Organisation und Ablauf des Bürgerentscheids am 25. Januar 2026
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Organisation und Ablauf des Bürgerentscheids.
Der Ablauf eines Bürgerentscheids ähnelt dem einer Wahl. Allerdings spricht man dabei nicht von einer Wahl, sondern von einer Abstimmung.
Bürgerentscheid 25.01.2026: Auszählung und Bekanntmachung des Ergebnisses
Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt am 25. Januar 2026 nach 18:00 Uhr in den Stimmräumen bzw. der per Brief abgegebenen Stimmen im Rathaus durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände.
Die Auszählung wird voraussichtlich ca. 1,5 Stunden in Anspruch nehmen.
Danach wird das Ergebnis auf der Homepage der Stadt Haan unter folgendem Link veröffentlicht: https://wahlen.regioit.de/3/be2026haan/05158008/praesentation/index.html
Eine öffentliche Präsentation des Ergebnisses ist nicht vorgesehen.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
- von mindestens 20% der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
- die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.
Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Die Stadt sucht Abstimmungshelferinnen und -helfer
Am Sonntag, 25. Januar 2026 findet die Abstimmung zum Bürgerentscheid statt.
Die Stadt Haan sucht für diesen Termin ehrenamtliche Abstimmungshelferinnen und -helfer, die die Abstimmungslokale betreuen und bei der Auszählung der Briefwahlstimmen unterstützen.
Neben den städtischen Bediensteten hofft die Stadt auch wieder auf die Mithilfe der Haaner Bürgerinnen und Bürger. Für das ehrenamtliche Engagement zahlt die Stadt Haan
• eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 € (Wahlvorsteher und Stellvertreter)
• sowie 50,00 € (Beisitzer).
Die Voraussetzung dafür ist, dass die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzt.
Anmeldungen sind beim Wahlamt der Stadt Haan unter folgenden Kontaktdaten möglich: Telefon: 02129 / 911 - 172 oder Mail an wahlamt@stadt-haan.de .
Was ist ein Bürgerentscheid?
Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird.
Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen. Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
- von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
- die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.
Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Wie lautet die Fragestellung des Bürgerentscheids?
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und den Tag für den Bürgerentscheid mit der Fragestellung:
„Soll der unter Top 3 der Ratssitzung gefasste Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 17.12.2024 zur freigegebenen Entwurfsplanung für den Neubau des Rathauses der Stadt Haan mit Räumen der VHS und dem Stadtarchiv am unteren Neuen Markt mit der Zuwegung und Erschließung über den Windhövel, aufgehoben werden?“
auf Sonntag, den 25. Januar 2026 festgelegt.
Informationen zur Fragestellung:
Da immer wieder Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Fragestellung des Bürgerentscheids eingehen, erläutert die Stadtverwaltung hier noch einmal, was eine Abstimmung mit „JA“ beziehungsweise „NEIN“ bedeutet:
- Wer „JA“ ankreuzt, stimmt dem Bürgerentscheid zu, dass der Beschluss des Rates der Stadt Haan vom 17.12.2024 aufgehoben werden soll.
- Wer „NEIN“ ankreuzt, stimmt dem Bürgerentscheid nicht zu. Der Beschluss bleibt bestehen.
Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
- von mindestens 20% der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
- die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.
Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Versand von Abstimmungsbenachrichtigung und Abstimmungsheft
Der Ablauf eines Bürgerentscheids ähnelt dem einer Wahl. Allerdings spricht man dabei nicht von einer Wahl, sondern von einer Abstimmung.
Alle Abstimmungsberechtigten, d.h. die Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Abstimmungstag 16 Jahre alt sind, erhalten eine Abstimmungsbenachrichtigung sowie ein Abstimmungsheft und eine Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief.
Diese Unterlagen werden ab Dienstag, 23. Dezember 2025, verschickt.
Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid 2026
Folgend finden Sie die digitale Ausgabe des Abstimmungsheftes zum Bürgerentscheid am 25. Januar 2026.
Die gedruckte Version wird ab dem 23. Dezember 2025 an alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Haan versandt bzw. verteilt.
Stimmabgabe am 25. Januar 2026
Am Sonntag, 25. Januar 2026, sind die Stimmräume („Wahllokale“) von 8:00 - 18:00 Uhr geöffnet.
Welchen Stimmraum Sie aufsuchen müssen, ist in Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung angegeben.
