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Ausstellung von Urkunden

Urkunden erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei persönlicher Vorsprache (bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit) oder auch auf schriftliche Anforderung (fügen Sie in diesem Fall bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei).

Ihre schriftliche Anforderung können Sie entweder frei formulieren, unseren Vordruck zur Urkundenanforderung verwenden oder Ihre Urkunden

online anfordern: 

Geburtsurkunden

Eheurkunden

Sterbeurkunden

Lebenspartnerschaftsurkunden

Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise:

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat und das jeweilige Personenstandsregister führt.

Wer zum Beispiel in Haan geboren wurde, kann die Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Registerausdruck nur beim Standesamt Haan erhalten.

Wichtig:

Berechtigungsvoraussetzungen

Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Andere Personen (auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und entferntere Verwandte) haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen!

Bei Urkunden aus dem Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wenn die Geburts- oder Sterbeurkunde von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen beantragt wird.

Aufbewahrungsfristen

Es gelten für die Aufbewahrung der Personenstandsregister folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
  • Sterberegister 30 Jahre.

Nach Ablauf der genannten Fristen werden die Register nicht mehr beim Standesamt, sondern beim hiesigen Stadtarchiv aufbewahrt. Urkunden können dann nicht mehr ausgestellt werden.

Wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv, wenn Sie die Bereitstellung von Schriftstücken aus dem Archivgut wünschen.

Besondere Zuständigkeiten

Bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall vor dem 01.01.1975 in Gruiten, Hochdahl oder Schöller (für diese Gemeinden war bis zum 01.01.1975 das Standesamt Gruiten zuständig), wenden Sie sich bitte an das Standesamt Erkrath, Bahnstr. 16, 40699 Erkrath, oder an das für Erkrath zuständige Archiv.

Bei Anlegung eines Familienbuches auf Antrag vor dem 25.02.2007 wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk

  • die Ehegatten bei bestehender Ehe am 24.02.2007 ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten
  • die geschiedenen Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten
  • der überlebende Ehegatte am 24.02.2007 seinen Wohnsitz hatte
  • der letztverstorbene Ehegatte seinen Wohnsitz hatte 

Gebühren

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden beziehungsweise beglaubigte Ausdrucke aus dem jeweiligen Register je 14,00 Euro. Jedes weitere Exemplar derselben Art kostet jeweils 7,00 Euro.
Die Gebühren fügen Sie bitte der schriftlichen Anforderung bei oder informieren sich beim betreffenden Standesamt über die Möglichkeiten der Gebührenbegleichung.

Die Gebühren für das Standesamt Haan können Sie auf das Konto der Stadtkasse Haan Nr. 207 001 bei der Stadt-Sparkasse Haan (BLZ: 303 512 20) unter Angabe des Kassenzeichens 020140.431100/11001818 und Ihres Namens überweisen.

Die IBAN für Auslandsüberweisungen lautet: DE65 3035 1220 0000 2070 01. Der SWIFT-Code lautet: WELADED1HAA.
Für eine eventuelle gebührenfreie Ausstellung der Urkunden geben Sie bitte den Verwendungszweck an!

Urkunden zur Verwendung im Ausland

Sollten Sie eine „Apostille“ benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der
Personenstandsurkunde an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35
(Postfach 30 08 65), 40408 Düsseldorf (Tel.: 0211/475-0). Im Internet finden Sie weitere Informationen unter www.brd.nrw.de zu den Themen Apostillen, Beglaubigungen.

Beschaffung von Urkunden aus dem Ausland

Informationen zur Beschaffung von Urkunden aus dem Ausland erhalten Sie von den dortigen Behörden und auch bei der deutschen Auslandsvertretung in dem betreffenden Staat. Im Internet finden Sie weitere Informationen unter
www.auswaertiges-amt.de im Bereich „Service“ (Konsularischer Service), „Internationaler Urkundenverkehr“ zu den Themen Urkunden, Legalisation, Apostille.