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Energie- und Wärmeplan

Bis zum 30. Juni 2028 muss die Stadt Haan eine kommunale Wärmeplanung laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landeswärmegesetz Nordrhein-Westfalen (LWPG) vorlegen.

Zudem soll in Haan gemäß dem Integrierten Klimaschutzkonzept, dass 2021 und 2022 entwickelt wurde, eine Erneuerbare Energien-Strategie erstellt werden.

Im Rahmen einer integrierten Energie- und Wärmeplanung werden beide Konzepte miteinander verknüpft betrachtet. Die Stadt Haan denkt damit über den klassischen Ansatz hinaus und ist somit bestens vorbereitet für die kommenden Herausforderungen im Transformationsprozess des Energie- und Wärmesektors.

Für weitere Informationen zum Thema Sektorenkopplung sehen Sie dazu das Infovideo der Agentur für Erneuerbare Energie e.V. .

Die Erstellung einer klassischen kommunalen Wärmeplanung dauert in der Regel mehrere Monate bis etwa anderthalb Jahre. Der genaue Zeitraum hängt von der Datenlage und der Komplexität der örtlichen Energie- und Gebäudestruktur ab.

Zunächst werden bestehende Verbräuche, Gebäude- und Versorgungsdaten erhoben und analysiert. Anschließend werden verschiedene Zukunftsszenarien entwickelt und mit der bestehenden Infrastruktur abgestimmt.

Am Ende steht ein strategischer Plan für die Transformation im Energie- und Wärmesektor bis in das Jahr 2045, der ein strategisches planerisches Instrument darstellt. Die Umsetzung des Plans wird dann nach und nach angegangen und kann bzw. soll durch Fortschreibung der Planung angepasst und nachgesteuert werden. Dieser Prozess erfordert sorgfältige Abstimmung mit Fachplanern, Energieversorgern und der Öffentlichkeit.

Wir werden Sie auf diesen Seiten über den aktuellen Stand im Prozess informieren. Der Prozess erfolgt in mehreren Schritten, die aufeinander aufbauen und nacheinander erarbeitet werden, teilweise aber auch parallel ablaufen.

Projektablauf

Projektorganisation und Zieldefinition

  • Aufbau der Projektstruktur
  • Festlegung von Zuständigkeiten
  • Einbindung politischer Gremien
  • Definition von Klimazielen und Zeitrahmen

Bestandsanalyse

  • Erfassung des aktuellen Wärmebedarfs – und verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen
  • Analyse des Gebäudebestands
  • Ermittlung bestehender Wärmenetze und Energieinfrastruktur
  • Analyse eingesetzter Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Strom etc.)
  • Erfassung industrieller Abwärmequellen sofern vorhanden
  • Erhebung und Auswertung der lokalen Stromerzeugung
  • Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen nach Energieträgern und Sektoren

Potenzialanalyse

  • Identifikation erneuerbarer Wärmequellen:
    • Geothermie
    • Solarthermie
    • Biomasse
    • Umweltwärme
  • Untersuchung von Abwärmepotenzialen
  • Bewertung von Energieeinspar- und Sanierungspotenzialen
  • Prüfung von Potenzialen zur erneuerbaren Stromerzeugung
  • Prüfung von Speicherpotenzialen und Sektorenkopplung
  • Prüfung von Flächennutzungspotenzialen

Entwicklung von Zielszenarien

  • Abschätzung zukünftiger Bedarfe
  • Erstellung von Transformationspfaden bis 2045
  • Vergleich verschiedener Versorgungsszenarien
  • Prüfung verschiedener dezentrale und leitungsgebundene Versorgungsoptionen auf Ihre Eignung
  • Abschätzung von Investitionen und CO₂-Minderungen
  • Bewertung von Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
  • Definition eines geeigneten Zielszenarios

Maßnahmenkatalog und Umsetzungsstrategie

  • Definition konkreter Projekte
  • Zeit- und Prioritätenplanung
  • Finanzierungs- und Förderstrategie
  • Verantwortlichkeiten für Umsetzung festlegen

Beschlussfassung und Veröffentlichung

  • Politische Beschlussfassung im Rat
  • Veröffentlichung der Wärmeplanung
  • Dokumentation der Ergebnisse

Monitoring und Fortschreibung

  • Regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung
  • Aktualisierung von Daten und Maßnahmen
  • Anpassung an technologische und regulatorische Entwicklungen

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