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Hochwasserhilfen

Alle Informationen zu Hochwasserhilfen

Die Stadt Haan und das Land Nordrhein-Westfalen haben Soforthilfen zur Verfügung gestellt, die Sie schnell und unbürokratisch beantragen können. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um drei separate Antragsverfahren handelt: 

  • Die Soforthilfe der Stadt Haan
  • Die Soforthilfe des Landes NRW und 
  • Die Soforthilfe des Landes NRW für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbstständig Tätige.

Es muss bitte für jedes benötigte Hilfsprogramm ein entsprechender Antrag gestellt werden. Es ist leider nicht möglich, dass die Städtische Hilfe und die Landeshilfe automatisch gewährt wird, wenn nur einer der Anträge vorliegt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Weiter finden Sie hier Informationen zu psychologischen Hilfen für Betroffene und Informationen zu Hochwasser und Starkregen.

Soforthilfeprogramm Hochwasser der Stadt Haan - Anträge bis 31.07.2021 möglich

Durch das Starkregenereignis der letzten Woche sind auch auf Haaner und Gruitener Gebiet etliche Häuser durch Wassereinbrüche in Mitleidenschaft gezogen worden. Es sind dabei nicht nur Bereiche in der Nähe von Gewässern durch Hochwasser betroffen, sondern in weiteren Straßen sind Keller durch drückendes Wasser vollgelaufen. Hier konnten die enormen Regenmengen, die innerhalb kurzer Zeit niedergingen, nicht mehr von der bereits durch den Regen der vorangegangenen Wochen vollgesogenen Erde aufgenommen werden. Beruhigend ist die Tatsache, dass das Kanalnetz trotz der Wassermassen störungsfrei funktionierte.

Die Feuerwehr registrierte mehr als 170 Einsätze, die Verwaltung geht jedoch von einer ähnlich hohen Zahl weiterer Betroffener aus, die sich selbst geholfen haben. Da davon auszugehen ist, dass einige Betroffene nicht ausreichend versichert sind oder eine Regelung mit der Versicherung nicht schnell herbeigeführt werden kann, haben Politik und Verwaltung bereits am Sonntag, den 18.07.2021 ein Sofortpaket beschlossen, um schnell und unbürokratisch bei den Aufräumarbeiten und in der ersten Not zu helfen. Die Hilfe soll die Bundes- und Landesmittel ein kleines Stück ergänzen aber nicht ersetzten. Was nicht erwartet werden kann, ist eine vollständige Übernahme aller durch Versicherungen oder andere Dritte nicht gedeckte Schäden.

Neben der Bereitstellung von Containern und Mitarbeitern, die schweres Gerät fahren können, kann jetzt ab sofort auch die direkte finanzielle Hilfe als Pauschalbetrag beantragt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular


Wer kann einen Antrag auf Soforthilfe stellen?

Antragsberechtigt sind Haaner Privathaushalte und Gaststättenbetriebe, denen

  • ein materieller Schaden durch das Unwetter mit Hochwasser im Juli 2021 entstanden ist und
  • die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Starkregenereignis mit Hochwasser zerstörtem Hausrat oder Betriebsvermögen verwendet werden.

Pro Haushalt oder Gaststättenbetrieb kann nur ein Soforthilfeantrag gestellt werden.

Wofür ist die Soforthilfe zu verwenden?

Die Soforthilfe ist ausschließlich für Ersatzbeschaffungen für durch das Unwetter mit Hochwasser zerstörten Hausrat oder Betriebsvermögen zu verwenden.

Wie hoch ist die Hilfszahlung?

Die Soforthilfe dient dazu, die finanziellen Folgen der entstandenen Sachschäden abzumildern. Sie beträgt einmalig bis zu 1.500,- EUR je Privathaushalt, bei Gaststättenbetrieben bis zu 3.000,- EUR.

Wo wird beantragt und wer zahlt die Mittel aus?

Der Antrag kann per Email oder postalisch gestellt oder im Rathaus abgegeben werden. Bei einer Antragstellung per Email ist das Antragsformular nebst Anlagen unterzeichnet und eingescannt im pdf-Format ausschließlich an die Adresse hochwasserhilfen@stadt-haan.de zu senden.

Die Soforthilfe wird von der Stadtkasse ausschließlich per Überweisung auf das von der/dem Antragsteller*in genannten inländischen Bankkonto ausgezahlt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Welche Angaben muss der Antrag enthalten?

Das Soforthilfeprogramm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Nachweise müssen Antragsteller erbringen?

