vor der Größe der Stadt Haan bewegen sich die Gesamtkosten in der Regel grob im Bereich von etwa 2 bis 4 Euro pro Einwohnende. Für die Einwohnenden selbst entstehen aber keine Kosten.

Durchgeführt wird die kommunale Wärmeplanung meist durch die Kommune selbst mit Unterstützung eines spezialisierten Fachplanungs- und Ingenieurbüros. Zusätzlich werden Energieversorger, Netzbetreiber und weitere lokale Akteure in den Prozess eingebunden, um ein realistisches Bild der zukünftigen Wärmeversorgung zu entwickeln.

Finanziert wird die Wärmeplanung nicht allein durch die Kommune. Bund und Länder stellen hierfür Fördermittel bzw. Kostenausgleiche bereit, sodass die tatsächliche Belastung vor Ort deutlich reduziert wird. Die sogenannten Konnexitätszahlungen werden vom jeweiligen Bundesland getragen, in dessen Zuständigkeitsbereich die Aufgabe auf die Kommunen übertragen wurde.

Das sogenannte Konnexitätsprinzip bedeutet vereinfacht: „Wer eine Aufgabe überträgt, muss auch die dafür entstehenden Kosten ausgleichen.“ Daher stellt das Land – in diesem Fall das jeweilige Landesministerium bzw. die Landeskasse – finanzielle Mittel bereit, um die Kommunen bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.

Die Mittel stammen also aus dem Landeshaushalt und werden in der Regel über Förderprogramme oder pauschale Kostenerstattungen an die Kommunen weitergegeben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Städte und Gemeinden die Wärmeplanung durchführen können, ohne dadurch dauerhaft finanziell belastet zu werden.

Kurz gesagt: Die Kommune ist verantwortlich, externe Fachleute unterstützen – und finanziell wird die Aufgabe überwiegend durch staatliche Mittel abgefedert.

Wird die kommunale Wärmeplanung indirekt mir als Bürger oder Bürgerin in Rechnung gestellt?

Nein, die Kosten der kommunalen Wärmeplanung werden Ihnen als Bürger nicht direkt in Rechnung gestellt.

Die Wärmeplanung ist eine öffentliche Aufgabe der Kommune und wird in der Regel durch kommunale Haushaltsmittel sowie durch Fördergelder bzw. Ausgleichszahlungen von Bund und Land finanziert. Eine gesonderte Umlage oder direkte Abrechnung einzelner Bürgerinnen und Bürger für die Erstellung der Planung erfolgt nicht.

Indirekt werden kommunale Aufgaben jedoch – wie andere öffentliche Leistungen auch – über Steuern und Abgaben mitfinanziert. Die Wärmeplanung führt also nicht zu einer zusätzlichen, separaten Kostenposition auf Ihrer Rechnung, sondern ist Teil der allgemeinen kommunalen Daseinsvorsorge.

Was bedeutet »integrierte Energieplanung« und warum soll in Haan im Gegensatz zur klassischen kommunalen Wärmeplanung eine Energie- und Wärmeplanung erstellt werden?

Was bedeutet „integrierte Energieplanung“?

Eine integrierte Energieplanung betrachtet nicht nur die Wärmeversorgung, sondern das gesamte kommunale Energiesystem im Zusammenhang. Dazu gehören insbesondere:

  • Stromversorgung (z. B. PV, Wind, Netzausbau)
  • Wärmeversorgung (z. B. Wärmenetze, Wärmepumpen)
  • ggf. auch Sektorenkopplung (z. B. Nutzung von Strom für Wärme oder Mobilität)

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die klassische kommunale Wärmeplanung ausschließlich auf die zukünftige klimafreundliche Wärmeversorgung von Gebäuden und Quartieren.

Warum wird in Haan eine kombinierte Energie- und Wärmeplanung erstellt?

