vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 206 "ehemalige Landesfinanzschule" + 47. Änderung des Flächennutzungsplans (Berichtigung)
BETEILIGUNG AN DER PLANUNG UND VERFAHRENSSTAND
Aufstellungsbeschluss, § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung des Rates der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 206 „ehemahlige Landesfinanzschule“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB gefasst und den Planungszielen zugestimmt.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 206 „ehemalige Landesfinanzschule“ soll die erforderliche planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung eines neuen innerstädtischen Wohnquartiers geschaffen werden. Dabei sollen 50 % der Wohnfläche im geförderten Wohnungsbau und insgesamt circa 100 Wohneinheiten errichtet werden. Auch die Barrierefreiheit wurde explizit als Ziel für die Planung aufgenommen. Es wird ein vielfältiger Wohnungsmix angestrebt, der unterschiedlichen Einkommensgruppen und Lebensentwürfen gerecht wird – vom Singlehaushalt bis zur Familie und für alle Altersgruppen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, § 4 (1) BauGB
Der städtebauliche Entwurf für den Bebauungsplan soll im Rahmen einer dialogorientierten Mehrfachbeauftragung erarbeitet werden, in welches drei Planungsbüros eingebunden werden. In dieses Verfahren sollen auch die Ideen und Hinweise aus der Öffentlichkeit zur Entwicklung dieses Geländes einfließen.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung nach § 3 (1) BauGB wird daher auf dem Gelände der ehemaligen Landesfinanzschule, Kaiserstraße 10–14 in Haan, zu einem offenen Informationsmarkt eingeladen. Die Veranstaltung findet
am 20. Mai 2026 von 17:30 bis 19:30 Uhr vor Ort im Innenhof
statt. Bei schlechter Witterung wird die Veranstaltung in das Erdgeschossfoyer des an der Kaiserstraße gelegenen, ehemaligen Schulungsgebäudes verlegt.
Alle Interessierten können teilnehmen und sind hierzu herzlich eingeladen.
Ergänzend können die bisher vorliegenden Informationen zur Planung in der Zeit vom 18.05.2026 bis zum 29.05.2026 auch im Beteiligungsportal NRW unter folgendem Link oder QR-Code eingesehen und als PDF-Dokument heruntergeladen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/haan/beteiligung/themen/1025919
Ihre Hinweise und Anregungen zur Planung können Sie in dem vorgenannten Zeitraum direkt im Beteiligungsportal abgeben oder per E-Mail an planungsamt@stadt-haan.de senden. Auch eine postalische Zusendung an das Amt für Stadtplanung und Vermessung, Alleestraße 8, 42781 Haan ist alternativ möglich. Sollten Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie die bisher vorliegenden Informationen zur Planung auch nach telefonischer Abstimmung im Amt für Stadtplanung und Vermessung einsehen (Tel.: 02129 / 911322)
Die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände wurden parallel gemäß § 4 (1) BauGB an der Planung frühzeitig beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme zu den Sie betreffenden Belangen gebeten.