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Jugendhilfe im Strafverfahren

Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es, wenn junge Menschen im Alter von 14- 20 Jahren eine Straftat begehen. Die Jugendhilfe  im Strafverfahren begleitet und betreut jugendliche (14-17 Jahre) und heranwachsende Straftäter (18-20 Jahre) während des gesamten Strafverfahrens. Die Jugendhilfe  im Strafverfahren versucht ein möglichst objektives Bild der bisherigen Entwicklung und der augenblicklichen Lebenssituation des jungen Straftäters in das Verfahren einzubringen.

Für Probleme, die zur Straftat führten oder die aus der Straftat entstanden, bietet die Jugendhilfe  im Strafverfahren Beratung und Hilfe an. Unter anderem wird geprüft, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.

Sie informiert über den Verfahrensablauf und seine möglichen Folgen, gibt Hilfestellung bei Problemen mit und in der Familie und leitet bei Bedarf an geeignete Fachstellen weiter.

Jugendliche in der Untersuchungshaft und, wenn sie dies möchten, auch während der Strafhaft, werden von der Jugendhilfe  im Strafverfahren betreut. Bei der Haftentscheidung zur Untersuchungshaft wirkt die Jugendhilfe  im Strafverfahren mit.

Stellt die Staatsanwaltschaft ein Verfahren mit einer Auflage ein, erfolgt ein Gespräch und die Jugendhilfe  im Strafverfahren vermittelt und überwacht die Auflage.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, nimmt die Jugendhilfe  im Strafverfahren daran teil und erstellt vorher einen Bericht, der das Gericht über die Lebensumstände und die Persönlichkeit des jungen Menschen informiert und zu erzieherischen Maßnahmen anregt. Im Anschluss an die Verhandlung berät die Jugendhilfe  im Strafverfahren das Gericht dabei, ein Urteil auch nach erzieherischen Gesichtspunkten zu finden.

Nach der Verhandlung überwacht die Jugendhilfe  im Strafverfahren die vom Gericht beschlossenen Maßnahmen und berichtet dem Gericht darüber.