Als Nachweis des Sachschadens ist dem Antrag ein aussagekräftiges Foto beizufügen.
Sofern eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung unter Einschluss von Elementargefahren besteht, ist zudem eine Kopie der Schadensmeldung an die Versicherung zu übersenden.

Nach gewährter Soforthilfe ist eine Kopie der Abrechnung der Versicherung bis spätestens 30.09.2021 einzureichen. Für den Fall, dass eine Hausrat- oder Geschäftsinhaltversicherung nicht besteht, sind bis spätestens 30.09.2021 Rechnungskopien für die Ersatzbeschaffungen vorzulegen. Wird dieser Auflage nicht nachgekommen, kann die gesamte Soforthilfe zurückgefordert werden.

Werden andere Leistungen oder Hilfen auf die Soforthilfe angerechnet? Was gilt für den Fall, dass der Schaden geringer ist als die Soforthilfe?

Bei der Gewährung der Soforthilfe gilt das Überkompensationsverbot. Das bedeutet, dass bei einer eventuellen Gewährung weiterer finanzieller Hilfen die Soforthilfe (anteilig) zurückgezahlt werden muss, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche, Spenden) die Höhe des entstandenen Schadens übersteigen. In diesem Fall ist der Überschreitungsbetrag zurückzuzahlen.
Ebendies gilt auch für den Fall, dass der Schaden geringer ist als die Soforthilfe.

Kann eine Selbstbeteiligung als Schaden geltend gemacht werden?

Für den Fall, dass die Versicherung eine Selbstbeteiligung einbehält, kann diese als Schaden geltend gemacht werden.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine Billigkeitsleistung, die schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden soll. Die Antragsfrist endet insofern bereits am 31.07.2021.

Wie wird über den Antrag entschieden?

Die Soforthilfe ist eine freiwillige Leistung der Stadt Haan, über deren Vergabe nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden wird.


Hochwasserhilfe des Landes NRW

Das Land NRW und der Bund haben ein Nothilfeprogramm im Gesamtumfang von 400 Mio. € aufgelegt. Die Auszahlung der Soforthilfe für Haaner Einwohner und Gewerbetreibende erfolgt über die Stadt Haan.

Anspruchsberechtigt sind Antragsteller, die glaubhaft machen, einen Schaden von mindestens 5.000 € erlitten zu haben, für den kein Dritter einstehe. Die Hilfesumme beträgt 1.500 € pro Haushalt plus 500 € für jede weitere Person bis maximal 3.500 €.

Daneben können auch für Schäden in und an den Betriebsstätten von Unternehmen, Gewerbetreibenden, freiberuflich und selbständig Tätigen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 5.000 € je Betriebsstätte beantragt werden. Sie ist grundsätzlich nicht rückzahlbar. Antragsvoraussetzung ist eine Eigenerklärung der geschädigten Person, dass nach Selbsteinschätzung in ihrer Betriebsstätte ein Schaden in Höhe von mindestens 5.000 € entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungsleistungen bzw. Leistungen Dritter ersetzt wird.

Bitte beachten Sie: Die Auszahlung erfolgt nuer per Überweisung. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Richtlinien zur Hilfegewährung und die Antragsformulare sind hier abrufbar.

Die Hochwasserhilfen der Stadt Haan sind dabei nicht als Leistungen Dritter zu verstehen.

Richtlinien und Antragsformular für Soforthilfe:

Richtlinien und Antragsformular für Soforthilfe für Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich und selbständig Tätige:

Hilfen für Betroffene - Mit belastenden Ereignissen umgehen

Das Bundesamt für Bevölkerungschutz und Katastrophenhilfe hat Informationen für Betroffene zusammengestellt, die außergewöhnliche belastende Ereignisse, wie z. B. das Hochwasser in der vergangenen Woche, erlebt haben.

Folgend haben wir Ihnen diese Hilfestellungen verlinkt:

Darüber hinaus ist selbstverständlich auch die Psychologische Beratungsstelle der Städte Hilden und Haan für Sie erreichbar. 

Kontakt:

Psychologische Beratungsstelle für Hilden und Haan
Am Rathaus 1
40721 Hilden
Tel.: 02103- 72-271
E-Mail: beratung@hilden.de


Weitere Hilfsangebote finden Sie auch auf unserer Website unter Hilfen & Notrufnummern.


Hochwasser und Starkregen

Wie schütze ich mein Zuhause vor Starkregen und Hochwasser?

