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Datum: 21.03.2024

Auswertung zum Bürgerbegehren liegt vor

Am Freitag, den 15. März 2024 hatten die Vertretungsberechtigten des "Bürgerbegehrens zum Erhalt der Haaner Kirmes von Samstag bis Dienstag" die von Ihnen gesammelten Unterschriften im Rathaus der Stadt Haan abgegeben.

Die Auswertung hat ergeben, dass 1.868 gültige Unterschriften gezählt wurden.

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wurden über das Ergebnis unterrichtet.

Der Rat der Stadt Haan wird im Rahmen seiner Sitzung am 9. April 2024 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Ferner wird der Rat darüber entscheiden, ob dem Bürgerbegehren entsprochen wird oder ob ein Bürgerentscheid zu dieser Fragestellung durchgeführt wird.

Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach § 26 Abs. 4 GO NRW. Die Stadt Haan zählte 30.387 Einwohner mit Stand 30.06.2020. Somit mussten 7% der bei der letzten allgemeinen Kommunalwahl festgestellten Zahl der Wahlberechtigten das Begehren unterzeichnen. Bei der letzten Kommunalwahl waren 25.278 Personen wahlberechtigt. Somit waren Unterzeichnungen von mindestens 1.770 Bürgerinnen oder Bürgern erforderlich.