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Datum: 10.06.2020

Keine Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie bis zum 30.6.2021 Keine Gebühr für den Einzelhandel für die Sondernutzung der Außenfläche vor dem Geschäft bis zum 30.6.2021

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 9.6.2020 einstimmig beschlossen, dass Gastronomiebetriebe keine Gebühren entrichten müssen, wenn Sie für die Außengastronomie städtische Flächen nutzen. Diese Regelung gilt ab rückwirkend ab 1.1.2020 bis zum 30.6.2021.

Zudem besteht nach wie vor die Möglichkeit, die Fläche der Außengastronomie zu erweitern, um bei dem bestehenden Abstandsgebot mehr Tische aufstellen zu können. Hierzu ist allerdings die vorherige Rücksprache mit dem Ordnungsamt erforderlich (ordnung@stadt-haan.de).

Der Haupt- und Finanzausschuss hat ebenfalls beschlossen, dass der Einzelhandel für die Sondernutzung der Außenfläche vor dem Geschäft (z.B. für Warenauslagen) keine Sondernutzungsgebühr entrichten muss. Dies gilt ebenfalls rückwirkend ab 1.1.2020 bis zum 30.6.2021.

Damit leistet die Stadt Haan einen wichtigen Beitrag, Handel und Gastronomie, die erheblich unter der Corona-Krise leiden, zu unterstützen.