Sprungziele
Inhalt

Baumschutzsatzung der Stadt Haan

Das Haaner Stadtgebiet wird geprägt durch seine zahlreichen Grünflächen, Bachtäler und privaten Gärten. Wesentliche Bestandteile dieser Flächen sind Bäume, die nicht nur schön aussehen, sondern auch wichtige Funktionen für den Naturhaushalt und das Klima der Stadt übernehmen. Sie sind Schattenspender, Sauerstofflieferant, Staubfilter und zudem Lebensraum für viele Tiere und somit enorm wichtig für die Artenvielfalt in der Stadt. Zum Schutz der Bäume wurde daher durch den Rat der Stadt Haan am 20.06.2023 eine neue Baumschutzsatzung beschlossen, die zum Ziel hat, mehr Bäume im Stadtgebiet zu schützen. Zudem sollen zukünftig mehr Bäume als Ersatz für entfallene Bäume gepflanzt werden.

Geschützt sind:

  • Obstbäume einschließlich Walnussbäume und Esskastanien mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm,
  • sonstige Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und
  • Nadelbäume (einschließlich Ginkgo) mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm.

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen, zurückschneiden oder sonstige Eingriffe am Baum oder im Wurzelbereich durchführen möchten, müssen Sie daher einen entsprechenden Antrag an die Stadt stellen.

Den vollständigen Text der Haaner Baumschutzsatzung, Informationen zu Ausnahmen und Befreiungen, können sie dem als Dokument beigefügten Satzungstext und dem Informationsflyer zur Baumschutzsatzung entnehmen. Zudem stehen Ihnen hier auch die Liste der geeigneten Bäume für Ersatzpflanzungen zur Verfügung sowie ein Informationsblatt zum Baumschutz im Bereich von Baustellen.

Ihren Antrag zur Durchführung von Maßnahmen an geschützten Bäumen können Sie auch über das Serviceportal der Stadt Haan online ausfüllen und direkt an die Stadt Haan absenden und / oder ausdrucken. Auch die erforderlichen Anlagen können online hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen unter den Dokumenten ein Antragsformular als PDF-Datei zur Verfügung.

Dokumente: