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Datum: 27.10.2026

Stadt Haan informiert über Förderfristen für den Erhalt historischer Baudenkmäler

Für die Sanierung und den Erhalt historischer Baudenkmäler stehen Denkmaleigentümern noch bis 31.10.2026 finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Umfang und Zeitplan der geplanten Sanierungsarbeiten können private Bauherren zwischen einer Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder einem kommunalen Zuschussprogramm wählen.

Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Förderjahr 2027 für größere Instandsetzungsprojekte

Für größere Instandsetzungsprojekte öffnet das Land NRW gem. § 35 Absatz 1 des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen die Landesförderung für das Förderjahr 2027. Gefördert werden hiermit Maßnahmen an Bauvorhaben, deren zuwendungsfähige Ausgaben über einer Bagatellgrenze von 10.000 Euro liegen; die Höchstgrenze beträgt 350.000 Euro. Eigentümer, die diese Landesmittel in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Förderantrag bis spätestens zum 31. Oktober 2026 einreichen. Das Antragsverfahren erfolgt vollständig digital über das Online-Portal des Landes. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewilligung ist die strikte Einhaltung des aktuellen Leitfadens sowie der Richtlinien zur Antragsberechtigung.

Fachbezogene Förderpauschalen der Stadt Haan für das Jahr 2026 für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen

Für kleinere, kurzfristig realisierbare Projekte stellt das Land über das Haushaltsgesetz 2026 NRW (§ 30 HHG 2026 NRW) fachbezogene Pauschalen bereit, die über die Kommunalförderung für das Jahr 2026 vergeben werden. Das Gesamtbudget für diese kleineren denkmalpflegerischen Maßnahmen beläuft sich stadtweit auf insgesamt 7.500 Euro. Aufgrund der Auszahlung noch im laufenden Haushaltsjahr gelten hierfür strenge Fristen und Bedingungen: Der Antrag und alle Abrechnungen müssen bis zum 16. November 2026 vorliegen. Zudem muss das Bauvorhaben zu diesem Stichtag bereits vollständig abgeschlossen sowie gegenüber dem Bauherrn abgerechnet sein. Neben den entsprechenden Rechnungen ist eine gültige denkmalrechtliche Erlaubnis zwingende Voraussetzung für die Auszahlung.