Sprungziele
Inhalt

Kinder- und Jugendkriminalität

Was tun Polizei, Jugendamt und Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung?

Haan soll eine Stadt sein, in der alle Menschen friedlich miteinander leben können. Wie in jeder Kommune gibt es jedoch auch in unserer kleinen Stadt Kriminalität. Diese ist allerdings im Vergleich mit anderen Städten nicht auffällig hoch.

Was können Kommunen tun, wenn beispielsweise Gruppen von Jugendlichen aggressiv auftreten, Straftaten begehen, Gleichaltrige ‚abziehen‘, in Prügeleien verwickelt sind und sich scheinbar an keine Regeln halten? Was eigentlich tun Polizei, Jugendamt und Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung, um das Sicherheitsempfinden der Menschen in Haan zu stärken? Das sind nachvollziehbare Fragen, die wir gern im Folgenden beantworten wollen.

Das Jugendamt, das Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung und die Polizei arbeiten beim Thema Kinder- und Jugendkriminalität eng zusammen, um dem Problem jugendlicher Intensivtäter zu begegnen. Arreststrafen für Jugendliche sind dabei immer nur das letzte Mittel der Repression, der gesetzlich enge Grenzen gesetzt sind. Neben der strafrechtlichen Verfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen wir als Stadt gemeinsam mit anderen Jugendhilfeträgern, Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden Angebote zu machen, um sie „von der Straße zu holen“.

Polizei

Jede Straftat, von der die Polizei Kenntnis erhält, wird von Amts wegen verfolgt. Ist derjenige, der die Tat verübt hat, jünger als 14 Jahre, gilt er als strafunmündig. Dies hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt. Auch wenn eine strafrechtliche Verfolgung in diesem Fall nicht möglich ist, gibt es alternative Möglichkeiten. Die Polizei versucht immer, Kontakt zu den Eltern aufzunehmen und mit Hilfe von sogenannten Gefährderansprachen weitere Taten zu verhindern. In jedem Fall wird das Jugendamt über das Ermittlungsverfahren informiert. Dieses prüft in eigener Zuständigkeit, ob weitere Maßnahmen im Bereich der Kinder‐ und Jugendhilfe eingeleitet werden können.

Zudem bietet die Polizei das Programm „Kurve kriegen“ an, welches Kinder und junge Jugendliche, die polizeilich aufgefallen sind, davon abhalten soll, in die Kriminalität abzugleiten. Gemeinsam mit pädagogischen Fachkräften werden die vorhandenen Risikofaktoren, die eine Ursache für das kriminelle Verhalten sein können, in den Blick genommen. Anschließend werden individuelle Hilfebedarfe entwickelt, wie zum Beispiel Kompetenztrainings, integrative Angebote oder freizeitpädagogische Maßnahmen.

Kommt es zu weiteren Delikten, können die strafmündigen Täterinnen und Täter von den kriminalpolizeilich spezifisch ausgebildeten Jugendsachbearbeiterinnen und ‐sachbearbeitern in sogenannte Intensivtäterprogramme aufgenommen werden. In enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft werden individuelle strafrechtliche Konsequenzen gemeinsam mit der Jugendhilfe im Strafverfahren beim Jugendamt entschieden. Vorrangiges Ziel des Jugendstrafrechts ist immer die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit und nicht die reine Bestrafung des betroffenen Jugendlichen. Die geringste Art einer Strafe sind Erziehungsmaßregeln, die höchste ist die Anordnung einer Jugendfreiheitsstrafe.

Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung

Obwohl der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) nicht für die Verfolgung von Straftaten zuständig ist, unterstützen die Kolleginnen und Kollegen die polizeilichen Maßnahmen durch erhöhte Präsenz vor Ort. Ebenso besteht eine Verknüpfung zu den Maßnahmen des Jugendamtes, insbesondere über die eingesetzten Streetworker, welche in den Abend- und Nachtstunden bekannte Treffpunkte junger Menschen aufsuchen und Präventivangebote machen.

Jugendamt

Die Aufgaben des Jugendamtes sind Prävention und Hilfe.

