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Datum: 27.03.2026

Versendung der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 voraussichtlich Ende April 2026

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 24.03.2026 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Jahr 2026 beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 413 v.H.

Hinsichtlich der Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) hat sich der Rat zur Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz entschieden. Dieser beträgt 685 v.H.

Das Steueramt arbeitet derzeit an der technischen Umsetzung und der Datenaufbereitung. Im Anschluss daran werden die Grundsteuerbescheide voraussichtlich Ende April 2026 versandt.

Die Zahlungen der ersten Fälligkeit, die regulär zum 15.02.2026 zu zahlen gewesen wären, werden zusammen mit der zweiten Fälligkeit am 15.05.2026 erhoben. Bereits für das 1. Quartal eingegangene Zahlungen werden entsprechend verrechnet.

Den Grundsteuerbescheiden wird – wie bereits im vergangenen Jahr – ein erläuterndes Merkblatt beigefügt, das wichtige Hinweise zur Grundsteuer sowie zur Berechnung und zu den Hintergründen der Festsetzung enthält.

Aufgrund des weiterhin hohen Arbeitsaufkommens können sich die Steuerpflichtigen mit ihrem Anliegen vorzugsweise per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de wenden. Persönliche Termine können online über die Internetseite der Stadt Haan vereinbart werden.

Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu den Berechnungsgrundlagen und zur Grundsteuerreform können ausschließlich vom zuständigen Finanzamt beantwortet werden.