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Datum: 13.05.2026

Versendung der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2026 am 29.05.2026

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 die Hebesätze für die Grundsteuer für das Jahr 2026 beschlossen.

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beträgt 413 v.H.
Hinsichtlich der Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohngrundstücke) hat sich der Rat zur Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz entschieden. Dieser beträgt 685 v.H.

Im Jahr 2025 hatte der Rat von der neu geschaffenen landesgesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, differenzierte Hebesätze zu beschließen.
Vor dem Hintergrund richtungsweisender Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Gelsenkirchen zur Praxis der differenzierten Hebesätze und der daraus resultierenden Rechtsunsicherheit hat sich der Rat der Stadt Haan zur Rückkehr zu einheitlichen Hebesätzen entschlossen. Dadurch wird eine klare und nachvollziehbare Grundsteuerregelung für alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gewährleistet.

Die Umstellung auf einen einheitlichen Hebesatz führt dazu, dass sich die individuelle Grundsteuerbelastung im Vergleich zum Vorjahr verändern kann. Während einige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer künftig weniger zahlen, kann die Grundsteuer für andere höher ausfallen als im Jahr 2025.

Der festgesetzte Hebesatz von 685 v.H. ist aufkommensneutral. Insofern werden durch den einheitlichen Hebesatz keine Mehreinnahmen erzielt. Die Veränderungen ergeben sich allein daraus, dass die Steuerlast nun wieder gleichmäßig auf alle Grundstücke verteilt wird und die bisherige Differenzierung zwischen verschiedenen Grundstücksarten entfällt. Im Vergleich zu Nachbarkommunen bewegt sich der Hebesatz weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau.

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt durch eine eigenständige Satzung und ist unabhängig von der Haushaltssatzung wirksam. Die rechtliche Grundlage für die Grundsteuerbescheide ist damit gegeben.

Die Grundsteuerbescheide werden am 29.05.2026 versandt. Die Zahlungen der ersten beiden Fälligkeiten, die regulär zum 15.02. und 15.05.2026 zu leisten gewesen wären, werden zusammen mit der dritten Fälligkeit am 15.08.2026 erhoben. Bereits für die ersten beiden Quartale eingegangene Zahlungen werden entsprechend verrechnet.

Den Grundsteuerbescheiden wird – wie bereits im vergangenen Jahr – ein erläuterndes Merkblatt beigefügt, das wichtige Hinweise zur Grundsteuer sowie zur Berechnung und zu den Hintergründen der Festsetzung enthält.

Aufgrund des weiterhin hohen Arbeitsaufkommens können sich die Steuerpflichtigen mit ihren Anliegen vorzugsweise per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de wenden. Persönliche Termine können online über die Internetseite der Stadt Haan vereinbart werden.

Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu den Berechnungsgrundlagen und zur Grundsteuerreform können ausschließlich vom zuständigen Finanzamt beantwortet werden.