Für Minderjährige und Heranwachsende, die straffällig geworden sind, gibt es ein eigenes Sachgebiet im Jugendamt. Aufgabe des Fachdienstes Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, erzieherische, soziale und familiäre Gesichtspunkte in die Strafverfolgung einzubringen und darüber zu wachen, dass Auflagen und Weisungen von Jugendgericht und Staatsanwaltschaft eingehalten werden.

Wird gegen Minderjährige und Heranwachsende wegen einer Straftat ermittelt, wird das Jugendamt frühzeitig von Polizei und Staatsanwaltschaft informiert. Der Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren lädt dann die Betroffenen und deren Sorgeberechtigten ein, um in einem ersten Beratungsgespräch über das Verfahren zu informieren, aber auch um frühzeitig geeignete Hilfen anzubieten.

Bei minderschweren Delikten und Ersttäter:innen kann die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen von einer Anklage absehen. Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es dann, die Maßnahmen zur Erfüllung der Auflagen zu vermitteln und diese zu überwachen.

Solche Maßnahmen können das Ableisten gemeinnütziger Arbeit sein, die Wiedergutmachung eines Schadens, aber auch ein Täter-Opfer-Ausgleich oder die Teilnahme an entsprechenden Kursen (Antiaggressionstraining, Drogenberatungskurs, Verkehrserziehungskurs…).

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, nimmt die Jugendhilfe im Strafverfahren daran teil und erstellt vorher einen Bericht, der das Gericht über die Lebensumstände und die Persönlichkeit des jungen Menschen informiert und zu erzieherischen Maßnahmen anregt. Im Rahmen der Verhandlung berät die Jugendhilfe im Strafverfahren das Gericht dabei, ein Urteil auch nach erzieherischen Gesichtspunkten zu finden.

Auch hier ist es Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren, die Erfüllung des Urteils zu überwachen.

Kontaktdaten und näheren Informationen finden Sie hier:

Jugendhilfe im Strafverfahren / Gartenstadt Haan

Im Jugendamt Haan gibt es zudem mit der Stelle „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ eine Sozialarbeiterin, die eigens verantwortlich ist für die Koordination präventiver Angebote, die auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche erst gar nicht in die Kriminalitätsgefährdung abrutschen.

Zahlreiche präventive Angebote für Kinder und Jugendliche gibt es bereits in Haan. Zu ihnen gehören beispielsweise:

  • Die offene Kinder- und Jugendarbeit in Einrichtungen (Jugendhaus, Flemingtreff, CVJM)
  • Aufsuchende Jugendarbeit (Streetwork) durch unseren Kooperationspartner Caritas
  • Antiaggressionstraing an der Gesamtschule in Kooperation mit einer Kampfsportschule
  • Das Projekt „Kurve Kriegen“ für kriminalitätsgefährdete Kinder in Kooperation mit der Polizei
  • Die Jugendberufsagentur und Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit, um junge Menschen niederschwellig ins Berufsleben zu begleiten
  • Vielfältige Aktionen und Veranstaltungen der Stelle „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“.

Sorgen sich Eltern, dass ihre Kinder sich ungünstig in Richtung Straffälligkeit entwickeln, können sie sich an den Fachdienst Familien- und Erziehungshilfe wenden. Dort erhalten sie freiwillig und kostenlos Hilfen und Unterstützung. Auch intensive Hilfen wie eine Erziehungsbeistandschaft oder eine Sozialpädagogische Familienhilfe können dort geplant werden.

Ansprechpartnerinnen und weitere Informationen finden Sie hier:

Erzieherische Hilfen / Kindeswohl / Gartenstadt Haan

Vorfälle mit strafunmündigen Kindern werden dem Jugendamt regelmäßig von der Polizei gemeldet. Das Jugendamt nimmt dann Kontakt mit den Eltern auf.

Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke ist überzeugt davon, dass die gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit in der Stadt Haan – getragen durch die Polizei, die Stadtverwaltung und ihre vielfältigen Kooperationspartner – der Schlüssel zum Erfolg ist: „Alle Institutionen arbeiten eng vernetzt miteinander und können so ihre Ressourcen und rechtlichen Möglichkeiten gezielt einsetzen, um ein klares Signal gegen Kriminalität zu setzen. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen unmissverständlich erfahren, dass kriminelles Verhalten Konsequenzen nach sich zieht, selbst wenn sie noch nicht strafmündig sind.“