Bitte beachten Sie, dass sich hierbei aufgrund anderer Stimmbezirke Unterschiede zur letzten Kommunalwahl 2025 ergeben können.
Liste der Abstimmungslokale:
- Grundschule Gruiten, Prälat-Marschall-Straße 65, 42781 Haan
- Schulzentrum Walderstraße, Walder Straße 15, 42781 Haan
- Jugendhaus der Stadt Haan, Alleestraße 6, 42781 Haan
- Grundschule Mittelhaan, Dieker Straße 69, 42781 Haan
- Don-Bosco-Schule, Thienhausener Straße 24, 42781 Haan
- Grundschule Unterhaan, Steinkulle 24, 42781 Haan
- Übungshalle des Schützenvereins Haan, Am Schützenhaus 2, 42781 Haan
Die Wahl- bzw. Abstimmungsbezirke nach Straßen finden Sie in folgendem Dokument:
- PDF-Datei: (96 kB)
Stimmabgabe per Brief
Grundsätzlich ist die Beantragung der Unterlagen zur Abstimmung per Brief noch möglich
• über E-Mail an Wahlamt@stadt-haan.de
• per QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung oder
• persönlich im Briefabstimmungsbüro im Rathaus.
• Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Achtung! Aufgrund der langen Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlamt dringend, ab dem 15.01. keine Briefwahlunterlagen mehr per Post zu beantragen. Stattdessen wird empfohlen, die Unterlagen persönlich im Abstimmungsbüro im Haaner Rathaus zu beantragen.
Der Stimmzettel muss bis spätestens am Sonntag, 25. Januar 2026, 16:00 Uhr beim Wahlamt der Gartenstadt Haan, Kaiserstr. 85, 42781 Haan, eingegangen sein. Er kann auch persönlich dort abgegeben werden.
Stimmabgabe per Direkabstimmung
Auch bietet die Stadt Haan wieder die Stimmabgabe vor Ort in Form einer Direktabstimmung im Abstimmungsbüro an.
Öffnungszeiten & Erreichbarkeit des Abstimmungsbüros
Das Abstimmungsbüro ist ab Montag, 05. Januar 2026, ab 08:00 Uhr, geöffnet und befindet sich im Sitzungsaal des Rathauses, Kaiserstr. 85, 1. Etage (Aufzug im Innenhof).
Öffnungszeiten:
- Montags, mittwochs, donnerstags: 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
- Dienstags: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Am Freitag, den 23. Januar 2026 hat das Abstimmbüro von 08:00 - 15:00 Uhr geöffnet.
Erreichbarkeit des Briefabstimmungsbüros:
- Telefon: 02129 911-257
- E-Mail: wahlamt@stadt-haan.de
Bis wann muss ich die Briefabstimmungsunterlagen abgeben?
Das Wahlamt empfiehlt dringend, die Abstimmungsunterlagen unverzüglich auszufüllen und zurückzusenden, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig eingeht. Möglich ist auch die Abgabe der Unterlagen
• direkt im Rathaus, während der Öffnungszeiten oder
• per Einwurf in den Briefkasten am Haupteingang.
Achtung! Die Briefabstimmungsunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, 25.01.2026, 16:00 Uhr, im Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder im Wahlamt abgegeben worden sein.
Was kann ich tun, wenn ich noch keine Abstimmungsunterlagen erhalten habe?
Abstimmungsberechtigte haben jederzeit die Möglichkeit, das Briefabstimmungsbüro im Rathaus aufzusuchen. Dort wird nach Unterzeichnung einer persönlichen Erklärung (Versicherung an Eides statt), der bereits erteilte Abstimmungsschein für ungültig erklärt und mit einem neuen Abstimmungsschein die Abstimmungsunterlagen sofort ausgehändigt. Diese können entweder mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.
Achtung! Wenn die Briefabstimmung beantragt wurde, die Unterlagen aber nicht angekommen oder verloren gegangen sind, können die Abstimmungsberechtigten am Abstimmungstag, 25.01.2026, ihre Stimme nicht stattdessen in einem Abstimmungslokal abgeben! Sie sind dann im Abstimmungsverzeichnis mit einem Sperrvermerk versehen. Deshalb ist es wichtig, dass ihnen die Abstimmungsunterlagen auch tatsächlich vorliegen.