Gewerbesteuer
Allgemeines
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (Objekt-, Sachsteuer). Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Hebeberechtigt sind die Gemeinden, die den Steuersatz für die Gewerbesteuer durch Beschluss selbst festlegen. Ist ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden aktiv, so wird die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer durch Zerlegung anteilig auf diejenigen Gemeinden verteilt, in denen der Gewerbebetrieb über eine Betriebsstätte verfügt. Steuerschuldner ist der Inhaber des Gewerbebetriebes (Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gewerbesteuer-36315).
Die Steuerpflicht ist im Gewerbesteuergesetz geregelt.
Auf die zu erwartende Steuer sind Vorauszahlungen zu entrichten. Nach Ablauf des Erhebungszeitraumes ist dem zuständigen Finanzamt eine Gewerbesteuer-Erklärung zur Festsetzung des einheitlichen Messbetrages einzureichen. Aufgrund des vom Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheides (oder Zerlegungsbescheides) setzt die Steuerabteilung der Gartenstadt Haan die Gewerbesteuer unter Anwendung des Hebesatzes mit Anrechnung der festgesetzten Vorauszahlungen durch Bescheid fest.
Änderungen der Vorauszahlungen nach dem am 01.01.2008 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 sind beim zuständigen Finanzamt auf einem Vordruck zu stellen. Den Vordruck erhalten Sie beim Finanzamt.
Beginn und Ende der Steuerpflicht
Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelgewerben und bei Personengesellschaften zu dem Zeitpunkt, in dem erstmals alle Voraussetzungen erfüllt sind, die zur Aufnahme eines Gewerbebetriebes erforderlich sind. Sie endet mit der Betriebseinstellung.
Bei Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet mit dem Abschluss jeglicher Tätigkeit.
Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuersatz der Gartenstadt Haan multipliziert, um die Gewerbesteuer festzusetzen. Der Hebesatz der Stadt Haan wird jährlich vom Rat der Stadt Haan beschlossen und liegt aktuell bei 427%.
Fälligkeiten
Für Vorauszahlungen sind die Zahlungstermine zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres vorgegeben.
Sonderzahlungen sind einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Hinweise
Zahlen Sie bitte fristgemäß (vorzugsweise mit SEPA-Mandat). Nehmen sie bei Zahlungsschwierigkeiten rechtzeitig Kontakt zu uns auf. Gerne prüfen wir für Sie die Möglichkeit einer Stundung / Ratenzahlung. Sie vermeiden Unannehmlichkeiten, Arbeit und weitere Kosten durch die sonst einsetzende Zwangsvollstreckung.