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Förderprogramm Dachbegrünung

Am 03.06.2022 ist die Förderrichtlinie Dachbegrünung in Kraft getreten. Damit ist der Startschuss für die Förderung von Dachbegrünung in Haan gefallen. Mit dem Förderprogramm leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag für die Klimafolgenanpassung und den Klimaschutz.

Zum Hintergrund

In Folge des Klimawandels haben Extremwetterereignisse wie Hitze oder Starkregen einen immer stärker werdenden Einfluss auf unser Leben. Grünflächen können insbesondere in dicht besiedelten und stark versiegelten Stadtbereichen dazu beitragen, die Folgen dieser Wetterereignisse abzumildern. Auch mit begrünten Dächern lassen sich viele positive Effekte erzielen.

Durch ihre Regenrückhalte- und Verdunstungseigenschaften sorgen Dachbegrünungen mitunter dafür, dass der Abfluss des Regenwassers zeitlich verzögert wird. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Kanalisation, Kläranlage und Fließgewässern. Hinzu kommt, dass begrünte Dächer die sommerliche Hitzebelastung verringern, die Staubbindung verbessern und die Luftfeuchtigkeit erhöhen. Außerdem stellen sie nicht zuletzt einen wichtigen Lebensraum für Insekten dar, sodass sie zum Erhalt der natürlichen Artenvielfalt beitragen. 

Häufig gestellte Fragen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anlage von Dachbegrünungen nach den Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) auf Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15°, sowohl bei Neubauten als auch bei nachträglicher Begrünung vorhandener Dächer. Förderfähig sind Dachbegrünungen ab einem Gesamtaufbau von mindestens 6 cm Stärke (Bepflanzung nicht mitgerechnet). Ob es sich um Wohn- oder Gewerbegebäude, Garagen oder Nebenanlagen handelt, spielt keine Rolle.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer_innen im Gebiet der Stadt Haan oder schriftlich bevollmächtigte Vertreter_innen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht in der Gewährung eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50 % der als förderwürdig anerkannten Kosten, maximal jedoch 50,00 €/m² Nettovegetationsfläche. Der Gesamtförderbetrag pro Vorhaben und Jahr ist auf 3.000,00 € beschränkt. Jede Anlage kann nur einmal gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Was benötige ich für einen Förderantrag?

Für den Förderantrag nötig sind:

  • Antragsformular
  • Lageplan mit Maßangaben, aus dem die Fläche der zu fördernden Dachbegrünung zweifelsfrei hervorgeht
  • Aussagekräftiges Foto des Objektes
  • Darstellung der technischen Details der Begrünung (Schichtaufbau, Randeinfassung, Entwässerung) in geeigneter Weise
  • Angebot des Dienstleisters oder bei Selbstdurchführung eine Aufschlüsselung über die entstehenden Kosten

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Die Förderung muss schriftlich beantragt werden.

Der Antrag ist zu richten an:

Stadt Haan
Amt für Stadtplanung und Vermessung
Kaiserstraße 85
42781 Haan

Wie erfahre ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?

Nach der Antragstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Aus diesem geht hervor, ob das Vorhaben bewilligt oder abgelehnt wird. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Dazu zählt auch die Auftragserteilung an ein Fachunternehmen. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Wann wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der bewilligten Maßnahme. Als Nachweis sind ein Foto der fertiggestellten Dachbegrünung sowie eine Rechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten einzureichen.