Sprungziele
Inhalt
Datum: 23.08.2023

Bekanntmachung über die Auslegung des Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung eines Brückenbauwerks über die DB-Strecke und den Bau eines Kreisverkehrsplatzes

Bekanntmachung über den Erlass und die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses nach §§ 38 ff des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nord-rhein-Westfalen i.V.m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) für die Erneuerung eines Brückenbauwerks über die DB-Strecke Haan-Gruiten-Köln-Deutz und den Bau eines Kreisverkehrsplatzes der L 357 von Bau-km 0+025 bis 0+232 auf dem Gebiet der Stadt Haan, Gemarkung Gruiten, Flur 4,5,6, Kreis Mettmann

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.07.2023, Az.: 25.04.01.01-01/19, der das oben angeführte Bauvorhaben betrifft, liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom

23.08.2023 bis 05.09.2023 (einschließlich)

im Verwaltungsgebäude der Stadt Haan, Alleestraße 8, Zimmer 100 in 42781 Haan während folgender Zeiten,

Montag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr,

zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW).

Gemäß § 27a VwVfG NRW werden der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen während des Zeitraums der Offenlage zusätzlich über die Internetseite der Stadt Haan in der Rubrik 

zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden die Unterlagen auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ www.brd.nrw.de/services/offenlagen veröffentlicht. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.