Viele Kommunen entscheiden sich inzwischen für eine erweiterte integrierte Planung, weil die Energiewende vor Ort eng miteinander verknüpft ist. Gründe dafür sind insbesondere:

  • Strom und Wärme hängen technisch zusammen:
    Wärmepumpen, Elektromobilität und Wärmenetze erhöhen den Strombedarf deutlich.
  • Bessere Abstimmung der Infrastruktur:
    Stromnetze, Wärmenetze und Erzeugungsanlagen können gemeinsam geplant und effizienter ausgebaut werden.
  • Kosteneffizienz und Vermeidung von Doppelstrukturen:
    Eine gemeinsame Planung vermeidet widersprüchliche Einzelkonzepte.
  • Realistischere Umsetzung der Klimaziele:
    Klimaneutralität bis 2045 kann nur erreicht werden, wenn alle Energiesektoren gemeinsam betrachtet werden.

Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?

Für Sie ergeben sich daraus vor allem mehr Planungssicherheit und bessere Koordination:

  • Aussagen zu Wärmeversorgung und möglichen Heizsystemen werden genauer.
  • Infrastrukturentscheidungen (z. B. Wärmenetzgebiete oder Stromausbau) sind besser aufeinander abgestimmt.
  • Die Stadt kann klarer darstellen, welche Lösungen in welchem Gebiet sinnvoll sind.

Kurz zusammengefasst

Die integrierte Energie- und Wärmeplanung ist die erweiterte Form der klassischen Wärmeplanung, weil sie Strom, Wärme und weitere Energiesektoren gemeinsam betrachtet. Dadurch wird die Energiewende vor Ort realistischer, effizienter und besser koordiniert.

Wie lange dauert es, bis der kommunale Energie- und Wärmeplan vorliegt?

Die Erstellung einer klassischen kommunalen Wärmeplanung dauert in der Regel mehrere Monate bis etwa anderthalb Jahre. Der genaue Zeitraum hängt von der Datenlage und der Komplexität der örtlichen Energie- und Gebäudestruktur ab. Für eine Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnenden ist die Frist für die kommunale Wärmeplanung der 30. Juni 2028. Bis dahin müssen alle Schritte durchlaufen sein und die Daten beim Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen gemeldet worden sein.

Zunächst werden bestehende Wärmeverbräuche, Gebäude- und Versorgungsdaten erhoben und analysiert. Anschließend werden verschiedene Zukunftsszenarien entwickelt und mit der bestehenden Infrastruktur abgestimmt.

Am Ende steht ein strategischer Plan, der zeigt, wie die Wärmeversorgung und Energieversorgung in Haan künftig klimaneutral gestaltet werden kann. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Abstimmung mit Fachplanern, Energieversorgern und der Öffentlichkeit.

Wir werden Sie in den Rubriken Infos und Termine und Energie- und Wärmeplan über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Was bedeutet die kommunale Energie- und Wärmeplanung für mich als Bürgerin oder Bürger?

Die kommunale Energie- und Wärmeplanung zeigt, wie die Energie- und Wärmeversorgung in unserer Stadt künftig klimafreundlich und zuverlässig gestaltet werden kann. Für Sie als Bürgerin oder Bürger bedeutet das vor allem mehr Orientierung: Sie erfahren, welche Heizlösungen in Ihrem Wohngebiet langfristig vorgesehen sind – zum Beispiel Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Technologien.

Die Planung selbst verpflichtet Sie nicht direkt zum Handeln, kann aber Einfluss auf spätere Entscheidungen haben, etwa bei einem Heizungstausch. Ziel ist es, Ihnen Planungssicherheit zu geben, Kosten langfristig zu stabilisieren und den Umstieg auf klimafreundliche Wärme so einfach wie möglich zu machen.

Kann ich am fertigen Energie- und Wärmeplan erkennen, welche Heizung ich einbauen muss oder ob bei mir ein Wärmenetz realisiert wird?

Der kommunale Wärmeplan gibt Ihnen eine wichtige Orientierung, jedoch keine verbindliche Einzelfallvorgabe für Ihr konkretes Gebäude.

