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Denkmal-Eintrag A0134 : Wohnhaus (Bungalow) und Garten

Eingetragen am:
19.03.2019

Straße:
Parkstraße 12b

Gemarkung:
Obgruiten Flur: 2 Flurstück: 12/14

Beschreibung

Das 1951/53 auf einem schmalen und langen Grundstück errichtete Wohnhaus gehört zu den frühen Bauten des überregional bedeutenden Architekten Paul Schneider-Esleben (1915-2005). Als einer der ersten Flachdachbungalows, der in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden ist, hat das für den Direktor einer Stahlbaufirma und seiner Familie erbaute Haus bereits Architekturgeschichte geschrieben. Aus der Masse der Einzelwohnhausbauten ragt das Haus Riedel nicht nur durch seine reduzierte geometrische Form heraus, sondern auch durch seine geradezu idealtypische Unterscheidung zwischen dem flexibel zu nutzenden Gemeinschaftsraum des Wohnzimmers und dem kleinteiligen Schlafzimmertrakt mit einer extrem determinierten Raumnutzung. Typisch für den Bungalowbau der 1950er Jahre ist das Haus zur Straße gänzlich abgeschlossen. Dem steht eine maximale Öffnung des Hauses zum Garten gegenüber, der durch eine raumhohe Verglasung über die komplette Südseite des Wohnzimmers optisch in den Innenraum hereingeholt wird und in seiner Gestaltung auf den Bungalow bezogen ist. Der Schnittpunkt zwischen den beiden unterschiedlichen Zonen bildet die massive, skulptural wirkende Ziegelwand des Kaminblocks, der in der Außenansicht eine zentrale kompositorische Rolle übernimmt und im Innern den Raumeindruck der angrenzenden Bereiche prägt. Die vor allem im Innenraum hervorragend erhaltenen bauzeitlichen Oberflächen wie das geschlämmte und das rohe Ziegelmauerwerk, die Solnhofer Bruchsteinplatten des Fußbodens sowie die ursprünglich vermutlich hellblau gestrichenen Stahlprofile der großen Fensteranlage vermitteln zusammen mit den individuell gestalteten Einbaumöbeln gut, wie im Haus Riedel gewohnt wurde. Hervorzuheben sind besonders die Bücherwand im Wohnzimmer, die in ihrer ursprünglichen Form auf ein früheres Hängeregalsystem von Schneider-Esleben zurückgeht, die Garderobe und der Essplatz, der durch eine vollständig im Kaminblock verschwindende Schiebetür vom Wohnraum getrennt wird, sowie der Flur zu den Schlafräumen mit seinen bis ins Detail durchdachten Einbauschränken. Für den privaten Wohnbau dieser Zeit ist ein solcher Erhaltungsgrad selten. Bauzeitliche Ausstattungselemente , die hier nicht eigens erwähnt werden oder bei der Ortsbesichtigung nicht als solche identifiziert werden konnten, sind gleichwohl Bestandteil des Baudenkmals. Der mit Bezug auf die Architektur gestaltete Außenraum gliedert sich in vier Bereiche. Der Vorgarten ist halbhoch eingefriedet und damit weitgehend einsehbar, repräsentativ mit großkronigen Solitärgehölzen bepflanzt und bindet über die Gartenmauer auch die später in die Front des Nachbarhauses integrierte Garage mit ein, (die wegen der Veränderung nicht Gegenstand der Unterschutzstellung ist). Durch einen teildurchlässigen Sichtschutz aus schräg gestellten Holzbohlen abgetrennt ist der ehemalige Spielgarten, der von der Küche aus zu überblicken sein sollte. Hieraus entwickelt sich der als Freizeitgarten mit Schwimmbecken gestaltete, rückwärtige Hauptgarten bis hin zum ehemaligen Nutzgarten mit Obstgehölzen und Gemüsebeeten im hinteren Bereich des Grundstücks. Der hintere Bereich des Gartens ist ab einer Linie im Abstand von 12 m zur östlichen Fassade nicht Teil des Schutzumfangs. Die Übergänge zwischen Innen- und Außenraum, von Architektur zur Natur sind fließend. Die Anlage des Gartens ist integraler Bestandteil des Gebäudes.

Merkmale

Es ist bedeutend für
  • die Geschichte des Menschen

Die Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals liegt aus
  • künstlerischen
  • wissenschaftlichen

Gründen im öffentlichen Interesse.