Antrag auf Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Ehefähigkeitszeugnisse
Informationen über eine Eheschließung im Ausland erhalten Sie von den dortigen Behörden und auch bei der deutschen Auslandsvertretung.
Im Internet finden Sie weitere Informationen unter
im Bereich „Service“ (Konsularischer Service) zu den Themen „Eheschließungen im Ausland“ und „Internationaler Urkundenverkehr/Legalisation von Urkunden“.
Vorzulegende Unterlagen
Sofern von Ihnen lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung zur Eheschließung vorzulegen ist, erhalten Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde in Form einer „Erweiterten Meldebescheinigung“.
Sofern von Ihnen jedoch die Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses verlangt wird oder die deutsche Auslandsvertretung eine Bescheinigung darüber ausstellen soll, dass keine Ehehindernisse bestehen (diese Bescheinigung darf nur nach Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden), ist ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der (deutsche) Eheschließende seinen Wohnsitz hat, bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz im Inland hatte.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Es erfolgt hierbei eine Prüfung der Voraussetzungen ähnlich der Anmeldung von Eheschließungen.
Auch hierbei ist die am häufigsten gestellte Frage, die Frage nach den benötigten Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist auch hier so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
Ausländische Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geboren sind oder eine Vorehe im Ausland geschlossen haben oder bei denen eine Vorehe im Ausland geschieden wurde, bitten wir, beim Standesamt vorzusprechen.
Wir beraten Sie dann gerne, welche Unterlagen Sie bei der Antragstellung benötigen und wo Sie diese Unterlagen beschaffen können.
Sofern Sie beide Deutsche sind und einer von Ihnen seinen Wohnsitz in Haan hat (s.o.), können wir Ihre Frage nach den vorzulegenden Unterlagen auch telefonisch beantworten.
Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie uns u.a. folgende Fragen beantworten können:
- Tag und Ort der (standesamtlichen) Eheschließung einer Vorehe
- Datum und Ort der Ehescheidung einer Vorehe
Zur Antragstellung können Sie dienstags oder donnerstags zwischen 08.00 und 11.00 Uhr und zusätzlich auch dienstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr beim Standesamt vorsprechen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin.
Sofern Sie im Ausland wohnen, können Sie sich auch an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung wenden oder den Vordruck Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ausfüllen und mit den notwendigen Unterlagen direkt dem Standesamt Haan übersenden.
Hinweis:
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses an die Bezirksregierung Düsseldorf, Am Bonneshof 35
(Postfach 30 08 65), 40408 Düsseldorf (Tel.: 0211/475-0). Im Internet finden Sie weitere Informationen unter www.brd.nrw.de zu den Themen Apostillen, Beglaubigungen.
Urkunden, Bescheinigungen und Gebühren
Für die Prüfung der Ehefähigkeit im Rahmen der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr von 60,00 Euro (sofern beide Deutsche sind) oder 100,00 Euro (wenn ausländisches Recht zu beachten ist) zu erheben.
Hinweis:
Die von Ihnen eingereichten Urkunden und Bescheinigungen werden Ihnen mit dem ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis wieder ausgehändigt.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.