Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Haan verfolgt das Ziel, ihre Internetseiten im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadt Haan unter www.haan.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist mit dem
- Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dokumente
Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden, soweit technisch möglich, in barrierefreier beziehungsweise barrierearmer Form veröffentlicht. Wenn möglich, werden auch ältere PDF-Dokumente nachträglich in ein barrierefreies Format gebracht. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter buergerdialog@stadt-haan.de. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.
- Kartenanwendungen
Bei den Kartenanwendungen, Stadtpläne und Geodaten, handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte. Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden.
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Grafiken und Objekte auf www.haan.de nicht über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial wie Schaubilder und Diagramme. Wo noch Alternativtexte fehlen sind wir bemüht, diese zeitnah nachzutragen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. Februar 2021 erstellt.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung. Nach dem Onlinegang im Februar 2021 wird ein abschließender BITV-Test vorgenommen.
Feedback und Kontakt
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen bezüglich der Barrierefreiheit auf www.haan.de.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Haan nicht erfolgreich war, beziehungsweise Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.
Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer +49 (0211) 8553451 oder per E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de erreichbar.