Stadt Haan informiert über formelle Fehler bei Bekanntmachungen – Ratsbeschlüsse müssen neu gefasst werden
Auf Grundlage eines Schreibens der „Bürger für Haan – Bürger Union“ hat die Stadtverwaltung den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Haan müssen Ort, Zeit und Tagesordnungen der Sitzungen des Rates spätestens am zehnten Tag vor der jeweiligen Sitzung im „Amtsblatt der Gartenstadt Haan“ bekanntgemacht werden. Eine solche fristgerechte Bekanntmachung ist für die Ratssitzungen am 16. Dezember 2025, 3. Februar 2026 und 24. März 2026 nicht erfolgt.
Diese Regelung beruht auf der Gemeindeordnung NRW. Aufgrund dieses formellen Verstoßes sind die in diesen Sitzungen gefassten Beschlüsse rechtlich unwirksam. Die entsprechenden Beschlüsse müssen daher in einer weiteren Ratssitzung erneut gefasst werden. „Ein vermeintlich kleiner menschlicher Fehler, welcher nicht aufgefallen ist, hat somit leider große Auswirkungen, die Verwaltung und Stadtrat nun gemeinsam beheben müssen. Die Fraktionsvorsitzenden haben gestern hierfür ihre Bereitschaft signalisiert und unterstützen das weitere Vorgehen. Hierfür danke ich Ihnen sehr“, so Bürgermeister Vincent Endereß.
Die Stadtverwaltung bedauert den entstandenen Verfahrensfehler und die damit verbundenen Auswirkungen. Gleichzeitig wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die erforderlichen Beschlüsse rechtssicher nachzuholen.
Ein neuer Termin für die Ratssitzung wurde auf den 11. Mai festgelegt. In dieser Sitzung wird unter anderem der Haushalt in seiner Endfassung erneut eingebracht.
Insgesamt müssen rund 50 Tagesordnungspunkte neu beschlossen werden. Neben dem Haushalt betrifft dies beispielweise auch die Ernennung der Kämmerin, die Förderung des Ehrenamtes in der Feuerwehr oder die neuen Grabformen auf dem städtischen Waldfriedhof.
In einer weiteren Ratssitzung am 1. Juni soll dann die Haushaltssatzung erneut beschlossen werden.
Ein finanzieller Schaden ist noch nicht zu beziffern. Vorsorglich wurde der Fall bereits bei der Versicherung als so genannter Eigenvermögensschaden angemeldet.
Hinweis zur Grundsteuer: Die Versendung der Grundsteuerbescheide wurde rechtzeitig gestoppt. Ein Versand kann erst nach der Verabschiedung und Bekanntmachung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze erfolgen. Ein konkreter Termin wird derzeit geprüft und frühzeitig bekanntgegeben.