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FAQ zum Bauprojekt Polizeiwache Haan

Warum braucht Haan eine eigene Polizeiwache?

Der Standort der Polizeiwache Haan auf der Dieker Straße ist nicht barrierefrei und nicht zweckentsprechend. Aus diesem Grund sucht die Polizei des Kreises Mettmann schon seit vielen Jahren eine neue Büronutzung. Die korrekte Bezeichnung lautet „Bezirksdienststelle“. Der Begriff „Polizeiwache“ wird in diesem Zusammenhang eher umgangssprachlich genutzt und ist in der Bürgerschaft verankert.

Warum baut die Stadt für die Kreispolizeibehörde eine Wache?

  • Die Suche der Kreispolizeibehörde Mettmann nach geeigneten Räumlichkeiten zur Miete oder zum Kauf war leider erfolglos. Um hier zu unterstützen und eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen, beteiligte sich die Stadt Haan im Jahr 2019 an dem Ausschreibungsverfahren zur Anmietung eines neuen Dienstgebäudes für die Polizeiwache Haan. Die Stadt Haan bewarb sich mit dem Grundstück Kaiserstraße 21 und bekam den Zuschlag. Die Kreispolizei verpflichtet sich, für mindestens 15 Jahre Mieter des Gebäudes zu sein.

Ist der Standort an der Kaiserstraße für die Polizeiwache geeignet?

  • Der Standort Kaiserstraße wurde auf Grund der zentralen Lage in unmittelbarer Nähe zum geplanten neuen Rathaus favorisiert. Die mit dem Öffentlichen Nahverkehr gut erreichbare Lage mit fußläufiger Anbindung zum geplanten neuen Rathaus mit direkter Nähe zum Ordnungsamt sprachen und sprechen für diesen Standort. Zudem hat die Kreispolizei den Standort als guten Standort zur Deckung ihrer Bedarfe eingeschätzt. Die zentrale Lage wurde positiv bewertet und anders als jetzt auf der Dieker Straße gelangen die Dienstfahrzeuge schnell auf die Hauptverkehrsstraße.

Welche Anforderungen hat die Polizei an ihre neue Dienststelle?

  • Bei der neuen Polizeiwache für Haan handelt es sich um eine zeitweise besetzte Wache. Das Raum- und Funktionsprogramm erfüllt mit seinen rund 529 qm Nutzfläche verteilt auf 3 Geschossen sämtliche Anforderungen, die zur Erfüllung der polizeilichen Aufgaben notwendig sind. Sie dient als Anlaufstelle für die Haaner Bürgerinnen und Bürger und als Dienststelle für die Bezirksbeamten.

Kann die Stadt die Anforderungen der Polizei erfüllen?

  • Die schriftliche Freigabe durch die Polizei steht noch aus, da wegen der notwendigen Stellplätze noch Klärungsbedarf besteht. Konkret müssen neben 2 Stellplätzen für Dienstfahrzeuge vor der Wache, noch 1 Besucher und 1 Behindertenstellplatz, sowie 3 Stellplätze für die Mitarbeitenden (MA) außerhalb des Grundstücks untergebracht werden. Gemeinsam mit der Polizei wird an einer Lösung gearbeitet. Für die MA-Stellplätze bietet sich zum Beispiel an, dass die erforderlichen Stellplätze in der öffentlichen Tiefgarage angemietet werden. Zum besseren Verständnis sei gesagt: Im rückwärtigen Bereich des Grundstücks sind Stellplätze für Dienstfahrzeuge, Fahrräder usw. und eine Garage geplant.
  • In der Öffentlichkeit ist mitunter zu hören, dass es eine zweite Zuwegung/ Ausfahrt von der Rückseite geben müsse, welche auch „vorgeschrieben“ sei. Das ist so nicht korrekt. Die Anforderung einer zweiten Aus- und Zufahrt war nicht Bestandteil der funktionalen Leistungsbeschreibung.

Welche Gründe führten zu der Verzögerung im Planungsprozess?