In der Regel wird im Wärmeplan dargestellt, welche Gebiete sich grundsätzlich für ein Wärmenetz eignen und wo dezentrale Lösungen wie beispielsweise Wärmepumpen die bessere Wahl sein sollten. Sie können also erkennen, welche Versorgungsoptionen in Ihrem Gebiet langfristig geplant oder wahrscheinlich sind. Wir werden diese Informationen unter der Rubrik Karten veröffentlichen, sobald sie ausgearbeitet sind. Auch wird es öffentliche Veranstaltungen zu dem Thema geben. Diese finden Sie in der Rubrik Infos und Termine oder in der lokalen Presse bzw. über die üblichen Informationskanäle (z.B. Instagram: #GemeinsamGegenDenKlimawandel (@klimaschutz_haan)).

Ob und wann tatsächlich ein Wärmenetz gebaut wird oder welches Heizsystem in Ihrem konkreten Fall die beste Lösung ist, hängt von weiteren technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entscheidungen ab. Verbindliche Vorgaben ergeben sich erst aus den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und nicht direkt aus dem Wärmeplan selbst.

Welche Heizung Sie in Ihrem Gebäude künftig einbauen wollen, entscheiden Sie weiterhin selbst. Nutzen Sie dazu die umfangreichen Beratungsangebote: Siehe Rubrik Beratung und Förderung.

Entstehen aus der Energie- und Wärmeplanung Pflichten für mich als Wohneigentümer oder Wohneigentümerin?

Nein, aus der kommunalen Wärmeplanung selbst entstehen für Sie als Eigentümer zunächst keine direkten Pflichten. Die Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das aufzeigt, welche Versorgungsoptionen in den einzelnen Gebieten künftig sinnvoll und vorgesehen sind.

Verpflichtungen können sich erst aus anderen gesetzlichen Regelungen ergeben, zum Beispiel beim Austausch oder der Neuinstallation von Heizungsanlagen, siehe Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Wärmeplanung dient hier vor allem als Orientierung, damit Sie frühzeitig wissen, welche Lösungen in Ihrem Gebiet langfristig vorgesehen sind und Ihre Investitionsentscheidungen darauf abstimmen können.

Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) für mich und wo kann ich mich dazu beraten lassen?

Empfehlenswert ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Neben den üblichen Terminen, die Sie vor Ort, digital oder telefonisch vereinbaren und wahrnehmen können, bietet die Stadt Haan einmal monatlich (immer am 2. Mittwoch im Monat von 10-13 Uhr) einen Exklusiv-Termin für Haaner Bürgerinnen und Bürger an. Energieberaterinnen Frau Uebach oder Frau Getto beraten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos zu Ihren Anliegen. An die Termine wird regelmäßig über die Lokalpresse und die Online-Kanäle der Stadtverwaltung erinnert. Einen Termin reservieren können Sie über klimaschutz@stadt-haan.de oder telefonisch über 02129 911-305 bei der Klimaschutzmanagerin der Stadt Haan, Frau Müller.

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Wie hängen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die kommunale Wärmeplanung zusammen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) und die kommunale Wärmeplanung greifen inhaltlich ineinander, verfolgen aber unterschiedliche Aufgaben.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune. Sie zeigt, wie die Wärmeversorgung in einem Gebiet künftig klimaneutral gestaltet werden soll und welche Lösungen – etwa Wärmenetze oder dezentrale Heizsysteme – perspektivisch vorgesehen sind.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt dagegen bundesweit verbindliche Regeln für Heizungen in Gebäuden fest. Es bestimmt unter anderem, welche Anforderungen neue Heizungsanlagen erfüllen müssen und wie der schrittweise Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt.

Die Verbindung beider Instrumente besteht darin, dass das GEG bzw. das GModG die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgibt, während die kommunale Wärmeplanung die örtliche Orientierung liefert. In bestimmten Fällen können sich aus der Wärmeplanung auch zeitlich abgestimmte Vorgaben im GEG bzw. GModG ergeben, etwa wenn ein Wärmenetz in einem Gebiet konkret geplant oder bereits umgesetzt wird.

Hilfreiche Informationen finden Sie unter anderem im GEG-Infoportal, auf der Internetseite der Bundesregierung (Gesetz zum Erneuerbaren Heizen | Bundesregierung) oder in der Übersicht zum Kern der 65% EE-Anteil-Regelung im GEG auf der Seite des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Bezüglich Neubauten finden sich beispielsweise Informationen unter www.neubaukompass.de. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll später als ursprünglich angekündigt nun voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten. Bis zur Veröffentlichung des neuen Gesetzes bleibt die aktuelle Rechtslage gültig.

Was ändert sich durch die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (Gebäudemodernisierungsgesetz)

Das Eckpunktepapier zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 24. Februar 2026 von der Bundesregierung bzw. den Koalitionsfraktionen veröffentlicht, der Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Es deutet eine Reform hin zu mehr Wahlfreiheit und Technologieoffenheit an, bleibt aber im Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 eingebettet. Für unsere Kommune ändert sich kurzfristig wenig – die Wärmeplanung bleibt ein zentrales Steuerungsinstrument.

Zentrale Kernaussagen des Eckpunktepapiers

  • Mehr Technologieoffenheit: Künftig sollen verschiedene Heiztechnologien stärker gleichberechtigt möglich sein.
  • Abschaffung bzw. Lockerung der bisherigen 65%-EE-Regel: Die strenge Vorgabe, dass neue Heizungen überwiegend erneuerbar betrieben werden müssen, soll in dieser Form entfallen bzw. stark verändert werden.
  • Freiere Wahl von Heizsystemen im Bestand: Eigentümer sollen grundsätzlich mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heizung erhalten.
  • Stärkere Rolle der CO₂-Reduktion über den Lebenszyklus: Statt fester Technikvorgaben soll stärker die tatsächliche Klimawirkung im Mittelpunkt stehen.
  • Einführung eines stufenweisen Umstiegs bei fossilen Brennstoffen („Bio-Treppe“): Bei Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise höhere Anteile klimaneutraler Brennstoffe eingesetzt werden.
  • EU-Vorgaben bleiben maßgeblich: Insbesondere die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) beeinflusst weiterhin Neubau- und Effizienzanforderungen.
  • Schutz der Mieter vor hohen Nebenkosten:

Das Gesetz enthält Vorgaben, damit Vermieter unwirtschaftliche fossile Heizungen nicht vollständig über Nebenkosten auf Mieter abwälzen können.

Was bedeutet das für die Wärmeplanung in Haan

  • Die kommunale Wärmeplanung bleibt weiterhin zentral und wird durch die Reform eher gestärkt als abgeschafft.
  • Es wird keine sofortigen Änderungen für bestehende Heizungen geben, solange keine neuen gesetzlichen Regeln beschlossen und in Kraft gesetzt sind.
  • Für Neubau, Sanierung und Heizungstausch bleibt die Ausrichtung auf klimafreundliche Lösungen (Wärmepumpen, Wärmenetze, erneuerbare Energien) auch künftig der planerische Standard.
  • Die Wärmeplanung vor Ort gewinnt weiterhin an Bedeutung, weil sie zeigt, wo Netze entstehen können und wo dezentrale Lösungen sinnvoll sind.
  • Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das vor allem: mehr Flexibilität in der Technikwahl, aber weiterhin eine klare langfristige Richtung hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung.

Das neue Gesetz soll später als ursprünglich angekündigt nun voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten. Bis dahin bleibt die aktuelle Rechtslage gültig.


Wo kann ich mich über Fördermittel informieren?

Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei verschiedenen Stellen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Eine zentrale Anlaufstelle ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Informationen zu Zuschüssen, z. B. für Heizungen und energetische Sanierungen) sowie die KfW (Kredite und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren), die Programme für energieeffiziente Gebäude und Heizsysteme anbieten.

Darüber hinaus beraten auch die Verbraucherzentrale im Kreis Mettmann zu passenden Förderungen und unterstützt bei der Antragstellung.

Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale können Sie sich über Beratungsangebote informieren und direkt einen Termin vereinbaren. Die Beratung erfolgt telefonisch, online oder vor Ort und ist in vielen Fällen kostenfrei. Neben den üblichen Terminen bietet die Stadt Haan einmal monatlich (immer am 2. Mittwoch im Monat von 10-13 Uhr) einen Exklusiv-Termin für Haaner Bürgerinnen und Bürger an. Energieberaterinnen Frau Uebach oder Frau Getto beraten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos zu Ihren Anliegen. An die Termine wird regelmäßig über die Lokalpresse und die Online-Kanäle der Stadtverwaltung erinnert. Einen Termin reservieren können Sie über klimaschutz@stadt-haan.de oder telefonisch über 02129 911-305 bei der Klimaschutzmanagerin der Stadt Haan, Frau Müller.

Auch auf der Internetseite Ihrer Stadt zur Kommunalen Energie- und Wärmeplanung unter der Rubrik Beratung und Förderung stellen wir Informationen und Hinweise zu relevanten Förderprogrammen bereit.

Die Stadt selbst bietet bereits eine Vielzahl an Angeboten rund um das Thema Erneuerbare Energien und Gebäudesanierung. Diese finden Sie unter der Rubrik Klimaschutz in der Gartenstadt, Aktuelle Aktionen und Projekte.

Darf ich meine alte Heizung behalten oder wann muss ich meine Heizung tauschen?

Grundsätzlich dürfen Sie Ihre bestehende Heizung weiter betreiben, solange sie funktionsfähig ist. Es gibt also keine generelle Austauschpflicht allein durch die kommunale Wärmeplanung.

Allerdings können sich aus gesetzlichen Vorgaben – insbesondere aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Pflichten ergeben. So müssen bestimmte alte Heizkessel (z. B. Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind) unter bestimmten Voraussetzungen ausgetauscht werden. Auch bei einem Eigentümerwechsel können Austauschpflichten entstehen.

Wenn Ihre Heizung kaputtgeht und ersetzt werden muss, gelten die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an neue Heizsysteme. Die kommunale Wärmeplanung hilft Ihnen dabei, frühzeitig zu erkennen, welche klimafreundlichen Lösungen in Ihrem Gebiet sinnvoll und langfristig vorgesehen sind.

Für welches Heizsystem soll ich mich entscheiden?

Die Wahl des passenden Heizsystems hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa vom Gebäudezustand, Ihrem Energiebedarf, den Investitionskosten und den örtlichen Gegebenheiten. Eine pauschale Empfehlung gibt es daher nicht.

Die kommunale Wärmeplanung bietet Ihnen jedoch eine wichtige Orientierung: Sie zeigt, ob in Ihrem Gebiet zum Beispiel ein Anschluss an ein Wärmenetz vorgesehen ist oder ob individuelle Lösungen wie Wärmepumpen sinnvoll sind.

Grundsätzlich kommen – je nach Situation – verschiedene klimafreundliche Optionen in Frage, wie etwa Wärmepumpen (unter Umständen in Kombination mit Geothermie), der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz oder auch Hybridlösungen.

Es empfiehlt sich, vor einer Entscheidung eine individuelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen (siehe Rubrik Beratung und Förderung), um eine technisch und wirtschaftlich passende Lösung für Ihr Gebäude zu finden.

Eine Übersicht darüber, wie Sie sich entscheiden könnten und welche Möglichkeiten es gibt, finden sie z.B. im Entscheidungsbaum des Umweltbundesamtes. Dieser ersetzt aber keine individuelle Beratung durch eine fachkundige Person etwa bei der Verbrauchzentrale oder von lokalen Energieberatern.

Eignet sich eine Wärmepumpe auch in älteren Häuser oder muss ich erst alles sanieren?

Eine Wärmepumpe kann auch in älteren, unsanierten oder teilsanierten Gebäuden eingesetzt werden. Eine vollständige Sanierung ist also nicht zwingend erforderlich.

