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Datum: 02.11.2023

Zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes startet am 20. November 2023

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4.

Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wird erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1 freigeschaltet.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform Lärmaktionsplanung https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/portal/apps/sites/#/lap1 und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html 

Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor.

In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt:

Auf der o. g. Beteiligungsplattform besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden, mit dem das Eisenbahnbundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf https://www.laermaktionsplanung-schiene.de .

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an die E-Mail-Adresse umgebungslaerm@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort „Umgebungslärm“ an die Zentrale des Eisenbahn-Bundesamtes, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn gerichtet werden.