  • Am 29.06.2020 stimmte der der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Haan (HFA) mehrheitlich mit 15/3 Stimmen der Projektfreigabe zur Bauverpflichtung der Stadt Haan für eine Polizeiwache an der Kaiserstraße 21 zu. Der Rat hatte zuvor auf Grund der epidemischen Lage durch die Coronapandemie seine Entscheidungsbefugnisse auf den HFA übertragen.
  • Aufgrund vieler unbesetzter Stellen im Gebäudemanagement konnte die Ausschreibung zur Beschaffung der Planungsleistungen im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens jedoch erst Anfang 2023 auf den Weg gebracht werden. Mit der Planung wurde dann unmittelbar nach Auftragsvergabe im Sommer 2023 begonnen.
  • Zurzeit befindet sich die Planung am Ende der Leistungsphase (LPH) 2.
  • Parallel wurde Anfang März 2023 mit dem Abriss des alten Gebäudes auf der Kaiserstraße 21 begonnen.

Welche Herausforderungen ergeben sich aktuell beim Abriss?

  • Bei dem abzubrechenden Gebäudekomplex handelt es sich um ein Reihengebäude mit einer angebauten Halle. Die angrenzenden Gebäude besitzen mindestens in Teilbereichen keine eigenen Wände.
  • Bereits vor Beginn der Abbrucharbeiten war absehbar, dass der Abbruch des Gebäudes kein einfaches Unterfangen sein würde. Insofern wurde im Vorfeld der Abbrucharbeiten Unterstützung durch ein Ingenieurbüro zur statischen Begutachtung in Anspruch genommen. Im Zuge der Begutachtung wurden u.a. Wände durch Bohrungen geöffnet, jedoch konnte nicht final festgestellt werden, ob Wände des Nachbarhauses Nr. 23 mit der Giebelwand verzahnt gemauert wurden. Hierzu hätte man im 1. und 2. Obergeschoss des Gebäudes den Putz abschlagen müssen, um den Wandanschluss festzustellen. Dies war aufgrund der dort bewohnten Wohnungen nicht möglich.
  • Letzte Klarheit über die statische Situation konnte somit nach Einschätzung des Gutachters erst durch den sorgfältig geplanten, abschnittsweise und teilweise sogar händisch vorgenommenen Rückbau von Haus 21 durch einen fachlich versierten Abbruchunternehmer und durch Bauteilöffnungen erzielt werden. Die Standsicherheit der Nachbargebäude wurde durchgehend gutachterlich begleitet. Diese Vorgehensweise ergab die Erkenntnis, dass das Nachbarhaus Kaiserstr. 23 über das Haus Nr. 21 horizontal ausgesteift wird. Die Standsicherheit ist dank der professionellen Herangehensweise beim Abbruch gegeben.
  • Aktuell befindet sich das Amt für Gebäudemanagement mit dem Eigentümer des Gebäudes Kaiserstr. 23 in Verhandlungen mit der Zielsetzung, dass dieser die Standsicherheit seines Gebäudes gewährleistet. Dazu ist jeder Hauseigentümer grundsätzlich verpflichtet. Selbstverständlich kann und wird die Stadt ihr Gebäude erst weiter abreißen, wenn das Nachbargebäude standsicher ist. So lange ruht zwar die Baustelle, jedoch läuft die Planung für die neue Polizeiwache parallel weiter. Aktuell rechnet die Stadtverwaltung mit einer Verzögerung des Neubauvorhabens von drei Monaten.

Was kostet uns der Neubau der Polizeiwache?

  • Die Kostenschätzung nach der Leistungsphase 2 beläuft sich auf 5,4 Mio. Euro. Inkludiert sind hier die Kosten des Abbruchs der Kaiserstraße mit rund 800.000,00 Euro. Für die Planung der neuen Polizeiwache wurden von den 5,4 Mio. bisher rund 550.000,00 Euro ausgezahlt bzw. Mittel gebunden.

Wann wird die Polizeiwache voraussichtlich fertig gebaut sein?

  • Der Baubeginn ist für März 2025 angesetzt. Der Übergabetermin an die Kreispolizei Mettmann ist für Dezember 2026 geplant.
27.03.2024