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Datum: 11.04.2023

Kartierungen des Geologischen Dienstes NRW ab Mai 2023

Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld – ein Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW – wird im Sinne des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen.

Zeitraum: Mai 2023 - Dezember 2024
Kreis: Mettmann
Stadt / Gemeinde: Haan

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind im Rahmen des § 6 des Geologiedatengesetzes befugt, zum Zweck der staatlichen geologischen Landesaufnahme für das Land Nordrhein-Westfalen Grundstücke zu betreten und die erforderlichen geologischen Untersuchungen durchzuführen. Ebenso steht den Beauftragten der Zutritt zu allen Standorten geologischer Untersuchungen, insbesondere zu Anlagen und Einrichtungen für Bohrungen sowie zu Steinbrüchen, Kiesgruben und sonstigen der Nutzung des geologischen Untergrundes dienenden Betrieben offen. Die Beauftragten des GD NRW legitimieren sich durch Dienstausweise.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme Geologische Karte, Hydrogeologische Karte und Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für zukünftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.

Im Rahmen der Kartierarbeiten sind kleine Handbohrungen notwendig. In Ausnahmefällen müssen Kleinbohrungen (Rammkernsondierungen) bis zu 30 m Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Kleinbohrungen in Anspruch genommen werden sollen, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei wird auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.