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Land Nordrhein-Westfalen

Grundsatzbeschluss zum Klimaschutz: Die Landesregierung hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt: Das im Januar 2013 verabschiedete und am 7. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in NRW sieht vor, die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in NRW – gemessen am Niveau von 1990 – bis 2020 um mindestens 25 Prozent zu reduzieren und bis 2050 um mindestens 80 Prozent. NRW ist das erste deutsche Bundesland, das sich konkrete Ziele für die Reduktion von Treibhausgasen gesetzt hat. Bundesweit nimmt es damit eine Vorreiterrolle im Klimaschutz ein. Gleichzeitig ist die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels als „Klimaschutzziel“ im Gesetz verankert.

Quelle: Online.Handbuch (energieagentur.nrw)

Der Klimaschutzplan NRW wurde  2015 von der damaligen Landesregierung vorgelegt und wird nun von der neuen Landesregierung zu einem „Klimaschutzaudit“ weiterentwickelt, mit dem Maßnahmen auf Effizienz und ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Am 21. Dezember 2020 hat das Kabinett die Novellierung des Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013 beschlossen. Kern ist ein zusätzliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 sowie ein deutlich verschärftes Ziel für 2050.

Quelle: Klimaschutzgesetz | Klimaschutz.NRW

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