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Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr

Im Regelfall dürfen Einbahnstraßen auch von Radfahrenden nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Im Stadtgebiet von Haan ist diese Verkehrsregel an insgesamt 11 Standorten durch eine besondere Beschilderung aufgehoben. Diese Einbahnstraßen sind durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ unterhalb des Schildes „Verbot der Einfahrt“ zu erkennen. Damit die anderen Verkehrsteilnehmenden durch den entgegenkommenden Radverkehr nicht überrascht werden, sind unterhalb der blauen Einbahnstraßenschilder die Zusatzzeichen „Fahrradverkehr in Gegenrichtung zugelassen“ angeordnet. Die für die Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen befinden sich ausnahmslos in Tempo-30-Zonen. Hier gilt für den Radverkehr (auch) in Gegenrichtung die Rechts-vor-Links-Regel. Ebenso ist er gegenüber dem Gegenverkehr wartepflichtig, wenn in seiner Fahrtrichtung ein Fahrzeug in zweiter Reihe hält oder parkt.

Unter den elf für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen befinden sich vier sogenannte unechte Einbahnstraßen. Hier ist nur die Einfahrt aus einer Richtung verboten, hinter dem Einfahrtverbotsschild ist der Zweirichtungsverkehr jedoch erlaubt. Daher sind in unechten Einbahnstraßen auch keine blauen Einbahnstraßenschilder zu finden. Die vier unechten Einbahnstraßen, in denen das Einfahrtsverbot für den Radverkehr aufgehoben wurde, sind:

  • Am Ideck
  • Am Sportplatz
  • Ellscheider Straße (in Höhe Hausnummer 100)
  • Walder Straße (in Höhe Hausnummer 26)

Die weiteren für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen sind:

  • Adlerstraße
  • Diekerhofstraße
  • Goethestraße
  • Bollenheide/Hunsrückstraße (von Autobahnbrücke bis Gräfrather Straße)
  • Königgrätzer Straße (Walder Straße bis Kirchstraße)
  • Prälat-Marschall-Straße (Pastor-Vömel-Straße bis Grüner Weg)
  • Rudolf-Harbig-Weg

Zur besseren Übersicht sind die Standorte der freigegebenen Einbahnstraßen in der nachfolgenden Karte hervorgehoben. Die Stadt Haan bittet insbesondere in diesen Straßenabschnitten alle Verkehrsteilnehmenden um gegenseitige Rücksichtnahme.