Pauschalförderungen für Denkmalschutzmaßnahmen: Antragstellung noch bis 04. Dezember 2025 möglich
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Haan informiert, dass gemäß § 35 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) Pauschalförderungen gewährt werden.
Für die Prüfung und Auszahlung der Fördermittel müssen folgende Unterlagen spätestens bis zum 04. Dezember 2025 eingereicht werden:
• Bescheid über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn und Inaussichtstellung
• Mitteilung über die Durchführung der Maßnahme
• Mitteilung über den Abschluss der Maßnahme sowie Vorlage der Rechnung
Bitte beachten Sie, dass Mitteilungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, nicht berücksichtigt werden können. Vielen Dank.
Die Unterlagen sind zu senden an Aneta.Gil@stadt-haan.de