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Elektrogeräte

Für Elektrogeräte gilt unter dem Klimaschutzaspekt ähnliches wie für Kleidung. Dies lässt sich mit den ebenfalls  anstehenden Lieferketten begründen. Durch die Lieferketten entstehen beim Transport der einzelnen Bestandteile eines Elektrogeräts Treibhausgase. Um diese möglichst gering zu halten sollte folgendes beachtet werden. Sofern nicht für Bedarf notwendig, sollte sich die Frage gestellt werden, was man wirklich benötigt oder ob nicht auf das elektrische Gerät verzichtet werden kann. Somit kann ein Kauf unnötiger technischer Geräte vermieden werden. Bei einem (notwendigen) Kauf eines solchen Geräts sollte auf die Langlebigkeit geachtet werden. Eine lange Nutzungsdauer spart Ressourcen und erspart die Anschaffung eines neuen Geräts und so Emissionen bei der Herstellung. Sollte das Gerät nicht mehr funktionieren, ist es ratsam zunächst eine Reparaturmöglichkeit aufzusuchen. 

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Alte Geräte, die nicht mehr verwendet werden können weiterverkauft, an einer geeigneten Stelle abgegeben oder recycelt werden. Abgabestellen befinden sich an kommunalen Sammelstellen wie Wertstoffhöfen oder kommunalen Sammelcontainern. Elektrofachmärkte mit einer Mindestvertriebsfläche von 400 m2 sind ebenfalls dazu verpflichtet kleinere Elektrogeräte kostenfrei anzunehmen.

Für die Nutzung der Elektrogeräte wird eine möglichst niedrige Energieeffizienzklasse empfohlen. Seit 1. März 2021 gilt die Klassifizierung der Energieeffizienz von A (effizient) bis G (ineffizient). Je besser die Effizienz des Geräts desto geringer ist der elektrische Stromverbrauch und damit die Klimafreundlichkeit. Durch den niedrigeren Stromverbrauch kann nicht nur bei dem CO2-Ausstoß gespart werden, sondern auch bei den entstehenden Stromkosten. Eine Kosten- und Ressourcenersparnis lässt sich auch dadurch erreichen, dass gebrauchte Geräte gekauft werden.

Mehr Informationen:

Elektroaltgeräte | Umweltbundesamt