Entscheidend ist, dass das Heizsystem insgesamt gut auf die Wärmepumpe abgestimmt ist. Dazu gehören vor allem eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur, ausreichend große Heizflächen (z. B. größere Heizkörper oder Fußbodenheizung) und ein insgesamt sinnvoller Wärmebedarf des Gebäudes.

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einzelne Maßnahmen umzusetzen – etwa den Austausch alter Heizkörper, alter Fenster oder eine schrittweise Dämmung. Oft reicht bereits eine Teilmodernisierung, um den effizienten Betrieb einer Wärmepumpe zu ermöglichen.

Eine individuelle Energieberatung hilft dabei, die Eignung Ihres Gebäudes zu prüfen und sinnvolle Maßnahmen festzulegen.

Ist eine Fußbodenheizung eine zwingende Voraussetzung für eine Wärmepumpe?

Nein, eine Fußbodenheizung ist keine zwingende Voraussetzung für den Einsatz einer Wärmepumpe.

Wichtig ist vielmehr, dass das Heizsystem mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen auskommt. Das lässt sich auch mit klassischen Heizkörpern erreichen – insbesondere, wenn diese ausreichend groß dimensioniert sind oder bei Bedarf einzelne Heizkörper ausgetauscht werden.

Eine Fußbodenheizung ist zwar vorteilhaft, weil sie mit niedrigen Temperaturen sehr effizient arbeitet, aber auch Bestandsgebäude mit Heizkörpern können gut mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Entscheidend ist immer die individuelle Auslegung des Systems.

Brauche ich für eine Wärmepumpe zwingend auch eine PV-Anlage?

Nein, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ist keine zwingende Voraussetzung für den Betrieb einer Wärmepumpe.

Eine Wärmepumpe funktioniert grundsätzlich unabhängig davon, ob Strom aus dem Netz oder aus einer eigenen PV-Anlage genutzt wird. Eine PV-Anlage kann jedoch sinnvoll sein, da sie einen Teil des benötigten Stroms selbst erzeugt und so die laufenden Betriebskosten senken kann.

Besonders wirtschaftlich ist die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage, weil Sie einen Teil Ihres Energiebedarfs selbst decken und sich unabhängiger von Strompreisen machen können. Eine individuelle Beratung hilft dabei zu prüfen, ob sich eine Kombination in Ihrem Gebäude lohnt.

Wenn Sie sich grundsätzlich darüber informieren wollen, wie eine Solaranlagen auf ihrem Dach dimensioniert werden könnte und welche Kosten auf Sie zukommen würden, nutzen Sie das Solarkataster des LANUK (Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen).

Habe ich nicht besonders hohe Stromkosten durch die Wärmepumpe?

Eine Wärmepumpe benötigt Strom zum Betrieb, da sie Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser nutzt. Dadurch entstehen Stromkosten – diese sind jedoch nicht direkt mit den Kosten einer reinen Elektroheizung vergleichbar, da die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom ein Vielfaches an Wärme erzeugt.

Wie hoch die Stromkosten tatsächlich sind, hängt vor allem vom Gebäudezustand, dem Dämmstandard, der Auslegung der Anlage und Ihrem individuellen Heizverhalten ab. In gut abgestimmten Systemen können die Gesamtkosten für Heizen häufig deutlich unter denen einer alten Öl- oder Gasheizung liegen.

Zusätzlich können spezielle Wärmepumpenstromtarife oder die Kombination mit einer Photovoltaikanlage die laufenden Kosten weiter reduzieren. Eine Energieberatung hilft dabei, die zu erwartenden Kosten für Ihr Gebäude realistisch einzuschätzen.

Wo kann ich mich über Wärmepumpenstromtarife informieren?

Über Wärmepumpenstromtarife können Sie sich bei mehreren zuverlässigen Stellen informieren:

Ein guter erster Anlaufpunkt sind unabhängige Energieverbraucherorganisationen wie die Verbraucherzentrale. Dort finden Sie verständliche Erklärungen, wann sich ein spezieller Wärmepumpentarif lohnt, welche Voraussetzungen (z. B. separater Zähler) gelten und worauf Sie beim Anbieterwechsel achten sollten.

