Aufhebung der Allgemeinverfügung - Vereinheitlichung der bundesweiten Maßnahmen
Am 22.03.2020 hat das Land NRW eine neue Rechtsverordnung erlassen, die seit heute, 23.03.2020, in Kraft ist. So sind u. a. Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.