Bei Starkregenereignissen kann es zu einer Überlastung des Kanalnetzes kommen. Je stärker Ihr Grundstück versiegelt ist, desto weniger natürliche Versickerungsflächen bleiben für die Aufnahme und den Abfluss der Niederschlagsmengen. Der Erhalt von Grünflächen auf Ihrem Grunstück trägt also ein Stück weit zum Hochwasserschutz bei. Zur Vorbeugung vermeidbarer Schäden empfiehlt sich auch ein Blick in den Flyer Schutz vor Kellerüberflutungen der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR. Es gibt schon viele kleinere Maßnahmen, die größere Schäden verhindern können. Für alle Hausbesitzer*innen zu empfehlen ist der Hochwasser-Pass. Inhaber*innen des Hochwasser-Passes hat damit eine fundierte Risikoeinschätzung für sein Haus und erhält zudem Tipps, wie durch Vorsorgemaßnahmen eine Hochwasser/Starkregen-gefährdung reduziert werden kann. Außerdem dient der Hochwasser-Pass als Nachweis, in welchem Maße das Gebäude durch Hochwasser, Starkregen, Kanalrückstau und Grund-hochwasser gefährdet, -gesichert oder -angepasst ist. Auf der zugehörigen Homepage finden Sie viele Informationen, die Ihnen dabei helfen, die richtigen Maßnahmen für Ihr Zuhause auszuwählen. Auch unter www.starkgegenstarkregen.de finden sich Informationen dazu, was man als Bürger*in gegen die Folgen von Starkregen tun kann.

Hier finden Sie einige Erklärvideos des BBK zum Thema Starkregen und Hochwasser:

Starkregen - Wie man Gebäude davor schützt: Das Video zeigt Beispiele und Auswirkungen von Starkregenereignissen auf Gebäude. Darüber hinaus werden exemplarisch technische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Wasserschäden infolge Starkregen und darauf folgenden Sturzfluten beschrieben.

Hochwasser - Ursache und Wirkung: Das Video zeigt Beispiele und Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gebäude.

Hochwasser - Wie man Gebäude davor schützt: Das Video zeigt Beispiele und Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gebäude. Darüber hinaus werden exemplarisch technische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Hochwasserschäden beschrieben.

Hochwasser - Widerstehen oder Nachgeben: Auch dieses Video zeigt Beispiele und Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gebäude. Darüber hinaus werden exemplarisch technische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Hochwasserschäden beschrieben. Differenziert werden die Wirkungen des Oberflächen- und Grundwassers und es wird erklärt, warum die Flutung des Kellers Ihr Haus in diesem Fall sogar sichern kann.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich zukünftig durch ein Hochwasser betroffen sein könnte, z.B. im Falle eines erneuten Starkregenereignisses?

Hierzu können Sie sich auf einer Karte anschauen, wie groß die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Hochwassers und das damit verbundene Risiko sind. Unter FLUSSGEBIETE NRW finden Sie Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für das Land Nordrhein-Westfalen.

Dort wählen Sie das Teileinzugsgebiet (kurz: TEZG) Rheingraben-Nord aus. Die Blattschnitte B004, B005 und B005 liegen auf Haaner Stadtgebiet. Zu jedem dieser Bereiche können Sie sich eine Karte zu verschiedenen Szenarien ausgeben lassen. Wenn Sie einen der Blattschnitte mit der linken Maustaste anklicken, wird die Tabelle mit den verfügbaren Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten für diesen Blattschnitt angezeigt. Durch Anklicken des PDF-Symbols wird die ausgewählte Karte in einer neuen Seite des Browsers angezeigt. Sie können diese Karte auch als PDF-Dokument auf Ihrem lokalen Rechner speichern.

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) informieren Sie darüber, welche Bereiche bei Hochwasser überflutet sind und welche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten zu erwarten sind.

Die Hochwasserrisikokarten zeigen Ihnen wo ein Risiko für empfindliche Nutzungen vorhanden ist, ob das Risiko z. B. für die menschliche Gesundheit oder für wirtschaftliche Werte besonders groß ist sowie für welche Bereiche Maßnahmen entwickelt werden sollten, um das Risiko zu vermindern. Die Karten liefern Ihnen Informationen zur Anzahl der betroffenen Einwohner*innen, zu Flächennutzung, Schutzgebieten, Kulturobjekten und Gefahrenquellen sowie vorhandenen Hochwasserschutzanlagen wie Rückhaltebecken und Deichen.

In der Hochwasserrahmenrichtlinie (kurz: HWRMRL) sind drei Szenarien festgelegt, für welche Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden. Für diese drei Szenarien gibt es in Nordrhein-Westfalen eine verbindliche Festlegung.

HQhäufig: Hier handelt es sich um ein Hochwasser mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, das im statistischen Mittel einmal in 10 Jahren (HQ10) oder einmal in 20 Jahren (HQ20) auftritt. Welches Hochwasser in der jeweiligen Karte betrachtet wird, ist in der Regel im Titel der Karte angegeben.