Auch Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 bieten spezielle Tarifrechner für Wärmepumpenstrom an. Dort können Sie mit Ihrem Verbrauch passende Angebote verschiedener Stromanbieter vergleichen.

Zusätzlich lohnt sich ein Blick direkt auf die Websites ihres Stromanbieters.

Wenn Sie unsicher sind, kann auch eine Energieberatung helfen, um zu klären, ob sich ein spezieller Tarif in Ihrem konkreten Fall überhaupt lohnt.

Werde ich mit Wasserstoff heizen können und sollte mir daher eine »H2-ready« Heizung bereits jetzt anschaffen?

Nein – Sie sollten sich nicht auf eine sogenannte „H₂-ready“-Heizung verlassen oder diese allein aus diesem Grund jetzt anschaffen.

Der Hintergrund ist: Derzeit ist nicht absehbar, dass Wasserstoff in absehbarer Zeit flächendeckend für das Heizen von Wohngebäuden verfügbar sein wird. Es fehlen sowohl eine entsprechende Infrastruktur als auch ausreichende Mengen an bezahlbarem, klimafreundlich erzeugtem Wasserstoff. Auch vollständig mit Wasserstoff betriebene Heizungen sind aktuell im Wohngebäudebereich praktisch nicht im Einsatz.

Zwar gibt es Heizungen, die für geringe Beimischungen von Wasserstoff im Erdgas vorbereitet sind, doch diese sogenannten „H₂-ready“-Systeme sind keine Garantie dafür, dass später tatsächlich auf reinen Wasserstoff umgestellt werden kann oder wird.

Für die kommunale Wärmeplanung bedeutet das: Die zukünftige Rolle von Wasserstoff ist derzeit vor allem für Industrie und bestimmte Netze relevant, während für Wohngebäude in der Regel andere Lösungen wie Wärmepumpen oder Wärmenetze im Vordergrund stehen. Im Kreis Mettmann wird derzeit untersucht, inwieweit die kreisangehörigen Kommunen an das bestehende oder auszubauende Wasserstoffnetz angeschlossen werden können. Aber auch hier steht, wenn überhaupt, die Nutzung im industriellen Bereich im Vordergrund.

Daher gilt: Eine Heizungsentscheidung sollte sich an heute verfügbaren und wirtschaftlich sinnvollen Technologien orientieren – nicht an einer noch unsicheren zukünftigen Wasserstoffversorgung.FormularbeginnFormularende

Darf ich in Zukunft auch mit meinem Kamin heizen, weil Gas und Öl so teuer geworden sind?

Das Heizen mit einem Kamin ist nicht grundsätzlich verboten oder unzulässig, hat jedoch sowohl Auswirkungen auf die Umwelt als auch – bei unsachgemäßem Betrieb – auf die Gesundheit.

Beim Verbrennen von Holz entstehen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe. Diese können die Luftqualität beeinträchtigen und bei hohen Konzentrationen gesundheitlich belastend sein, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen. Moderne und korrekt betriebene Kaminöfen sind zwar deutlich emissionsärmer als ältere Modelle, dennoch entstehen weiterhin Emissionen.

Hier gibt es wichtige Rahmenbedingungen, die Sie beachten müssen. Für Kaminöfen und Holzheizungen gelten gesetzliche Vorgaben, insbesondere zu Emissionsgrenzwerten und zur Luftreinhaltung. Ältere Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten, mussten bereits in den vergangenen Jahren nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Auch für die Umwelt ist das Heizen mit Holz nur dann klimafreundlich, wenn es nachhaltig erfolgt und sparsam eingesetzt wird. Holzverbrennung setzt CO₂ frei, das zwar im natürlichen Kreislauf gebunden sein kann, die lokale Luftbelastung bleibt jedoch ein relevanter Faktor.

Daher gilt: Ein Kamin kann als Zusatzheizung genutzt werden, sollte jedoch nicht als dauerhafte Hauptheizung dienen, wenn es um eine langfristig umweltfreundliche Wärmeversorgung geht.

