Verfahrenskorrektur bei der Haushaltssatzung 2026
Im Rahmen der Prüfung des Verfahrens zur Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 hat die Kommunalaufsicht des Kreises Mettmann einen formalen Verfahrensfehler festgestellt.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der Entwurf der Haushaltssatzung nach Einbringung in den Rat für die Dauer von mindestens 14 Tagen öffentlich auszulegen. Zudem ist diese Offenlegung im Amtsblatt bekannt zu machen. Im vorliegenden Fall wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2026 am 03. Februar 2026 in den Rat eingebracht. Die Offenlegungsfrist wurde auf den Zeitraum vom 06. bis 20. Februar 2026 festgelegt. Die erforderliche Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte jedoch erst am 18. Februar 2026. Dadurch verkürzte sich die faktische Offenlegungsfrist auf zwei Tage. Dies entspricht nicht den Vorgaben des § 80 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und wurde von der Kommunalaufsicht beanstandet.
Zwar bestand grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit zur Einsichtnahme sowie zur Erhebung von Einwendungen, jedoch genügt dies nicht den formalen Anforderungen. Tatsächlich sind keine Einwendungen eingegangen, und auch seitens der Kämmerei wurden keine entsprechenden Anfragen verzeichnet.
Die Kommunalaufsicht hat der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, den Verfahrensfehler durch eine erneute Beschlussfassung zu korrigieren.
Hierzu ist für Dienstag, den 21. April 2026, um 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses eine Ratssitzung vorgesehen, in der der bisherige Beschluss über die Haushaltssatzung aufgehoben werden soll.
Im Anschluss wird der Entwurf der Haushaltssatzung im Zeitraum vom 22. April bis einschließlich 08. Mai 2026 erneut öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt am 22. April 2026.
Für Montag, den 11. Mai 2026, um 18:00 Uhr ist eine weitere Ratssitzung im Ratssaal vorgesehen. In dieser Sitzung wird über mögliche eingegangene Einwendungen entschieden und die Haushaltssatzung 2026 erneut beschlossen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass beide Sitzungen nur von kurzer Dauer sein werden.