Sprungziele
Inhalt
Datum: 19.10.2023

Umsetzung des Stärkungspakts NRW in Haan

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ ins Leben gerufen, um den Kommunen finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung sozialer Notlagen und der Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur zu bieten. Der Fonds umfasst rund 150 Millionen Euro, die die Kommunen eigenständig zur Verfügung haben und für verschiedene Zwecke verwenden können. Der Stadt Haan wurden für 2023 rund 144.000 Euro bewilligt.

Nach vielen Gesprächsrunden mit den Nachbarkommunen und den Wohlfahrtsverbänden konnten in Haan inzwischen drei Pfeiler für die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel konkretisiert werden:

1. Einzelfallhilfen für Haushalte mit geringem Einkommen (Austausch veralteter Elektrongeräte):

Der Austausch von veralteten Elektrogeräten fördert zum einen den Klimaschutz und schont zum anderen den Geldbeutel, da Alt-Geräte allgemeinhin als „Stromfresser“ gelten und dadurch erhöhte Energiekosten entstehen. Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen können sich an den Kooperationspartner Caritasverband im Kreis Mettmann (Energieberatung) wenden und dort für den Austausch von energieintensiven Haushaltsgeräten (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine, Elektroherd) vorsprechen.

Dank der operativen Unterstützung durch den Caritasverband im Kreis Mettmann kann die einmalige Unterstützung zielgenau an die Menschen ausgegeben werden, die aufgrund ihrer Einkommenslage Hilfe brauchen (z.B. Leistungsberechtigte für das Bürgergeld, die Grundsicherung nach dem SGB XII, nach dem Wohngeldgesetz, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). Hierfür wurde dem Caritasverband im Kreis Mettmann ein Betrag in Höhe von ca. 72.000 € zur Verfügung gestellt. Anträge können berechtigte Personen an folgende Adresse richten:

Caritasverband im Kreis Mettmann
Stromspar-Check
Grütstr. 14
40878 Ratingen
Tel: 02102 1026434
Tel: 0173 3410251
E-Mail vadim.khmelnytskyy@caritas-mettmann.de 
Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail reicht aus. Die Caritas nimmt dann Kontakt zum Antragstellenden auf.

2. Eintritt im Schwimm- und Sportbad Haan:

Durch die Kooperation mit den Stadtwerken Haan können Schwimmgäste, die folgende Leistungen beziehen, das Schwimm- und Sportbad in Haan bis zum 31.12.2023 kostenlos nutzen:

    • Leistungen nach dem SGB II
    • Sozialhilfe nach dem SGB XII
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
    • BAB
    • BAFÖG

Bitte den aktuellen Leistungsbescheid an der Kasse vorlegen.

3. Soziale Infrastruktur:

Für Institutionen der sozialen Infrastruktur besteht zudem die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, um Mittel für die Aufrechterhaltung bzw. Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen. Um die Hilfen zu erhalten, müssen die Antragstellenden darlegen, dass der Betrieb durch gestiegene Energiekosten oder inflationsbedingt Belastungen erlitten hat, die nicht durch andere Unterstützungsleistungen abgegolten werden.

Antragsberechtigte Organisationen können zum Beispiel Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren sein.

Da noch begrenzt Fördermittel zur Verfügung stehen und diese nach Rücksprache mit dem zuständigen Landesministerium bis Ende des Jahres 2023 verausgabt werden können, wurde die Antragsfrist nunmehr bis zum 15. November 2023 verlängert. Da die Höhe der Förderleistungen begrenzt ist, gilt die Regelung, dass die Zusage der Mittel nach Eingang der Anträge und unter der Voraussetzung, dass noch freie Mittel zum Stichtag zur Verfügung stehen, erteilt wird. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderleistung besteht ausdrücklich nicht.

Beigeordnete Annette Herz appelliert ausdrücklich: „Wenn Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, nutzen Sie unbedingt die Möglichkeiten aus dem Stärkungspakt NRW. Wir sind sehr froh, dass es dem Amt für Soziales und Integration gelungen ist, gemeinsam mit den Kooperationspartnern eine gezielte und barrierearme Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen zu realisieren, die zu einer dauerhaften finanziellen Entlastung führen kann – dies insbesondere hinsichtlich des Austausches von Elektrogeräten.“