Ist eine Pelletheizung eine gute Alternative zu herkömmlichen Heizungen?

Eine Pelletheizung kann grundsätzlich ein Beitrag zur Reduzierung fossiler Brennstoffe sein, ist aber nur bedingt als „klimafreundlich“ zu bewerten.

Positiv ist: Sie nutzt einen nachwachsenden Rohstoff (Holz) und verursacht im Vergleich zu Öl oder Gas deutlich weniger direkte CO₂-Emissionen aus fossilen Quellen. Dadurch kann sie in vielen Fällen die Klimabilanz eines Gebäudes verbessern.

Gleichzeitig ist die Bewertung differenziert zu sehen: Bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung der Pellets entstehen ebenfalls Emissionen. Zudem verursacht die Verbrennung Feinstaub und andere Luftschadstoffe.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verfügbarkeit von nachhaltiger Biomasse. Holz ist nur begrenzt verfügbar und wird auch in anderen Bereichen benötigt, weshalb eine großflächige Umstellung auf Pelletheizungen als alleinige Lösung der Wärmewende kritisch diskutiert wird.

Zu beachten ist: Sie sind weiterhin auf regelmäßige Brennstofflieferungen (Pellets) angewiesen, die produziert, transportiert und gelagert werden müssen. Somit bleibt die Versorgung und die Preisentwicklung von Marktentwicklungen und verfügbaren Holzressourcen abhängig.

Fazit: Eine Pelletheizung kann in bestimmten Fällen eine sinnvolle Übergangslösung sein – insbesondere bei passenden Gebäuden oder fehlenden Alternativen. Für die langfristige Wärmewende werden jedoch häufig andere Technologien wie Wärmepumpen oder Wärmenetze als zukunftssicherer bewertet. Eine Pelletheizung kann die Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erhöhen, führt aber nicht zu echter energetischer Autarkie.

Was bedeutet Anschluss- und Benutzungszwang?

Ein Anschluss- und Benutzungszwang wird nicht flächendeckend oder pauschal eingeführt, sondern kann – wenn überhaupt – nur in klar abgegrenzten Einzelfällen und nach sorgfältiger Abwägung durch den Rat der Stadt Haan beschlossen werden.

Die kommunale Wärmeplanung dient in erster Linie dazu, frühzeitig Orientierung und Planungssicherheit zu geben, nicht um kurzfristige oder unerwartete Vorgaben zu machen.

Was bedeutet Anschluss- und Benutzungszwang konkret?

Der Anschluss- und Benutzungszwang bedeutet, dass Eigentümer in einem bestimmten Gebiet verpflichtet werden können, sich an eine öffentliche Versorgungsanlage anzuschließen und diese auch zu nutzen – zum Beispiel ein Fern- oder Nahwärmenetz.

  • Anschlusszwang: Sie müssen Ihr Gebäude an das Wärmenetz anschließen.
  • Benutzungszwang: Sie müssen die Wärmeversorgung dann auch tatsächlich über dieses Netz beziehen.
  • Beispiel: Wird in Einzelfällen entschieden und kann z.B. für Neubaugebiete sinnvoll sein.

Rechtsgrundlage dafür sind kommunale Satzungen, die von der Stadt erlassen werden können, sofern ein entsprechendes öffentliches Interesse besteht (z. B. Klimaschutz, Luftreinhaltung oder effiziente Energieversorgung).

Wichtig zu wissen

  • Ein Anschluss- und Benutzungszwang ist kein Automatismus der Wärmeplanung.
  • Er wird nur im konkreten Einzelfall durch kommunale Entscheidung und Satzung eingeführt.
  • Ziel ist in der Regel eine wirtschaftliche und klimafreundliche Wärmeversorgung im Quartier, nicht die Einschränkung einzelner Eigentümer.

Aktuell ist in unserer Kommune keine Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwangs geplant. Sollten in der Zukunft einzelne Maßnahmen oder Versorgungsgebiete konkretisiert werden, erfolgt dies stets transparent und unter Beteiligung der politischen Gremien sowie der Öffentlichkeit.