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Datum: 15.03.2024

Erreichbarkeit Steueramt und Bauaufsicht

Erreichbarkeit des Steueramtes weiterhin eingeschränkt

Aufgrund anhaltender hoher Arbeitsbelastung und bevorstehender Urlaubs- und sonstiger Abwesenheiten ist das Steueramt der Stadt Haan auch für den Monat März, bis nach den Osterferien leider nur eingeschränkt erreichbar.

Es wird darum gebeten, von telefonischen Anfragen weiterhin abzusehen und stattdessen sämtliche Informationen per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de oder per Post zu senden.

Die Entscheidung, die Kommunikation auf E-Mail bzw. Post zu beschränken, wurde getroffen, um sicherzustellen, dass sämtliche Anfragen und Anliegen effizient bearbeitet werden können.

Das Steueramt bittet um Verständnis für diese vorübergehende Maßnahme und versichert, dass alle eingehenden E-Mails und Briefe so schnell wie möglich bearbeitet werden. Die telefonische Erreichbarkeit wird nach den Osterferien wiederhergestellt sein.

Bauakteneinsicht ab 25. März nicht mehr möglich

Aufgrund der aktuellen Personalsituation im Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz wird es ab dem 25. März 2024 leider nicht mehr möglich sein, Bauakteneinsichten bei der Bauaufsicht zu beantragen.

Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Effizienz und den reibungslosen Ablauf der vorrangigen Verwaltungstätigkeiten zu gewährleisten. Wir danken für das Verständnis.

Die Bauaufsicht bleibt aber weiterhin unter den bekannten Zeiten erreichbar: Telefonisch jeden Dienstag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr. Für persönliche Rücksprachen steht die Bauaufsicht jeden Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.