Informationen zum Versand der Grundsteuerbescheide
Die Grundsteuerbescheide werden in diesem Jahr nicht wie üblich im Januar gemeinsam mit den Gebührenbescheiden versendet.
Hintergrund ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sowie die daraus resultierenden laufenden Verfahren und möglichen Entscheidungen höherer Gerichte.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten und die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt verlässlich bewerten zu können, setzt die Stadt Haan den Versand der Grundsteuerbescheide vorübergehend aus.
Der Beschluss über die Hebesätze der Grundsteuer erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung durch den Rat der Stadt. Über den weiteren Ablauf und den Zeitpunkt des Versands wird informiert, sobald eine rechtssichere Grundlage vorliegt.