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Gestaltungsbeirat

Der Gestaltungsbeirat unterstützt als externes, unabhängiges Sachverständigengremium sowohl Bauherr_innen und Investor_innen als auch die Verwaltung und den Rat der Stadt Haan in Fragen der Architektur und der Stadtgestaltung, die auf die Erhaltung oder Gestaltung des Haaner Stadtbildes Einfluss nehmen können.

Er hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Planungs- und Bauprojekte im Hinblick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten zu prüfen und zu beurteilen. Der Beirat ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Der Gestaltungsbeirat trifft keine Entscheidungen über die Projekte, sondern spricht Empfehlungen zur Verbesserung aus. Damit wirbt er bei Architekt_innen beziehungsweise Entwurfsverfasser_innen und Bauherr_innen für eine hohe Qualität der Stadtgestaltung und des Lebensraumes „Stadt“.

Das Gremium ist sich stets der Notwendigkeit einer Projektwirtschaftlichkeit bewusst und darauf bedacht, dass etwaige qualitätssteigernde Anregungen nicht unzumutbare Baukostensteigerungen auslösen.

Gegenstand der Beratungen

Die im Gestaltungsbeirat behandelten Planungen umfassen nicht jedes bauordnungsrechtliche private Einzelvorhaben, sondern nur solche, die wegen ihres Standortes, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung, ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer städtebaulicher Relevanz sind. Gleiches gilt auch für öffentliche Planungsprojekte sowie stadtgestalterisch relevante Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel die Auswahl von Stadtmöblierung, Werbeanlagen oder die Gestaltung wichtiger ÖPNV-Haltestellen.

Bei der Formulierung von Auslobungen als Grundlage für konkurrierende Verfahren (Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen) städtebaulich relevanter Projekte wird der Gestaltungsbeirat ebenfalls frühzeitig beteiligt.

Mitglieder

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf Mitgliedern aus den Fachgebieten Städtebau, Stadt- und Landschaftsplanung, Architektur und Denkmalpflege sowie aus dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zusammen. Darüber hinaus nimmt gemäß Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 14.12.2021 auch jeweils ein/e Vertreter_in der in den Rat der Stadt Haan gewählten Fraktionen an den Sitzungen als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied teil.

Ebenso können die Technische Beigeordnete, die Leitenden der Ämter für Stadtplanung und Vermessung sowie Bauaufsicht und Denkmalpflege und die Geschäftsführung des Gestaltungsbeirats an den Sitzungen teilnehmen. Nach Bedarf können Externe und auch weitere Mitarbeiter_innen der Verwaltung zu Sitzungen hinzugezogen werden.

Die derzeitigen stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsbeirates sind:

Eckehard Wienstroer (Vorsitzender)
Diplom-Ingenieur Architekt/ Stadtplaner Bund Deutscher Architekten, Neuss

Andrea Salgert
Professorin in Vertretung Diplom-Ingenieurin Architektin, Düsseldorf

Matthias Funk
Diplom-Ingenieur Landschaftsarchitekt, Düsseldorf

Stefan Krapp
Diplom-Ingenieur Bauassessor, Stadtplaner,
Akademischer Oberrat Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen

Stephan Strauss
Doktor-Ingenieur Architekt, Architekturhistoriker, Krefeld

Die derzeitigen nicht-stimmberechtigten Mitglieder des Gestaltungsbeirates sind:

CDU-Fraktion
Jens Lemke
(Annette Leonhardt)

SPD-Fraktion
Jörg Dürr
(Walter Drennhaus)

WLH-Fraktion
Anika Lennartz
(Sonja Lütz)

GAL-Fraktion
Elke Zerhusen-Elker
(Nicola Günther)

FDP-Fraktion
Michael Ruppert
(Reinhard Zipper)

(Stellvertreter_innen in Klammern)

Auswahl der Projekte / erforderliche Unterlagen

Die Auswahl der im Gestaltungsbeirat zu beratenden Projekte erfolgt durch die Verwaltung. Vorschläge zur Tagesordnung können bei der Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates im Bauaufsichtsamt eingereicht werden. Wesentliche Entscheidungskriterien für die Auswahl der zu beratenden Projekte sind:

  • die Lage im und die Bedeutung für den Stadtraum (zum Beispiel Ortseingang, zentrale Lage, Lage in Denkmalbereichen, im Bereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen)
  • das bestehende Umfeld (zum Beispiel erhaltenswerte Bausubstanz, Übergang zum Freiraum)
  • die besondere Größe (Maßstäblichkeit) oder architektonische Ausgestaltung eines Bauvorhabens,
  • die spezielle Nutzung / Funktion eines Gebäudes
  • die Ensemblewirkung

Vor einer Beratung ist die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit (wie Planungsrecht, Vorprüfung Bauordnungsrecht) mit der Verwaltung abzuklären. Die Vorstellung und Erörterung von Planungs- und Bauvorhaben sollte gleichzeitig jedoch in einem möglichst frühen Stadium des Entwurfsprozesses erfolgen, bevor bereits abschließende Festlegungen getroffen wurden und erhebliche Planungskosten entstanden sind.

Sollten Sie einen Beratungsvorschlag für den Gestaltungsbeirat haben, so wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an die Geschäftsstelle des Gestaltungsbeirates (siehe Randspalte).

Die geplanten Sitzungstermine für 2024 sind am:

05.02.2024

06.05.2024

26.08.2024

18.11.2024

Für die zu beratenden Projekte sind der Geschäftsstelle bis spätestens zwei Wochen vor der Sitzung aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Die Bauherrschaft beziehungsweise deren Entwurfsverfassende erhalten daraufhin die Möglichkeit, das Vorhaben persönlich in den Sitzungen vorzustellen.

Alle Unterlagen sind in digitaler Form maßstabsgerecht als PDF und wenn gewünscht gegebenenfalls zusätzlich als Power-Point-Präsentation vorzulegen.

Folgende Unterlagen sind erfahrungsgemäß zu einer fundierten Beurteilung eines Bauvorhabens erforderlich:

  • Luftbild im Maßstab 1:1.000
  • Lageplan im Maßstab 1:1.000 oder 1:500
  • Vorentwurf in der Regel im Maßstab 1:200, bestehend aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten einschließlich Darstellung der Außenanlagen und Nachbarbebauung sowie Fotos zur Nachbarbebauung
  • Nutzungskonzept
  • Aussagen zur Materialwahl und Farbgebung
  • Modell (hilfreich, jedoch nicht Bedingung)
  • sofern erforderlich: Darstellung der Außenanlagen

Nach der Vorstellung und gemeinsamen Erörterung des Vorhabens in der Sitzung des Gestaltungsbeirats wird im Anschluss durch den Gestaltungsbeirat eine Empfehlung formuliert. Diese Empfehlungen des Beirates werden über die Geschäftsstelle unmittelbar an die Entwurfsverfassenden und deren Bauherrschaft weitergeleitet. Wenn es dem Beirat erforderlich erscheint, wird um eine Überarbeitung sowie eine erneute Vorlage in der nächsten Sitzung gebeten.