HQ100: Hierbei handelt es sich um ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit, das im statistischen Mittel alle 100 Jahre einmal auftritt. Die Abflüsse und die Überflutungsflächen sind i. d. R. größer als für ein HQhäufig.

HQextrem: Hier handelt es sich um ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit, das im Mittel deutlich seltener als alle 100 Jahre auftritt. Dieses Szenario ist dasjenige mit den größten Abflüssen und den potenziell größten Überflutungsflächen.

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie arbeitet an einer Hinweiskarte für Nordrhein-Westfalen zur verbesserten Prävention gegen Starkregen. Das Konzept Starkregen NRW fasst u.a. Maßnahmen, Angebote und Programme der Landesregierung zusammen.

Wie kann ich vorsorgen und wie verhalte ich mich bei einem Hochwasserereignis?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (kurz: BBK) informiert darüber, was Sie tun können, um sich und andere sowie Ihr Eigentum vor Hochwasser zu schützen und wie Sie sich verhalten sollten, wenn ein Hochwasser eintritt. Auf der Homepage finden Sie neben Checklisten zur Vorbereitung und dem Verhalten während und nach dem Hochwasser auch einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen und ein Video, das Beispiele und Auswirkungen von Hochwasserereignissen auf Gebäude zeigt. Darüber hinaus werden exemplarisch technische und organisatorische Maßnahmen zur Minimierung von Hochwasserschäden beschrieben.

Einen Überblick der Beratungsangebote und hilfreiche Informationen bieten auch die Energieagentur Rhein-Sieg und die Verbraucherzentrale: Sie rät dazu, den Schaden schnellstmöglich zu melden, eingetretenes Wasser zügig zu beseitigen und die Bauwerksschäden zu trocknen. Es kann leider schon nach kurzer Zeit zu Schimmelbildung kommen. Rat und Hilfestellung von der Verbraucherzentrale NRW erhalten Betroffene von Starkregen und Hochwasser in der Beratungsstelle vor Ort oder per Mail an service@verbraucherzentrale.nrw. Erste Antworten auf Fragen von Betroffenen gibt es außerdem auf www.verbraucherzentrale.nrw/unwetterschaden. Die Verbraucherzentrale NRW berät Hauseigentümer/-innen kostenfrei zum Schutz vor Rückstau und Überflutung (unter der Rufnummer 0211 3809 300 oder unter der E-Mail-Adresse abwasser@verbraucherzentrale.nrw) und informiert Ratsuchende zu Fragen rund um Schimmel, Feuchtigkeit und Sanierung in den Beratungsstellen oder kostenlos per Videoberatung. Anmeldungen sind möglich unter 0211 / 33 996 555. Grundsätzliche Informationen zu Schimmel in der Wohnung finden Sie hier. Die Checkliste des Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland findet sich hier. Für weitere Informationen im Rhein-Sieg-Kreis können Sie auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW im Rhein-Sieg-Kreis kontaktieren (unter Tel. 02242 / 96 930 11 oder rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw). Den zentralen Energie-Lotsen erreichen Sie unter 0211 / 33 996 556. Weitere Infos zu Ölheizung, elektrischer Installation und PV-Anlagen im Falle von Überflutungen finden Sie hier.

Interessant ist außerdem der Bericht "Starkregen - Was können Kommunen tun?" des Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz und der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH.



Informationsveranstaltung "Hochwasser in Gruiten - Erkenntnisse für die Zukunft" am 17.12.2021

Aufgrund des Hochwasserereignisses im Juli 2021 hatte die Stadtverwaltung am 17. Dezember 2021 zu einer Informationsveranstaltung im Gruitener Bürgersaal eingeladen – eine Veranstaltung, in der der Bergisch-Rheinische Wasserverband gemeinsam mit Feuerwehr und Tiefbauamt der Stadt Haan in kompakten ca. 2 Stunden den Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort stand. 

Die Präsentation des Kommunalverbandes NRW und des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes stehen folgend zum Download zur Verfügung: 

  1. Präsentation von Dr. Jan Echterhoff, Kommunal Agentur NRW
  2. Präsentation von Kristin Wedmann, Bergisch-Rheinischer Wasserverband


Noch nicht beantwortete Fragen hatte die Stadt Ende Januar 2022 in einem umfassenden Antwortschreiben an die Vertreter der Interessengemeinschaft geschickt:

  1. Fragen & Antworten der Interessengemeinschaft zum Hochwasser in Gruiten